Kann die Mietzinsdepot Versicherung als Überbrückung genutzt werden?

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In der Schweiz ist es üblich, dass der Vermieter das einbezahlte Mietzinsdepot bis zu 12 Monate nach Auszug einbehalten kann. Hier gibt das Gesetzt dem Vermieter vor, allfällige Forderungen an die Mieterschaft rechtzeitig geltend zu machen resp. innert einer gewissen Zeit das Mietdossier abzuschliessen.

Nach jedem Auszug erstellt der Vermieter eine Schlussabrechnung auf welcher allfällige Kosten wie für offenen Mietzinse oder Schäden an Mietobjekt deklariert werden. Im Falle von Reparaturen, welche noch durchzuführen sind kommt es vor, dass die Mietkaution im Schnitt 2-3 Monate auf sich warten lässt. Denn der Vermieter muss für die zu tätigen Arbeiten Offerten einholen, Aufträge erteilen und begleichen. Erst dann kann dieser den Gesamtbetrag betiteln und mit der Mietkaution verrechnen.

Besonders mühsam ist es, wenn der Kündigungstermin im Bezug auf die Periode der Nebenkostenabrechnung ungünstig ausfällt, da der Vermieter erst auf Ende der besagten Periode den genauen Teil der Nebenkosten ermitteln kann. Auch in solchen Fällen führt er zu Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter.

Für die Mieterschaft sind solche Verzögerung unangenehm, denn auch der neue Vermieter möchte eine Mietkaution und eine Monatsmiete im Voraus. Bereits vor Abgabe des Mietobjektes wird Frau Knecht aus Basel bewusst, dass ihre Mietkaution verspätet freigegeben wird. Im Gespräch mit den neuen Vermieter wird über die bargeldlose Mietkaution, die sogenannte Mietkautionsversicherung, gesprochen, welche der Vermieter auch akzeptieren würde.

Nun fragt sich Frau Knecht, ob es sinnvoll ist eine Mietzinsdepot Versicherung zur Überbrückung abzuschliessen und ob dies überhaupt möglich ist. Mieter:innen, welche sich diese Frage ebenfalls stellen, möchte wir auf einige Punkte aufmerksam machen. Grundsätzlich ist es möglich eine Mietzinsdepotversicherung heute abzuschliessen und innert kürzester Zeit wieder aufzulösen, indem man dem Vermieter zu einem späteren Zeitpunkt den geforderten Betrag auf ein Mietzinsdepot bei der Bank einbezahlt. Hier stellt sich in einigen Fällen aber auch die Frage, ob der Vermieter bereit ist später erneut Aufwand für die neue Kontoeröffnung zu betreiben. Denn dieser muss dann der Mietkautionsversicherung auch das originale Kautionszertifikat zurücksenden, um die Auflösung der Bürgschaft vorzunehmen. Nachdem die Mietzinsdepotversicherung das Kautionszertifikat erhalten hat hört der Prämienzähler auf zu zählen. Es ist sogar so, dass die Mieterschaft dann auch eine Prämienrückvergütung zu Gute hat für den Anteil der Prämie, welcher nicht mehr gebraucht wird. Grundsätzlich bieten alle Mietzinsdepot Versicherung die Rückvergütung an, jedoch werden diese in der Regel erst nach einer bestimmten Mindestlaufzeit der Mietzinsdepotversicherung ausgelöst. So vergütet die goCaution AG ab dem ersten Tag bei einer frühzeitigen Rückgabe der Bürgschaft die zu viel einbezahlten Prämiengelder an ihre Kunden. Bei SwissCaution und FirstCaution hat die Kundschaft erst ab dem dritten resp. zweiten Versicherungsjahr Anrecht auf eine anteilsmässige Rückzahlung der Prämie.

Bei einer Mietkaution in der Höhe von 4'000.- CHF kostet die Mietkaution bei der goCaution AG 189.- CHF. Löst der Mieterschaft die Mietkaution erst nach 12 Monaten auf, so erstattet goCution die einbezahlten Prämiengelder anteilsmässig an den Mieter zurück.
br /> Der Anbieter SwissCaution erhebt einen fixen Kostenbetrag von 30.- CHF bei Rückvergütungen und weitere 30.- CHF als Kündigungskosten, sodass die anteilsmässige Prämie nicht zu 100% rückerstattet wird. Bei der goCaution fallen keine Gebühren für die Auslösung der Mietkaution an.

Im Falle einer Übergangsnutzung empfiehlt es sich also einen Anbieter zu wählen, welcher die im vorausbezahlte Prämie rasch und unkompliziert rückerstattet und keine Mehrkosten entstehen lässt, um Flexibilität in der Wahl zwischen Bankdepot und Mietkautionsversicherungzu gewährleisten.

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