Prämienvergleich – Tarife 2026

Mietkaution: die besten Schweizer Anbieter im Vergleich

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Die Mietkaution für Mietverträge in der Schweiz

Eine Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung, die Mieter beim Einzug in eine Wohnung oder bei der Anmietung von Geschäftsräumen hinterlegen, um den Vermieter abzusichern. In der Schweiz darf sie für Wohnraum maximal drei Bruttomonatsmieten betragen und wird üblicherweise auf ein Banksperrkonto eingezahlt, dessen Zinsen dem Mieter zustehen. Alternativ kann eine Mietkautionsversicherung oder eine Bankgarantie abgeschlossen werden.

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Online-Abschluss
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Schritt 3

Online-Abschluss

Schliesse die Mietkaution online ab und miete die neue Wohnung ohne Kaution zu zahlen.

Geld bleibt frei
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Schritt 4

Geld bleibt frei

Dein Geld bleibt frei verfügbar – keine drei Monatsmieten blockiert auf dem Sperrkonto.

Drei Modelle

Welche Mietkautionsmodelle gibt es?

Drei Wege, eine Mietkaution in der Schweiz zu hinterlegen — jeder mit anderen Konsequenzen für Liquidität, Kosten und Flexibilität.

Mietkautionsversicherung — Ablauf in 3 Schritten Kreislaufgrafik: Der Mieter schliesst bei einer Versicherungsgesellschaft eine Mietkautions-Bürgschaft ab und zahlt eine Jahresprämie. Die Versicherung stellt dem Vermieter eine Bürgschaftsurkunde aus. Der Vermieter übergibt das Mietobjekt an den Mieter. Mieter Versicherung Vermieter Jahresprämie an die Versicherung zahlen Versicherung stellt die Bürgschaftsurkunde aus Vermieter übergibt das Mietobjekt
Die Versicherung verbürgt sich gegenüber dem Vermieter. Der Mieter zahlt eine Jahresprämie (4–5 % der Kautionssumme), kein Kapital wird blockiert.
0 %Kapital blockiert
4–5 %Jahresprämie der Kaution
JaBonitätsprüfung
Mietzinsdepot — Ablauf in 3 Schritten Kreislaufgrafik: Der Mieter zahlt die volle Kautionssumme auf ein Sperrkonto bei einer Schweizer Bank ein. Die Bank bestätigt das Sperrkonto gegenüber dem Vermieter. Der Vermieter übergibt das Mietobjekt an den Mieter. Mieter Bank Vermieter Kautionssumme auf das Sperrkonto einzahlen Bank bestätigt das Sperrkonto gegenüber Vermieter Vermieter übergibt das Mietobjekt
Die volle Kautionssumme (max. drei Bruttomonatsmieten) wird auf einem Bank-Sperrkonto blockiert. Das Geld lautet auf den Mieter, die Zinserträge gehören ihm.
100 %Kapital blockiert
0,00–0,10 %Sparzins p. a.
NeinBonitätsprüfung
Bankgarantie — Ablauf in 3 Schritten Kreislaufgrafik: Der Mieter stellt bei seiner Bank einen Antrag auf eine Bankgarantie für die Mietkaution. Die Bank stellt dem Vermieter eine Garantieurkunde aus. Der Vermieter übergibt das Mietobjekt an den Mieter. Mieter Bank Vermieter Garantieantrag bei der Bank stellen Bank stellt die Garantieurkunde aus Vermieter übergibt das Mietobjekt
Die Bank garantiert dem Vermieter die Kautionssumme. Kein Kapital wird blockiert, aber Bonitätsprüfung und Garantiegebühren sind höher als bei der Versicherung.
0 %Kapital blockiert
höherals Versicherungsprämie
strengBonitätsprüfung der Bank
Mietkaution für Wohnungen
Privatkunden

Mietkaution für
Wohnungen und Häuser

Ein Umzug ist allgemein mit hohen Kosten verbunden, welche durch die Mietkaution zusätzlich belastet werden. Mit der Mietkautionsversicherung entfällt die Kautionszahlung auf ein Mietkautionskonto, was für Mieter finanzielle Liquidität für den bevorstehenden Umzug bedeutet.

  • Mehr Geld für andere Dinge zur Verfügung
  • Mietvertrag kann unkomplizierter abgeschlossen werden
  • Einfacher und schneller online Abschluss
  • Möglichkeit ein bestehendes Mietzinsdepot freizuschalten
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Mietkaution für Geschäftsräume
Geschäftskunden

Mietkaution für
Geschäftsräume

Möchten Sie diese hohen Ausgaben für die Barkaution vermeiden und Ihr Geld lieber in die Aktivitäten Ihres Unternehmens stecken? Dann ist eine gewerbliche Mietkautionsversicherung eine Alternative für Sie, um Ihr Kapital nicht unnötig sperren zu müssen.

  • Keine Hinterlegung einer Barkaution oder Bankbürgschaft
  • Finanzieller Spielraum für Investitionen, da Ihr Geld im Unternehmen bleibt
  • Mehr Umsatz und Ertrag, da Mittel im Betrieb investiert werden
  • Prämienbeitrage sind steuerlich absetzungsfähig
  • Keine Kontoführung in Ihrer Buchhaltung notwendig
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FAQ

Die wichtigsten Fragen zur Mietkaution

Eine kurze Einführung in die Grundlagen – die vollständigen Antworten finden Sie in unserer ausführlichen FAQ nach Themengebieten.

Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung, die der Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses hinterlegt. Sie deckt dem Vermieter das Risiko ab, dass am Ende der Mietzeit Forderungen offen bleiben – etwa für unbezahlte Mieten, Nebenkostennachzahlungen oder durch den Mieter verursachte Schäden.

Eine gesetzliche Pflicht zur Leistung einer Mietkaution gibt es nicht – aber praktisch jeder Mietvertrag in der Schweiz sieht eine vor. Geregelt wird sie in Art. 257e des Obligationenrechts.

Detaillierte Antwort & nächste Schritte lesen

Bei Wohnobjekten gilt eine klare gesetzliche Obergrenze: Die Mietkaution darf maximal drei Bruttomonatsmieten betragen. Bei Gewerbeobjekten ist die Höhe frei verhandelbar.

"Brutto" meint dabei Nettomiete plus Nebenkostenakonto – nicht jedoch separat vermietete Garagen, Parkplätze oder Möbel. Beispiel: CHF 1’800 Netto + CHF 200 Nebenkosten = max. CHF 6’000 Kaution.

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In der Praxis sind drei Varianten relevant: das Mietzinsdepot (Sperrkonto bei einer Bank), die Mietkautionsversicherung (Bürgschaft einer FINMA-bewilligten Gesellschaft) und seltener das Hinterlegen einer Solidarbürgschaft durch eine Drittperson. Ein gewöhnliches Sparkonto ist als Mietkaution rechtlich nicht zulässig – der Vermieter darf ein offizielles Sperrkonto verlangen.

Beim Depot bleibt die Summe gebunden, bei der Versicherung zahlen Sie eine Jahresprämie und behalten Ihr Geld.

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Die Kaution ist freizugeben, sobald sie ihren Zweck erfüllt hat – also wenn alle Mietzinse beglichen, die Nebenkostenabrechnung abgeschlossen und keine Schäden offen sind. In der Praxis sollte das innert weniger Wochen nach Wohnungsübergabe geschehen.

Wichtig: Macht der Vermieter 12 Monate nach Mietende keine rechtlichen Schritte (Betreibung oder Klage), darf der Mieter die Kaution gemäss Art. 257e OR einseitig freigeben lassen.

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Spuren der gewöhnlichen Nutzung – verblasste Wandfarbe nach Jahren, leichte Gebrauchsspuren am Parkett, ein paar Bohrlöcher – gelten als normale Abnutzung. Dafür haftet der Mieter nicht.

Vom Mieter verursachte Beeinträchtigungen wie Brandflecken, tiefe Kratzer oder Schimmel durch fehlende Lüftung sind Schäden. Sie werden anhand der paritätischen Lebensdauer-Tabelle nur zum Restwert verrechnet: Ein 4 Jahre alter Wandanstrich (Lebensdauer 8 Jahre) wird etwa zu 50 % berechnet, ein 8+ Jahre alter gar nicht mehr.

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