Der kuriose Fall um die Auflösung eines Mietkautionskontos bei Privera Featured

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Der kuriose Fall um die Auflösung eines Mietkautionskontos bei Privera

Der Tod eines nahen Angehörigen ist mit viel Veränderung verbunden. Zum emotionalen Schmerz und der Trauer kommen im Fall des Falles noch allerhand Formalitäten, die erledigt werden müssen. Hier kommen viele Details zusammen. Und wer noch nie in einen Erbfall involviert war, wird überrascht sein, was es alles zu tun gibt.

Mietkaution: Manchmal ist ein Erbschein nötig

Viele Angelegenheiten bei Banken und Behörden lassen sich regeln, wenn man sich als direkter Nachkomme des Verstorbenen ausgibt. Doch das ist längst nicht immer so. Denn manche Banken, Behörden oder Einrichtungen bestehen auf einem Erbschein. Ein Erbschein ist ein offizielles Dokument, der nachweist, wer Erbe ist. Doch einen Erbschein bekommt man nicht einfach so. Er muss beantragt werden und das kostet Geld.

Ein Fall ging bis zum Konsumentenmagazin Espresso

Ein besonders kurioser Fall schlug bei Espresso, dem Konsumentenmagazin des SRF auf. In dem Fall ging es um die verstorbene Mutter und ihre Mietkaution. Die Erbverfolge war relativ einfach, denn es gab zwei direkte Nachkommen. Die Erben – eine Tochter und ein Sohn – hatten die Mietwohnung der Mutter bereits geräumt und gekündigt. Nun wollten sie das das nicht mehr benötigte Mietkautionskonto auflösen. Dafür legten sie der Bank die erforderlichen Dokumente vor und wiesen sich als alleinige und rechtmässige Erben aus. Dazu gehörten ein Auszug aus dem Todesregister, das Familienstammbuch, die Kopien der Ausweise der beiden Erben und ein offizielles Schreiben vom Notariat aus der Gemeinde der Verstorbenen. Aus diesen Dokumenten ging eindeutig hervor, dass die Regelung des Nachlasses von offizieller Seite abgeschlossen war und die Teilung des Vermögens, nun einzig und allein Sache der Erben wäre.

Die Bank forderte einen Erbschein

Doch der Bank – in diesem Fall der Crédit Suisse – und dem Verwalter – die Privera AG – genügten die vorgelegten Unterlagen nicht. Sie bestanden auf einem Erbschein. Für die Erben war dies reine Schikane. Konnten Sie doch bislang alles ohne Erbschein lösen und auf die Ausstellung des kostspieligen Erbscheins verzichten. Denn dessen Ausstellung hätte etliche hundert Franken gekostet. Eine unverhältnismässige Summe für ein Konto, auf dem sich gerade einmal 2000 Franken befanden. Noch dazu, wo die Sachlage und Erbengemeinschaft völlig klar war. Doch es vergingen Monate, in denen nichts passierte.

Klärung erst durch das Magazin Espresso

Der Fall lichtete sich erst, als sich Espresso einschaltete. Dann ging es auf einmal ganz schnell für die Erben und mit einem Mal war nun doch kein Erbschein mehr nötig und das Konto konnte ohne Probleme aufgelöst werden. Zusätzlich gab es sogar noch eine Entschuldigung der Privera. Doch warum der Fall nicht gleich ohne Erbschein bearbeitet wurde, bleibt nach wie vor im Verborgenen.

Hätte es noch eine andere Lösung gegeben?

Banken verlangen gerne Erbscheine, um sich offiziell abzusichern. Denn es passiert immer wieder, dass im Nachgang weitere Erben auftauchen und Geld oder Vermögen fordern. Daher ist für eine Bank die Forderung nach einem Erbschein vermeintlich sicher. Gerade wenn die Lage der Erben unübersichtlich ist. Doch auch ein Erbschein ist nicht in Stein gemeiselt und kann provisorisch ein.

Eine gangbare Lösung kann es daher sein, wenn die Bank von den Erben in diesem Fall ein Schuldanerkennungs-Schreiben gefordert hätte.


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