Kautionsversicherung - Ja oder nein? Featured

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Kautionsversicherung - Ja oder nein?

Die Kautionsversicherung verspricht finanzielle Liquidität und soll Mietern den Zugang zu Wohnraum vereinfachen.

Es ist ja allgemein bekannt, dass Vermieter ein gewisses Risiko tragen. Eine vermietete Wohnung wird von einem Fremden, den sie meistens kaum kennen, abgenutzt. Der Gesetzgeber hat hier entschieden, Vermieter bestimmte Kosten der Abnutzung selber tragen zu lassen, doch dürfen andere Kosten einem ausziehenden Mieter in Rechnung gestellt werden. Damit sich Vermieter vor finanziellen Schäden einigermassen Schützen können, erlaubt der Gesetzgeber das Fordern einer Mietkaution. Diese beträgt in der Schweiz maximal drei Monatsmieten (inkl. Nebenkosten). Der Vermieter darf das Mietzinsdepot nicht auf einem eigenen privaten Konto anlegen. Das Gesetz schreibt vor, dass der Vermieter das Geld unverzüglich nach Erhalt auf einer Bank auf einem Sperrkonto hinterlegen muss, das auf den Namen des Mieters lautet. Der Vermieter darf nur bei triftigen Gründen die komplette oder Teile der Kaution zum Ausgleich von finanziellen Schäden nutzen. Die Kaution darf also nur dazu verwendet werden, die Wohnung in den vertraglich festgeschriebenen Zustand zurück zu versetzen. Sollte die Kaution nicht ausreichen, um die Wohnung wieder in den ursprünglichen Zustand zurück zu versetzen, darf der Vermieter seinem Mieter den noch fehlenden Betrag in Rechnung stellen. Wichtig ist, dass ein Mietkautionskonto weder ein Girokonto, ein Tagesgeldkonto noch ein Festgeldkonto ist. Sinn und Zweck ist das Verbürgen der Mietkaution an den Vermieter. Dieser darf auf das Geld zugreifen, wenn der Mieter seine Zustimmung erteilt.

Hohe Umzugskosten rauben Mietern das Geld

Voraussetzung für einen Mietvertrag ist in der Regel die Zahlung der Kaution. Wer dies nicht kann, erhält keinen Mietvertrag und kann folglich nicht einziehen. Häufig stehen Mieter vor folgendem Problem: Der Auszug aus der alten Wohnung steht kurz bevor oder ist sogar schon erfolgt, doch der ehemalige Vermieter hat die alte Mietkaution noch nicht ausgezahlt oder weigert sich diese überhaupt zurückzuzahlen. Der neue Vermieter wartet bereits auf seine Kaution, damit der neue Mietvertrag zustande kommen kann. Dies kann Mieter in Liquiditätsengpässe treiben, vor allem wenn auf einmal beide Vermieter jeweils die volle Kaution von drei Monatsmietzinsen ausschöpfen – dann stehen plötzlich mehrere 1000 Franken nicht mehr zur freien Verfügung.

Eine Kaution für eine neue Wohnung ist grundsätzlich auf den Zeitpunkt zu zahlen, der zwischen den Mietparteien vereinbart worden ist. In der Regel ist dies der Mietbeginn. Wird das Depot vom Mieter nicht pünktlich einbezahlt, so kann der Vermieter die Schlüsselübergabe verweigern.

Wenn abgemacht, kann die Zahlung kann auch in Raten erfolgen. Zum Beispiel jeden Monat eine Kaltmiete. Wer das Geld überweist, hat gleich den Zahlungsbeleg dabei. Wer die Raten bar zahlt, sollte sich auf jeden Fall den Erhalt vom Vermieter quittieren lassen. Doch was, wenn das Geld für die Kaution einfach nicht vorhanden ist? Einen Mietvertrag gibt es schliesslich in der Regel nur, wenn die Mietkaution gezahlt wurde.

Kosten einer Kautionsversicherung

Da der Versicherer einen gewissen Unternehmens- und Verwaltungsaufwand hat, erhebt er eine Gebühr für die Kautionsversicherung. Dafür verlangt er eine Mindestgebühr, die allerdings ab einer bestimmten Versicherungssumme günstiger wird. Deshalb verursachen kleine Versicherungssummen häufig die gleichen Gebühren wie höhere Versicherungssummen. Da beide den gleichen Verwaltungsaufwand nach sich ziehen. Erst bei Erreichen einer gewissen Grenze werden die Gebühren geringer. Doch wo diese Grenze im Detail liegt, hängt vom jeweiligen Versicherer ab.

Ab einem bestimmten Mindestbetrag wird die Kautionsversicherung günstiger als ein Ratenkredit. Ausserdem muss bei einem Ratenkredit neben der Rate auch ein Zins gezahlt werden. Wer beispielsweise einen Ratenkredit von 3'000 Franken über einen Zeitraum von 5 Jahren abzahlt, muss nicht nur im Schnitt jeden Monat 50 Franken berappen, sondern obendrauf den Zins zahlen. Die Kautionsversicherung verlangt nur eine laufende Gebühr. Diese würde bei ungefähr 15 Franken pro Monat liegen. In diesem Beispiel ist also die Kautionsversicherung günstiger als ein Ratenkredit.

Wer eine Mietkaution durch Ratenzahlungen aufbringt, gibt dem Vermieter das Geld in die Hand bzw. überweist es auf sein Konto. Er ist also im Besitz des Geldes und es steht ihm im Falle eines Schadens bereits zur Verfügung. Bei einer Mietkautionsversicherung wird dem Vermieter kein Geld auf ein Sperrkonto überweisen, sondern er erhält eine Bürgschaftsurkunde, welche ihm die geforderte Sicherheit für den Mietvertrag bescheinigt. Im Schadenfall bezahlt die Versicherung das Geld an den Vermieter aus, holt sich aber im Anschluss das Geld vom ehemaligen Mieter zurück. Wenn bereits Geld beim ersten Umzug fehlte, dann fehlt beim zweiten Umzug noch mehr Geld. Ausser der Mieter konnte seine wirtschaftliche Situation verbessern. Wer glaubt, er könnte sich vor der Rückzahlung an den Versicherer drücken irrt. Der Versicherer darf das Geld einfordern. Jedoch kann in den meisten Fällen um eine Ratenzahlung gebeten werden.

Der Anbietervergleich – Welche Kautionsversicherung ist die beste?

Die Kautionsversicherung ist eine vergleichsweise junge Versicherungsidee. Sie findet ihre Grundlage in der Tatsache, dass das Geld für die Mietkaution den Mietern zur freien Verfügung stehet und damit anderweitige Auslagen im Zusammenhang mit dem Umzug finanziert werden können. Aber auch für Mieter, welche selbst nicht in der Lage sind genügend liquide Mittel aufzubringen, schafft die Kautionsversicherung echte Abhilfe und ermöglich erst den Bezug der neuen Wohnung.

Momentan verbreitet sich die Idee der Mietkaution und steigert dadurch ihren Bekanntheitsgrad sowohl bei Mietern als auch bei Vermietern. Infolge dessen akzeptieren immer mehr Vermieter die Kautionsversicherung als Alternative zur Barkaution. Das bedeutet jedoch auch, dass es nach wie vor Vermieter gibt, die die Mietkautionsversicherung ablehnen. Vor einem Abschluss empfiehlt es sich beim Vermieter zu erkundigen, ob dieser eine Kautionsversicherung überhaupt akzeptiert.

Auf dem Markt tummeln sich mittlerweile mehrere Anbieter für Kautionsversicherungen. Die Bedingungen und Konditionen unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter. Auch einige Banken und andere Finanzdienstleister bieten ihren Kunden Mietkautionsbürgschaften an. Natürlich können auch sie einen Antrag auf Bürgschaftsübernahme ablehnen. Aufgrund der vorhandenen Unterschiede zwischen den Anbietern lohnt sich immer ein Vergleichsportal für die Wahl der richtigen Kautionsversicherung heranzuziehen. Je nach persönlicher Situation kann ein bestimmter Dienstleister spürbar günstiger sein als ein anderer.

Nicht nur Privatpersonen können sich für eine Kautionsversicherung entscheiden. Auch Firmen haben die Möglichkeit, die Vorteile einer solchen Versicherung zu nutzen. Wer bereits eine Kaution gezahlt hat, doch nun sein Geld braucht, kann sogar während des Mietverhältnisses eine Kautionsversicherung abschliessen und so seine Kaution vorzeitig zurückbekommen.

Renovationsarbeiten vor Auszug

In der Regel übergibt der Mieter bei seinem Auszug die Wohnung bezugsbereit. Wenn der Vermieter trotzdem noch nachhelfen muss, kann er die entstehenden Kosten von der Mietkaution geltend machen. Daher müssen Mieter bei Einzug in die Wohnung an das Übergabeprotokoll denken und alle möglichen Mängel schriftlich festhalten. Sonst laufen sie Gefahr am Ende der Mietzeit für Mängel zu zahlen, die sie selber nie verursacht haben. Zudem muss das Übergabeprotokoll von beiden Parteien unterschrieben werden.
br /> Bei einem Umzug herrscht meistens Zeitnot. Oft erfolgt der Auszug am 31. und der Einzug in die neue Wohnung bereits am 01sten. Jeder sollte mindestens 14 Tage vor dem eigentlichen Umzug mit der Planung und der Durchführung beginnen. Wer viele Dinge besitzt, sollte sich dazu Urlaub nehmen, um nicht am allerletzten Tag festzustellen, nicht genug Zeit gehabt zu haben. Wer seine Wohnung verwohnt an den Vermieter übergibt, muss mit einer Rechnung seitens des Vermieters rechnen. Vermieter beauftragen für die Reparatur und Renovierung der Wohnung Handwerksfirmen. Wer jedoch selber ein handwerkliches Händchen hat, kann die Wohnung kostengünstig selber Renovieren und so ihren Ursprungszustand wiederherstellen. Der Teppich lässt sich mit einem Nasstrockensauger wieder auf Vordermann bringen, Tubenkit hilft bei der Versiegelung von Bohrlöchern in den Wänden. Hier das Abschleifen und Überstreichen mit Farbe nicht vergessen. Die Möbel müssen rausgetragen werden und der Müll muss entsorgt werden. Auch der Keller sollte keineswegs vergessen werden. Dieser kann viel Zeit in Anspruch nehmen. Achten Sie also darauf, rechtzeitig zu beginnen. Wer neu tapezieren muss und selber nicht weiss wie das geht, kann vielleicht handwerklich begabte Freunde um Hilfe bitten.

Auch wenn zuvor eine abgeschlossen wurde, kann das eigenständige Instandsetzen der Wohnung günstiger sein. Nur bevor der Mieter alles renoviert und repariert, sollte abgeklärt werden, was überhaupt von ihm in Stand gesetzt werden muss. Einige Dinge muss der Vermieter übernehmen.

Wer es eilig hat, sollte bereits ein paar Wochen vor dem eigentlichen Umzug entrümpeln. Alles was nicht täglich genutzt wird, kann bei Bekannten, einer angemieteten Garage oder Lagerraum untergebracht werden. Dadurch wird Platz für die eigentlichen Renovierungsarbeiten geschaffen. Ausserdem sollten etliche Umzugskartons und Verpackungsmaterialien vorbereitet werden. Und nicht den Transporter vergessen. Dieser muss meist im Voraus gebucht werden. Wer hier erst einen Tag vorher anfragt, kann mit einer bösen Überraschung rechnen. Es ist wirklich unangenehm, wenn die neuen Mieter einziehen wollen, man selbst aber noch seine Sachen in der Wohnung zu stehen hat.

Last modified on Samstag, 04 December 2021 16:59

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