In Zukunft nur noch 19 Grad in Wohnungen?

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In Zukunft nur noch 19 Grad in Wohnungen?

Die Energiekrise mit den steigenden Preisen trifft uns in allen Bereichen des täglichen Lebens, ob beim Einkaufen oder beim Wohnen.

Immer wieder steht dabei eine Begrenzung der Höchsttemperatur in geschlossenen Räumen zur Debatte. Denn es ist nicht unwahrscheinlich, dass es im kommenden Winter zu einer Gasmangellage kommt. Kürzlich hat der Bundesrat eine Vorschrift erlassen, wonach private Wohnungen im Krisenfall – also bei einer „schweren Gasmangellage“ – nur noch bis maximal 19 Grad beheizt werden dürfen, wenn sie komplett oder zumindest zu 50 Prozent mit Gas beheizt werden.

Im Zuge einer drohenden Gasknappheit könnte das eine wichtige Massnahme sein, um Gas zu sparen. Das Ziel ist, dass die gesamte Gesellschaft und damit jeder einzelne seinen Beitrag leistet und somit eine Kontingentierung des vorhandenen Gases verhindert wird. Schliesslich verbrauchen private Haushalte etwa 40 Prozent des Gases in der Schweiz.

Kontrollieren sollen das die Kantone und im Detail dann die örtliche Polizei.Doch die vorgeschlagene Temperaturgrenze steht in einem Widerspruch zu einem Urteil des Bundesgerichts. Dort wurde höchstgerichtlich eine Temperaturgrenze von 20 Grad definiert. Doch was gilt nun?

Eine zu kalte Wohnung gilt im Obligationenrecht als Mangel

Das Obligationenrecht regelt eindeutig, dass eine zu kalte Wohnung als Mangel gilt. Und ein Mangel ist immer ein Grund, um eine Reduktion des Mietzinses zu fordern. Das ist ähnlich wie bei Baulärm oder Schimmel an den Wänden. Wie hoch dann die Reduktion im Einzelfall ist, entscheiden die Gerichte. Doch es gibt bereits Vorlagen des Mieterverbands. Ein Merkblatt sieht vor, dass der Mieter den Mietzins um etwa 20 Prozent reduzieren kann, wenn es in der Wohnung nur zwischen 16 und 18 Grad hat.

Kritik kommt vom Schweizer Verband der Immobilienwirtschaft

Der Schweizer Verband der Immobilienwirtschaft (SVDI) hat sich schon kritisch zur 19-Grad-Grenze geäussert, denn er befürchtet eine Welle von Klagen. Denn für viele Mieterinnen und Mieter dürften die 19 Grad nicht ausreichen und sie werden auf den 20 Grad bestehen. Zudem kann sich der Verband vorstellen, dass es zu Reduktionen beim Mietzins kommt, wenn die Grenze greifen sollte. Was der SVDI ebenfalls kritisiert ist, dass der Bund in seiner Vorgabe ungenau bleibt. So ist zum Beispiel nicht klar geregelt, wo die 19 Grad zu messen sind. Denn es ist ein grosser Unterschied, ob die Temperatur in der Nähe des Bodens oder an der Decke gemessen wird. Zudem herrschen in Wohnungen immer unterschiedliche Temperaturen. Hat ein Schlafzimmer 19 Grad ist das für viele Menschen völlig in Ordnung. Im Bad hingegen oder im Wohnzimmer dürfte es für viele subjektiv zu kalt sein. Hier sollte der Bund nach Aufforderung des Verbandes noch nachbessern und konkrete Vorhaben liefern. Doch der Bund verweist schon heute in seinem Kommentar zum „Entwurf einer Verordnung über Verbote und Beschränkungen der Verwendung von Gas“ darauf, dass bei dieser Frage wohl die Gerichte gefordert sein werden und für Klarheit sorgen müssen. Er geht aber davon aus, dass die Massnahme auch vor Gericht Bestand haben wird, da es sich vor allem um eine temporäre Massnahme in Krisenzeiten handelt. Schliesslich solle es um keine dauerhafte Reduktion gehen, sondern nur um eine vorübergehende Verordnung.

Doch wer sich nicht daranhält, riskiert laut Gesetz Geld- und sogar Freiheitsstrafen. Doch damit es nicht so weit kommt, setzt man auf die Freiwilligkeit. Jeder solle dort sparen, wo es geht.


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