Vermieterin kassiert Freiheitsstrafe wegen Wuchermieten

In einem richtungsweisenden Urteil hat das Schweizerische Bundesgericht kürzlich eine Vermieterin wegen gewerbsmässigen Mietwuchers verurteilt. Die Angeklagte erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren, was ein deutliches Signal gegen die Ausbeutung von Mietenden setzt.
Entscheid des Bundesgerichts
Die Vermieterin hatte insgesamt drei Wohnungen in Zürich und Spreitenbach angemietet und diese zimmerweise zu massiv überhöhten Preisen weitervermietet. Besonders betroffen waren vulnerable Gruppen wie Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene, die aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse, fehlender Rechtskenntnisse und eingeschränkter finanzieller Mittel in einer besonderen Notlage waren.
Während die Frau selbst beispielsweise für eine der Wohnungen 3'850 Franken bezahlte, verlangte sie von ihren Untermietenden Mietzinse zwischen 900 und 1'260 Franken pro Zimmer – Beträge, die teilweise bis zu 158 Prozent über den ortsüblichen Vergleichsmieten lagen. Dabei handelte es sich oft um sehr kleine, schlecht ausgestattete Zimmer, die zudem erhebliche Mängel aufwiesen: grossflächiger Schimmelbefall, Kakerlaken und Hinweise auf Rattenbefall prägten die miserablen Wohnbedingungen. Das Gericht stellte fest, dass die Vermieterin bewusst und gewerbsmässig die Notlage ihrer Mieter ausgenutzt hatte, um erhebliche Gewinne zu erzielen.
Reaktionen auf das Urteil
Der Mieterverband begrüsste das Urteil ausdrücklich und unterstrich dessen Bedeutung für den Schutz besonders verletzlicher Mietender. Laut dem Verband setzt das Urteil ein deutliches Zeichen gegen Mietwucher und sendet eine klare Botschaft, dass Ausbeutung von Mietenden in Notsituationen nicht toleriert wird. Es könnte zudem Betroffene motivieren, sich künftig aktiver gegen überhöhte Mietforderungen zu wehren.
Der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) sah in dem Urteil eine Bestätigung der Notwendigkeit strengerer Regelungen bezüglich Untervermietungen. Laut dem HEV zeige der Fall deutlich, dass der Untervermietungsmarkt besser reguliert werden müsse, um Missbrauchsfälle wirksamer zu verhindern und sowohl Mieter als auch seriöse Vermieter besser zu schützen.
Auswirkungen auf die Mieterschaft
Das Urteil des Bundesgerichts dürfte weitreichende Folgen haben. Zum einen verdeutlicht es, dass es eine klare rechtliche Grenze zwischen legitimer Mietzinsgestaltung und strafbarem Mietwucher gibt. Vermietende müssen künftig noch genauer prüfen, ob ihre Mietpreisforderungen angemessen und gerechtfertigt sind, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Für die Mieterschaft stärkt das Urteil die Position im Kampf gegen überhöhte Mietzinse und ausbeuterische Vermietungspraktiken. Insbesondere sozial benachteiligte oder wirtschaftlich schwache Gruppen könnten nun ermutigt werden, bei Verdacht auf ungerechtfertigte Mietforderungen juristisch vorzugehen oder sich an Beratungsstellen zu wenden.
Insgesamt dürfte das Urteil somit einen wichtigen Beitrag zur Sensibilisierung für faire Mietverhältnisse leisten und könnte langfristig dazu beitragen, den Schweizer Wohnungsmarkt transparenter und gerechter zu gestalten.