Dürfen Vermieter Katzen verbieten?

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Dürfen Vermieter Katzen verbieten?

Ein Mieter klagte auf 20min.ch über seinen Vermieter, der ihm verbieten wollte, eine Katze zu halten. Im Mietvertrag gibt es jedoch keine Klausel, die das Halten von Haustieren untersagt. Darf sich der Mieter gegen das Verbot wehren?

Der Mieter schrieb das Online-Magazin an um zu fragen, ob er das Haustierverbot seiner Vermieterin akzeptieren muss, wenn es nicht vertraglich festgelegt ist. Der Mieter hatte sich bisher noch keine Katze zugelegt. Er hat lediglich bei der Vermieterin angefragt, ob er sich eine Katze zulegen darf. Die Vermieterin verneinte seine Frage. Der Mieter fragt sich, warum er keine Katze halten darf, wenn die Nachbarin einen Husky in der Wohnung hält.

Die Antwort: Ist im Mietvertrag keine Klausel über das Halten von Kleintieren niedergeschrieben, hat der Mieter grundsätzlich das Recht, einen Hund oder eine Katze zu halten. Jedoch kann der Vermieter im Mietvertrag auf die «Allgemeinen Bedingungen zum Mietvertrag von Wohnräumen» hinweisen. Ist dies der Fall, braucht der Mieter die Einwilligung des Vermieters. In den vom Hauseigentümer- und vom Mieterverband herausgegebenen Bedingungen steht in Artikel 10 nämlich, dass grössere Haustiere wie Hunde und Katzen nur nach schriftlicher Zustimmung des Vermieters gehalten werden dürfen.

Mieterinnen und Mieter die sich nicht an ein direkt oder indirekt formuliertes Tierhaltungsverbot im Mietvertrag halten, riskieren die Kündigung. Verantwortlich dafür ist ein Bundesgerichtsentscheid von 1994. Doch ein Haustierverbot kann generell nicht alle Tiere verbieten. Kleintiere wie Zierfische, Wellensittiche und Hamster sind erlaubt. Manche Juristen sind der Ansicht, das selbst Hauskatzen, die die Mietwohnung nicht verlassen zu den unproblematischen Kleintieren gehören und ihre Haltung daher nicht verboten werden kann.

In dem geschilderten Fall auf 20min.ch fällt die ungerechte Behandlung auf. Die Nachbarin darf sich einen Hund halten, während dem Fragesteller das Halten einer Katze verboten wird. Die Vermieterin ist in dieser Hinsicht nicht konsequent. Jedoch kennt das Mietrecht kein Gleichbehandlungsgebot. Vermieter dürfen gleichwertige Wohnungen zu unterschiedlichen Preisen vermieten und dem einen Mieter das Halten von Haustieren erlauben und dem anderen nicht.

In Deutschland haben Tierfreunde mehr Rechte als Mieter in der Schweiz. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied im vergangenen März, dass ein generelles Verbot von Haustieren unzulässig ist. Solange wie die Störfaktoren nicht überwiegend, muss dem Mieter das Halten von Haustieren erlaubt werden.

Hier finden Sie umfangreiche Informationen zum Thema > Haustiere in der Mietwohnung


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