Bürgerliche wollen Mietern aufs Gehalt schauen

(1 Vote)
Bürgerliche wollen Mietern aufs Gehalt schauen

Wie viel darf ein Mieter in der Stadt verdienen? Politiker wollen das Einkommen der Mieter prüfen und damit Gutes bezwecken. Doch die Linke schwächt den Vorschlag entschieden ab.

Es geht um Stadtwohnungen, Grossverdiener und Gerechtigkeit. Bereits vor eineinhalb Jahren kündigte Daniel Leupi (Grüne) an, regelmässige Kontrollen einzuführen. Die Politik will verhindern, dass sich in Zeiten der Wohnungsnot Grossverdiener günstige Stadtwohnungen unter den Nagel reissen. Das Thema ist in der Politik ein heisses Eisen. Niemand wagt sich wirklich an die Thematik heran. Das führte dazu, dass es für eine Weile im Keller verschwand. Journalisten fragten mehrmals nach, was aus dem Vorschlag der regelmässigen Kontrollen geworden ist. Die Antwort war immer die gleiche: „Wir sind derzeit mit anderem beschäftigt.“

Von offizieller Seite her habe sich seit Dezember 2014 nichts weiter getan. Doch hinter den verschlossenen Türen sieht es anders aus. Es gibt eine bürgerliche Allianz die den Vorschlag des Stadtrates weiter ausbauen will. Die Allianz stellt verschiedene Forderungen auf. Die wichtigste ist: Die Stadt soll die finanziellen Verhältnisse der Mieter im Auge behalten. Bisher habe die Stadt nur die Belegung der Wohnungen überwacht. Die Allianz möchte Grossverdiener in billigen Stadtwohnungen zum Auszug zwingen. Zudem sollen Mieter, die ihre wahren finanziellen Verhältnisse verheimlicht haben und das Einkommenslimit überschritten, eine Konventionalstrafe zahlen.

Die Ratslinke wird von SVP, FDP. GLP und CVP gemeinsam unter Druck gesetzt. Aufgrund der knappen Mehrheitsverhältnisse könnten sie sich sogar durchsetzen. Dem TA liegt ein Papier aus dem Finanzdepartement vor, das klar aufzeigt, wie SP, Grüne und AL mittlerweile reagiert haben und die Kernforderung nach einer Einkommensgrenze umsetzen wollen. Allerdings haben sie die Forderungen soweit abgeschwächt, dass am Status quo in den städtischen Wohnungen so gut wie nichts geändert wird.

Linke und Bürgerliche nehmen sich wenig

Die Stadt schaut nur bei Neuvermietungen auf das Einkommen des Mieters. Es gilt: Bewerber dürfen nicht mehr als das vierfache des Mietzinses verdienen, damit sie eine Chance auf die Wohnung haben. So zumindest lautet die Grundregel der Liegenschaftsverwaltung. Städtische Mieter bezweifeln allerdings die Einhaltung dieser Regel. Die Bürgerlichen wollen hier eine Veränderung herbeiführen. Sie wollen eine Überwachung der Einkommens- und Vermögensgrenzen während des gesamten Mietzeitraumes. Jedoch sollen diese weniger streng als anfangs sein. Mietern soll eine gewisse berufliche Entwicklung gewährt bleiben. Allerdings soll das Haushaltseinkommen nie mehr als das fünffache des Mietzinses ausmachen. Solle das Haushaltsvermögen zudem über 200'000 Franken betragen, fällt die Grenze noch weiter nach unten.

Die Linken verfolgen einen ähnlichen Vorschlag. Sie nehmen auch das Einkommen ins Visier, setzen die Einkommensgrenze aber auf das Sechsfache des Mietzinses. Wenn man beide Vorschläge rechnerisch vergleicht, ergibt sich folgendes: Ein Haushalt der eine städtische viereinhalb Zimmerwohnung mit einer Miete von 1'750 Franken pro Monat bewohnt, darf bei den Bürgerlichen ein maximales Einkommen von 8'750 Franken verdienen. Bei den Linken darf das Einkommen 10'500 Franken betragen.

Linke schwächt den Vorschlag ab

Allerdings gibt es noch einen kleinen Unterschied. Die Linke will den Vorschlag zusätzlich abschwächen. Es sollen nur 80 Prozent aller Mieter von der Regelung betroffen sein. Die restlichen 20 Prozent wären von der Regelung befreit. Dadurch würde sich jedoch kaum etwas ändern. Denn gemäss den städtischen Statistiken verdienten Ende 2012 nur 20 Prozent der Mieter mehr als das Sechsfache des Mietzinses. Daher gäbe es bei der Realisierung des Vorschlages der Linken so gut wie keinen Handlungsbedarf seitens der Liegenschaftsverwaltungen.

Doch das ist noch nicht alles. Die Linke schwächt die Forderung noch weiter ab. Sie verlangt zur Durchsetzung der Vorgaben keine Sanktionen, Kündigungen oder Kontrollen, sondern eine «aktiven Bewirtschaftung». Das bedeutet, dass die Liegenschaftsverwaltungen versuchen sollen, die Mieter zu einem Auszug zu überreden. Der Auszug soll also freiwillig erfolgen.

Die Liegenschaftsverwaltung steht diesem Vorschlag skeptisch gegenüber. Ihrer Erfahrung nach ist es schwierig, Mieter zu einem freiwilligen Auszug zu bewegen. Doch noch problematischer sei die 80 Prozent-Vorgabe. Entscheidungen müssten willkürlich getroffen werden. Mieter würden nicht verstehen, warum ausgerechnet sie die Kündigung erhalten. Und auch für die Liegenschaftsverwaltung ist nicht ersichtlich, wer bleiben darf und wer ausziehen muss.

Soziale Durchmischung auf dem Wohnungsmarkt

Aus welchem Grund die Linke so denkt weiss niemand. Die Regelungen seien laut anderen Politikern viel zu sanft. Sie hätten in der Praxis kaum Wirkung. Normalerweise hätte man von der Linken erwartet, dass sie sich gegen die Grossverdiener stellt. Offenbar ist das nicht der Fall. Auf Anfrage äussert sich die Linke bis dato nicht. Sie beruft sich auf das Kommissionsgeheimnis.

Walter Angst vom Zürcher Mieterverband liefert eine mögliche Erklärung. Die Linke setzt sich immer für eine starke Durchmischung der sozialen Schichten ein. Er macht die möglichen negativen Auswirkungen eines strikten Einkommenlimits am Beispiel eines Trämlers und einer Kassiererin deutlich: Eine einfache Stadtwohnung mit 1'400 Franken Miete, würde eine Einkommensgrenze von 8'400 Franken bedeuten. Das stelle kein Problem für das Paar da. Sie sind schliesslich keine Einkommensmillionäre. Doch würden sie mehr verdienen, würden sie sich ganz sicher keine neue Wohnung suchen, sondern ihr Einkommen reduzieren. Also, weniger arbeiten. Und genau das wolle die Linke vermeiden.

Der Stadtrat wehrt sich

Der Stadtrat ist gegen Einkommensgrenzen in der Verordnung. Er sagt, dass Einkommensgrenzen in ein untergeordnetes Reglement gehörten, wo sie sich schneller an die gegebenen Umstände anpassen liessen. Er führt dazu das Steigen der Hypothekarzinsen und der Mieten als Beispiel an.

Das Finanzdepartement hält die strenge Einkommensgrenze der bürgerlichen ebenfalls für zu streng. Laut ihm würde bereits ein Jugendlicher der sein erstes Lehrgeld nach Hause bringt, die Einkommensgrenze sprengen. Eine Kontrolle des Einkommens dürfe maximal Auswüchse verhindern. Aber auf keinen Fall dürfen Strafen verhängt werden, wenn Mieter ihr gestiegenes Einkommen nicht melden.

Walter Angst meint, dass der Stadtrat schon viel zu lange an dem Thema sitzt. Er sagt dazu: «Statt nochmals 3 Jahre zu diskutieren, sollte man den Vorschlag des Stadtrats annehmen.» Laut ihm reichen regelmässige Kontrollen der Belegungsvorschriften aus, um das Ziel zu erreichen. «Wenn nicht, können wir später immer noch zusätzliche Regeln beschliessen.»

Nutzen Sie bei Bedarf die bargeldlose Mietkaution als Alternative zum Bankdepot. Und mit unseren Vergleichsrechner und finden Sie mit wenigen Klicks die beste Mietkautionsversicherung.


Starten Sie den Online-Anbietervergleich und finden Sie den passenden Anbieter

Mietkaution

Mietkautionschweiz.ch ist ein Vergleichsportal für Mietkautionsversicherungen in der Schweiz. Mit wenigen Klicks können Mieterinnen und Mieter die wichtigsten Anbieter untereinander vergleichen und bis zu 50% Prämieneinsparungen erzielen. Mit unserem transparenten Vergleich können die Tarife, Eröffnung-, Administrations- und Schadenfallgebühren eingesehen und analysiert werden.

Copyright 2024 © Mietkautionschweiz.ch

icon-calculator-white
Vergleich
starten