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Steigende Energiepreise sorgen für hohe Heiz-Nebenkosten

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Steigende Energiepreise sorgen für hohe Heiz-Nebenkosten

Die Credit Suisse rechnet 2022 mit einem Anstieg der Nebenkosten für Öl- und Gasheizungen von fast 40 Prozent. Wer auf Heizungssysteme mit Wärmepumpe gesetzt hat, kann sich dagegen entspannt zurücklehnen.

Anstieg der Heiz-Nebenkosten für Mieter und Mieterinnen

Der Ukrainekrieg hat die ohnehin schon herrschende Knappheit auf den Energiemarkt zusätzlich befeuert und zu explosionsartig steigenden Grosshandelspreisen für Heizöl, Gas und Strom geführt. Die steigenden Energiepreise wirken sich zwangsläufig auch auf die Heiz-Nebenkosten aus. Um ihre Mieter und Mieterinnen vor zu hohen Nachzahlungen zu schützen, weisen viele Vermieter bereits heute ihre Mietnehmer auf die im Vergleich zum Vorjahr stark gestiegenen Kosten in der Jahresabrechnung hin und fordern zu neuen Akontozahlungen auf. Das gilt insbesondere für Mieterinnen und Mieter von Wohnungen, die mit fossilen Energieträgern heizen.

Kostenanstieg vom Heizsystem abhängig

Wie stark auch Mieterinnen und Mieter von diesem Preisanstieg betroffen sind, hängt nicht nur von der energetischen Effizienz des Gebäudes und der jeweiligen Wohnfläche, sondern vor allem auch vom Energieträger ab.

So zeigen beispielsweise gas- und ölbasierte Heizsysteme im Vergleich zu Wärmepumpen einen sehr viel höheren Energiebedarf pro Quadratmeter auf. Und das liegt nicht nur an den energetisch ineffizienten Altbauten mit unzureichender Wärmedämmung, in denen Öl- und Gasheizungen heute noch besonders häufig anzutreffen sind, sondern vor allem an der viel höheren Energieeffizienz der Wärmepumpen. Daher müssen Haushalte, die auf Wärmepumpen umgestellt haben, nur mit einem 3-prozentigen Anstieg rechnen. Am stärksten sind Mieter und Mieterinnen von Wohnungen betroffen, die mit Öl beheizt werden.

Mehrheit der Mieter und Mieterinnen betroffen

Die mit Öl beheizten Wohnflächen haben mit einem Rückgang von 30 Prozent seit 2000 deutlich abgenommen, zugleich haben sich aber die auf Gas entfallenden Flächen nahezu verdoppelt. Zudem sind elektrische Wärmepumpen zwar auf dem Vormarsch, machen aber heute gerade einmal 20 Prozent aus. Insgesamt werden heute noch 60 Prozent der Schweizer Wohnflächen mit fossilen Energieträgern beheizt.

So können sich Mieter und Mieterinnen vor hohen Nachzahlungen schützen

Den meisten Mieter und Mieterinnen droht erst mit der jährlichen Jahresnebenkostenabrechnung 2023 ein böses Erwachen. Viele Mieter und Mieterinnen mit vertraglich vereinbarter Akontozahlung für Heiz- und Nebenkosten erwarten erst dann die jährliche Abrechnung ihrer Vermieter und Vermieterinnen. Bewohner und Bewohnerinnen von Wohnungen mit Öl- oder Gasheizungen können dann mit hohen Nachzahlungen rechnen, insbesondere wenn das Akonto sehr tief angesetzt ist.

Hohe Nachzahlungen besonders gut kontrollieren

Mieter und Mieterinnen sollten in jedem Fall die jährliche Abrechnung ihres Vermieters bzw. ihrer Vermieterin überprüfen, vor allem wenn die nachzuzahlenden Beträge hoch sind. In diesem Fall ist es zudem sinnvoll, die Akontozahlung für das Folgejahr entsprechend anzupassen, wenn davon auszugehen ist, dass die Energiepreise auf einem hohen Niveau bleiben.

Nebenkostenabrechnung mit Mietvertrag abgleichen

Daneben sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass die Jahresschlussrechnung tatsächlich nur die effektiven Kosten berücksichtigt, die im Mietvertrag vereinbart und ausdrücklich erwähnt sind. Neu verrechnete Nebenkosten sind nicht zulässig, wenn keine entsprechende Mietvertragsänderung vorliegt. Zudem müssen Vermieter und Vermieterinnen alle Positionen der Schlussrechnung detailliert und wie im Mietvertrag benannt aufschlüsseln. Wenn beispielsweise im Mietvertrag keine Nebenkosten für die Wartung des Mietshauses schriftlich festgehalten sind, darf für diese auch keine Extravergütung verlangt werden. Vage Position wie „übrige Betriebskosten“ sind nicht zulässig. Die Nebenkosten müssen zudem nach einem nachvollziehbaren Verteilschlüssel auf alle Wohnparteien erfolgen und im direkten Zusammenhang zum Gebrauch der Wohnung stehen.

Einblick in Belege anfordern

Um die effektiven Kosten tatsächlich überprüfen zu können, sind Mieter und Mieterinnen berechtigt, Einblick in die Belege zu erhalten. Diesen senden redliche Verwaltungen kostenfrei per Post zu. Bei umfangreicheren Abrechnungen lohnt sich die Einsichtnahme in die Belege vor Ort. Fallen Ungereimtheiten auf, sollten diese zunächst mündlich oder per E-Mail reklamiert werden. Weigert sich der Vermieter, eine Korrektur vorzunehmen, können Vermieter und Vermieterinnen bei der Schlichtungsbehörde eine Überprüfung der Nebenkosten-Nachforderung beantragen.


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