Die 10 häufigsten Fragen zum Mietzinsdepot in der Schweiz

Jeder, der schon einmal eine Wohnung in der Schweiz angemietet hat, kennt das Prozedere: Der Vermieter verlangt zur Absicherung des Mietverhältnisses ein Mietzinsdepot, um im Falle von Schäden oder ausbleibenden Mietzahlungen darauf zurückgreifen zu können. Dieses Vorgehen ist rechtlich zulässig, jedoch an bestimmte Vorgaben gebunden. Im Folgenden beantworten wir die häufigsten Fragen rund um das Mietzinsdepot in der Schweiz.
Die nächste Wohnung ohne Depot mieten?
1. Müssen alle Mieter eine Kaution hinterlegen?
- Nein, ein Mietzinsdepot ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern muss vertraglich vereinbart werden. Wird es vertraglich festgelegt, ist der Mieter verpflichtet, ein Sperrkonto bei einer Bank in der Schweiz zu eröffnen und die vereinbarte Kaution einzuzahlen. In den meisten Fällen ist die Kaution bereits im Mietvertrag geregelt. Das Mietzinsdepot dient dem Vermieter als Sicherheit, um eventuelle Schäden oder ausstehende Mietzahlungen abzudecken. Der Vermieter darf jedoch nur mit Zustimmung des Mieters auf das Depot zugreifen oder nach einem rechtskräftigen Urteil.
2. Darf ein Mietzinsdepot auch nach Mietbeginn verlangt werden?
- Ja, es ist grundsätzlich möglich, dass der Vermieter auch nach Vertragsabschluss eine Kaution verlangt, wenn diese nicht bereits im Mietvertrag festgelegt wurde. In diesem Fall muss der Vermieter jedoch die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten und ein amtliches Formular verwenden, um die nachträgliche Kaution formell einzufordern. Der Mieter muss über diese Änderung schriftlich informiert werden.
3. Wie hoch darf die Mietzinskaution maximal sein?
- Für Mietwohnungen darf die Kaution maximal drei Monatsmieten betragen. Diese Grenze ist gesetzlich festgelegt, um Mieter vor überhöhten Sicherheitsforderungen zu schützen. Bei Geschäftsräumen gibt es hingegen keine gesetzliche Obergrenze. In der Praxis werden jedoch oft sechs Monatsmieten als Kaution verlangt.
4. Gibt es eine Vorschrift für das Anlegen des Mietzinsdepots?
- Ja, die Kaution muss auf einem verzinsten Sparkonto bei einer Bank in der Schweiz hinterlegt werden. Dieses Konto muss auf den Namen des Mieters laufen und für beide Parteien gesperrt sein. Wichtig ist, dass die Zinsen dem Mieter gehören und nach Beendigung des Mietverhältnisses zusammen mit dem Depot ausgezahlt werden.
5. Wer bezahlt die Kontoführungsgebühren?
- Für Kontoführungsgebühren unter 50 Franken jährlich muss der Mieter aufkommen. Sollten die Gebühren darüber liegen, hat das Bundesgericht entschieden, dass diese unzumutbar sind und vom Vermieter getragen werden müssen. Dies dient dem Schutz des Mieters vor übermäßigen Nebenkosten.
6. Wer hat Anspruch auf die Zinsen?
- Grundsätzlich stehen die Zinsen dem Mieter zu, es sei denn, im Mietvertrag ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Nach Beendigung des Mietverhältnisses erhält der Mieter sowohl die Kaution als auch die bis dahin angefallenen Zinsen zurück, sofern keine Ansprüche seitens des Vermieters bestehen.
7. Was passiert, wenn der Mieter die Zahlung der Kaution verweigert?
- Verweigert der Mieter die Zahlung einer vertraglich vereinbarten Kaution, kann der Vermieter die Sicherheitsleistung gerichtlich oder über ein Betreibungsverfahren einfordern. Zusätzlich kann der Vermieter, falls der Mieter weiterhin nicht zahlt, das Mietverhältnis fristlos kündigen. Der Vermieter hat somit rechtliche Möglichkeiten, die Kaution durchzusetzen.
8. Darf der Mieter vor seinem Auszug die Mietzinszahlungen einstellen, wenn diese durch die Kaution gedeckt sind?
- Nein, während des laufenden Mietverhältnisses darf die Kaution weder vom Mieter noch vom Vermieter genutzt werden. Das Mietzinsdepot dient ausschließlich als Sicherheit und darf nicht zur Deckung von Mietzahlungen während des Mietverhältnisses verwendet werden. Der Mieter ist weiterhin verpflichtet, seine Miete bis zum Ende des Mietverhältnisses regelmäßig zu zahlen.
9. Wann muss das Mietzinsdepot an den Mieter zurückgegeben werden?
- Wenn keine Ansprüche des Vermieters bestehen, ist die Kaution unmittelbar nach der Wohnungsübergabe an den Mieter zurückzuzahlen. Das Mietrecht sieht allerdings eine Frist von bis zu zwölf Monaten vor, innerhalb derer der Vermieter etwaige Ansprüche geltend machen und eine Schlussabrechnung erstellen kann. Erst nach Ablauf dieser Frist oder nach Klärung der Ansprüche muss die Kaution freigegeben werden.
10. Was können Mieter tun, wenn sie ihr Depot nach dem Auszug nicht zurückerhalten?
- Sollte der Vermieter die Kaution trotz eines unbestrittenen Auszugs und Schadensfreiheit zurückhalten, kann der Mieter nach Ablauf der Frist von einem Jahr nach Beendigung des Mietverhältnisses direkt bei der Bank die Freigabe des Depots verlangen. Die Bank ist dann verpflichtet, die Kaution an den Mieter auszuzahlen, es sei denn, der Vermieter hat eine Klage oder Betreibung gegen den Mieter eingeleitet.
Das Mietzinsdepot – auch Kaution genannt – dient dem/der Vermieter/-in als Sicherheit; etwa bei unbezahlten Mietzinsen, offenen Abrechnungen für Nebenkosten oder bei Schäden an der Wohnung, für die Sie aufkommen müssen.
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