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Aargauer Vermieter melden Umzüge den Gemeinden künftig elektronisch

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Aargauer Vermieter melden Umzüge den Gemeinden künftig elektronisch

Aargauer Immobilienverwaltungen und Hauseigentümer müssen den Ein-, Um- und Wegzug von Mietern melden. Das Gesetzt verpflichtet sie nämlich dazu, jede Änderung bei den Einwohnerkontrollen der Gemeinden anzugeben.


Nun wartet der Kanton Aargau mit einer Neuerung auf. Ab sofort melden Hauseigentümer und Immobilienverwaltungen den Wechsel von Mietern mittels eines elektronischen Verfahrens. Zustande kam das neue Projekt durch die Zusammenarbeit vom Verband Aargauer Einwohnerkontrollen, der Fachstelle E-Government Aargau und dem Hauseigentümerverband.

Das kantonale Departement Finanzen und Ressourcen (DFR) gab bekannt, dass in 90 Prozent der Aargauer Gemeinden das elektronische Meldeverfahren bereits funktioniert. In der Vergangenheit mussten alle Meldungen (sogenannte Drittmeldungen) noch per E-Mail, Fax oder Briefpost gesendet werden. Das hat sich nun geändert.

Kostenreduktion und Aufwanderleichterung
Alle übermittelten Informationen würden laut DFR in einer elektronischen Datenbank registriert und gespeichert werden. In Zürich wurden mit dem gleichen System bereits gute Erfahrungen gemacht. Die Reaktionen der Hauseigentümer und Immobilienverwaltungen seien positiv. 
Aargau wünscht sich durch das neue Übertragungsverfahren eine standardisierte Übermittlung und und elektronische Abwicklung der Daten. Zudem soll mit dem System der administrative Aufwand und die Kosten für Einwohnerkontrollen und Vermieter gesenkt werden.


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