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Kautionsversicherung für Wohnung – die 9 häufigsten Irrtümer

Kautionsversicherung

Kautionsversicherung heisst nicht gleich Versicherung

Die Kautionsversicherung wird von einigen Irrtümern und Gerüchten überschattet. Im Vergleich zu anderen Produkten, ist sie ein relativ junges Finanzprodukt und sorgt deshalb bei Mietern - und manchmal auch bei Vermietern - für Verwirrung. In diesem Artikel möchten wir die häufigsten Irrtümer aufklären. Es fängt schon damit an, dass man aufgrund der etablierten Bezeichnung "Kautionsversicherung" davon ausgeht, dass hier klassische Versicherungsleistungen angeboten werden.


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Irrtum 1: Die Kautionsversicherung funktioniert wie eine Haftpflichtversicherung

Wer beim Besuch eines Freundes versehentlich den Spiegel beschädigt oder ein Zigaretten-Brandloch im Teppich verursacht, bekommt die finanzielle Aufwendung zur Schadenswiedergutmachung von seiner Privathaftpflichtversicherung zurückerstattet. Bei einer Kautionsversicherung ist das anders. Diese haftet zwar auch für derartige Schäden und überweist dem Vermieter das geforderte Geld, übt im Nachhinein jedoch den Rückgriff auf den Mieter aus und holt sich das Geld von ihm zurück. Der Begriff «Versicherung» in dem Wort «Kautionsversicherung» ist deshalb einwenig irreführend. Die Kautionsversicherung ist eine versicherungsgedeckte Bürgschaft, welche das Geld im Schadensfall nur vorstreckt.

Irrtum 2: Die Kautionsversicherung funktioniert wie ein Kredit

Für die Berechnung der Beitragsprämie nutzen alle Anbieter einen fixen Prämiensatz (Sitzsatz) der als Basis dient. Je nach Anbieter sind es zwischen 4.0% und 5.0%. Bei dem Wort Zinsen denken viele Menschen an einen Kredit. Doch die Kautionsversicherung ist kein Kredit, sondern ähnelt einem Darlehen, da sie zu den Finanzierungen gehört. Der Bürge, in dem Fall eine Schweizer Versicherungsgesellschaft, zahlt nur dann, wenn auch tatsächlich ein Schaden eintritt (Eventualverbindlichkeit). Der Mieter muss auch nur dann die erbrachten Leistungen aus der Mietkautionsbürgschaft an die Versicherung zurückzahlen, wenn Forderungen des Vermieters finanziert werden mussten.

Die einbezahlten Prämienbeiträge werden ebenfalls nicht an die gewährte Kautionssumme "angerechnet" und später zurückvergütet - auch dann nicht, wenn der Mieter die Mietsache einwandfrei an den Vermieter zurückgegeben hat. Die vom Mieter bezahlten Prämienbeiträge dienen letztlich einzig und allein, kein Geld für die Mietkaution aufbringen zu müssen.

Irrtum 3: Bank- und Versicherungsbürgschaft unterscheiden sich grundlegend

Bei den Begriffen Bankbürgschaft und Kautionsversicherung entsteht der Eindruck, es handele sich um 2 grundlegend verschiedene Finanzprodukte. Erst ein Blick hinter den Vorhang zeigt, das beide Produkte sich stark ähneln. Denn auch die Kautionsversicherung ist eine Bürgschaft. Der Unterschied besteht darin, wer sich für den Mieter verbürgt. Bei der Bankbürgschaft verbürgt sich eine Bank und bei der Kautionsversicherung ist es eine Versicherung.

Irrtum 4: Der Vermieter muss die Kautionsversicherung akzeptieren

Mieter und Vermieter können sich auf andere Kautionshinterlegungen wie eine Kautionsversicherung einigen, doch der Vermieter ist gesetzlich nicht dazu verpflichtet, diese als Ersatz für die Barkaution anzunehmen. Mieter sollten deshalb im Voraus mit dem Vermieter abklären, ob dieser eine Kautionsversicherung akzeptieren würde. Meistens geschieht dies bereits im Vorfeld, da viele Liegenschaftsverwaltungen in der Schweiz die Versicherungslösung lieber haben als eine Bankkaution. Grund dafür ist, dass die Mietkautionsversicherung sowohl bei der Eröffnung als auch bei der Auflösung viel unkomplizierter ist. In der Praxis kommt es deshalb auch vor, dass die Liegenschaftsverwaltung eine spezifischen Versicherungsgesellschaft vorgibt. Dies ist vor allem dann ein Problem, wenn der vorgeschlagene/vorgegebene Anbieter teuerer ist als andere (Siehe Kautionsvergleich). In solchen Fällen dürfen Mieter nicht locker lassen und auf die Wahlfreiheit bestehen.

Irrtum 5: Mieter ohne Barkaution sind nicht solvent

Dieses Scheinargument wird gerne von Vermietern zur Ablehnung der Kautionsversicherung herangezogen. Es handelt sich jedoch um ein Vorurteil, das wichtige Punkte unberücksichtigt lässt. Die Tatsache das heutzutage viele Mieter aus finanziellen Gründen die Kautionsversicherung einer Barkaution vorziehen, lässt auf finanzielle Engpässe zurück schliessen. Das ist nicht komplett falsch. Es muss jedoch beachtet werden, dass die Umzugskosten in den letzten Jahren gestiegen sind. Die finanzielle Belastung beim Umzug ist besonders dann hoch, wenn der vorherige Vermieter die Mietkaution noch zurückhält, während der neue Vermieter bereits die neue Mietkaution verlangt. Mieter mit schlechter Bonität werden ohnehin beim Antragsverfahren einer Kautionsversicherung abgelehnt. Daher ist das Erhalten einer Kautionsversicherung für den Vermieter ein starker Hinweis auf die Solvenz des Mieters

Irrtum 6: Der Mieter kann die Kautionsversicherung eigenständig kündigen

Viele Vermieter stellen sich die Frage, ob der Mieter als eigentlicher Versicherungsnehmer, die Mietkautionsversicherung ohne das Wissen des Vermieters kündigen kann. Diese Frage ist durchaus berechtigt, da der Vermieter böse Überraschungen vermeiden möchte. Es könnte ja sein, dass der Mieter bei Mietaustritt für Forderungen aufkommen muss, die man über die Mietkautionsversicherung verrechnen lassen möchte, stellt dann aber fest, dass die Police nicht mehr aktiv ist. Damit der Grundgedanke der Sicherheitsleistung gewahrt werden kann, kann die Mietkautionsversicherung letztendlich nur mit Einverständnis des Vermieters aufgelöst werden. Dies passiert, indem der Vermieter die Kautionsurkunde an die Versicherung zurückschickt oder schriftlich mitteilt, dass die Auflösung/Freigabe gewünscht wird. Der Mieter kann also nicht von sich aus die Versicherungspolice auflösen, da dieses Verfahren ausschliesslich durch den Vermieter zusteht.

Irrtum 7: Die Kautionsversicherung kommt für alle Mietschulden auf

Mietrückstände zählen zu den sogenannten Pflichtverletzungen eines Mietvertrages für die die Mietkaution beansprucht werden kann. Hinterlegt der Mieter eine Barkaution, hält der Vermieter die hinterlegte Kautionssumme im Schadenfall zurück. Bei einer Kautionsversicherung hingegen, muss sich der Vermieter das Geld erst von der Versicherung holen. Der Unterschied zwischen Mietzinsdepot und Kautionsversicherung besteht lediglich darin, wer über die Kautionssumme vor dem Schadensfall verfügt. Bei der Kautionsversicherung wird der Mieter nur im Schadensfall finanziell belastet. Das ist dann der Fall, wenn sich die Versicherungsgesellschaft das an den Vermieter geleistete Geld, vom Mieter zurückholt. Auch bei einer Kautionsversicherung ist es in keinem Fall empfehlenswert, die Kaution abzuwohnen oder anderweitig Mietschulden zu hinterlassen, denn letztendlich muss der Mieter dafür aufkommen.

Irrtum 8: Abschluss ist nur bei Mietbeginn möglich

Die Kautionsversicherung kann nicht nur bei Mietbeginn abgeschlossen werden. Sie kann ebensogut während des Mietverhältnisses beantragt werden. Wird sie während des Mietverhältnisses abgeschlossen, wird in der Regel die Barkaution gegen eine Kautionspolice eingetauscht. Mieter können also eine bereits hinterlege Kaution freischalten und wieder frei über ihr Geld verfügen. Auch hier ist es ratsam, den Vermieter zuerst anzufragen, ob er der Auflösung des Banksperrkontos zustimmt.

Irrtum 9: Die Beantragung ist kompliziert und nimmt viel Zeit in Anspruch

Wer vor zehn oder fünfzehn Jahren bei seiner Bank eine Bürgschaft erhalten hat, musste sich zuvor durch mehrere komplizierte Antragsformulare arbeiten, ein zusätzliches Sperrkonto mit einer Einlage einrichten und lange Gespräche mit der Bank führen. Das Erhalten einer Bankbürgschaft war durchaus kompliziert und mit Aufwand verbunden. Heutzutage sieht es anders aus. Insbesondere Versicherungen nutzen das Internet und ermöglichen es dem Antragsteller damit, die Kautionsversicherung innerhalb weniger Minuten zu beantragen und innert wenigen Tagen die Kautionsurkunde an den Vermieter zu versenden. Heute muss niemand mehr sein Haus verlassen, um eine Kautionsurkunde zu erhalten. Der komplette Antragsprozess kann online mit wenigen Klicks vorgenommen werden. Der Anbieter goCaution verzichtet sogar gänzlich auf Dokumente und ermöglicht Mietern die Kautionsversicherung zu 100% online abzuschliessen. Erfahren Sie hier mehr über die Anbieter der Mietzinsdepot Versicherung.

Kautionsversicherungen im einfachen Vergleich

goCautionKaution: 4500212.65CHF
Kaution: 200094.50CHF
SmartCautionKaution: 4500250.00CHF
FirstCautionKaution: 4500257.25CHF
SwissCautionKaution: 4000257.25CHF

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Wir versuchen auf dieser Seite das Thema Mietkautionsversicherung so einfach, anschaulich und umfassend wie nur möglich zu erläutern. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, besuchen Sie die Seiten der Versicherungsanbieter und informieren Sie sich dort konkret zu den Leistungen und Kosten.

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