Weihnachtsdekoration: Das dürfen Mieter und Eigentümer
Weihnachten steht vor der Tür und somit kommt die jährlich wieder kommende Frage auf: Was ist beim Dekorieren erlaubt und was nicht?
Weihnachten steht vor der Tür und somit kommt die jährlich wieder kommende Frage auf: Was ist beim Dekorieren erlaubt und was nicht?
In einigen Städten der Schweiz ist es besonders schwer eine Wohnung zu finden. Zum Besichtigungstermin erscheinen etliche Leute und jeder einzelne versucht eine Zusage zu erhalten. Entscheidend ist hier das „Ja“ der Liegenschaftsverwaltung. Da diese sich aber mit Zusagen zurückhalten und viele Wohnungssuchende mit einer Absage rechnen müssen, bewerben sie sich oftmals auf mehrere Wohnungen gleichzeitig. Dies hat nun für einige unangenehme Konsequenzen gesorgt. Aufgrund sogenannten „Umtriebs“ wurden sie unfreiwillig zur Kasse gebeten.
Ein Rechtsstreit der besonderen Art hat das Landgericht nun in zweiter Instanz in Düsseldorf beschäftigt: Nach Auszug der Mieter stellte eine Vermieterin fest, dass die Mamorböden rund um die Toiletten im Badezimmer, sowie im Gäste-WC stumpf und matt, als auch farblich verändert, aussahen. Daraufhin liess sie diese reinigen und aufarbeiten und behielt die Reparaturkosten von EUR 2.000 von der Mietkaution ein.
Wissen Sie, was Sie bei Ihren Abgabe- und Übergangsprotokollen alles beachten müssen? Verwandeln Sie Ihr Wohnungsübergabeprotokoll in einen Erfolg! Besonders kluge Menschen wie Sie wissen längst, dass Genauigkeit beim Protokoll Ihnen viel Geld und Ärger ersparen kann. Wohnungseinzüge und -auszüge werden vom Vermieter in einem Wohnungsabnahme-Formular protokolliert und somit schriftlich festgehalten.
Wenn Sozialhilfeempfänger einen Umzug in eine neue, angemessene Wohnung planen, dann sind die Sozialbehörden verpflichtet ihnen entsprechende Sicherheit resp. die Mietkaution gegenüber dem Vermieter zu leisten. Diese Sicherheit gehört im Rahmen der Wohnkosten zu den Unterstützungsleistungen. Anstelle von Mietkautionen sollen möglichst immer mehr Garantieerklärungen ausgestellt werden, wegen der Minimierung des Zahlungsverkehrs und einer Vereinfachung der administrativen Abläufe. Die Hinterlegung einer Kaution der Sozialhilfeorgane soll beim Bezug einer preiswerten Wohnung vermieden werden.
Eigentlich ist es amtlich: Die Mietzinse sollten senken. Grundlage für eine Mietzinssenkung ist der hypothekarische Referenzzinssatz, den das Bundesamt für Wohnungswesen vierteljährlich veröffentlicht. Dennoch versuchen Vermieter sich zu drücken, um die Mietzinsreduktion zu umgehen. Wir greifen die häufigsten Ausreden auf.
Der Bundesrat hat im Mai 2015 die Teilrevision des Mietrechts zuhanden des Parlaments verabschiedet. Hiermit wird das Ziel verfolgt, Transparenz über den Mietzins bei einem Mieterwechsel zu schaffen. So soll der Usus eingedämmt werden, dass Vermieter bei einem Wechsel der Mieter den Mietpreis obligatorisch anheben. Regulär würden Mieter eine Erhöhung bis zu 10% der Miete akzeptieren, bei jedem 10. Wohnungswechsel würden jedoch Erhöhungen bis zu 30% umgesetzt.
Als der Referenzzinssatz gesenkt wurde hat sich Robert Bachmann aus St. Gallen sehr wundern dürfen. Denn als er nachsehen wollte wie er in Zukunft seine Mieten berechnen muss, hat er eine verwirrende Entdeckung gemacht. Herr Bachman ist nämlich Mieter und Vermieter, also hat er beim Online-Mietzinsenrechner des Mieterverbandes und auch bei dem vom Hauseigentümerverbands (HEV) St. Gallen nachsehen wollen. Allerdings kamen völlig verschiedene Ergebnisse zum Vorschein. Für “allgemeine Kostensteigerung” sagte der Mietverbandsrechner minus 0,17 Prozent, der HEV behauptete aber plus 0,17 Prozent. Das war dann doch etwas verwirrend.
Über das Internetportal Airbnb haben Privatleute die Möglichkeit ihre Wohnung oder ihr Haus zu vermieten, um ihr Einkommen aufzubessern, beispielsweise während der Urlaubszeit, wenn das Objekt sowiso leer steht. Auch werden mitunter Wohnungen untervermietet zu hoch bezahlten Messezeiten und der eigentliche Bewohner zieht kurzfristig zu Freunden.
Bei der Anmietung einer Wohnung oder eines Hauses verlangt der Vermieter vorab eine Mietzinskaution. Die Höhe der Mietzinskaution kann dabei bis zu drei Monatsmieten betragen und dient der Erfüllung von Ansprüchen des Vermieters, die aus der Vermietung entstehen können. Bei Schäden des Wohnraums während der Mietzeit wird der Vermieter beim Auszug die Mietzinskaution (anteilig oder ganz) nutzen, um davon Reparaturen ausführen zu lassen. Ebenfalls dient die Mietzinskaution der Deckung von allfälligen offenen Mietzinses, welche die Mieterschaft bei Auszug hinterlässt. Die Mietzinskaution dient dabei auch der Sicherheit des Mieters, um nicht beim Auszug und den Kosten für eine Umsiedelung noch plötzlich einen hohen Geldbetrag aufbringen zu müssen.
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