Was ist eine Mietkautionsversicherung?
Mit der Mietkautionsversicherung kommen immer mehr Mieter, die schon einmal eine neue Wohnung oder ein Haus in der Schweiz gemietet haben, in Berührung. Denn der Vermieter verlangt eine Sicherheit in Form einer Mietkaution, die in der Regel zwei bis drei Monatsmieten beträgt und bislang auf einem Bankkonto hinterlegt wurde. Diese dient dazu, im Falle von Mietschäden oder Mietrückständen abgesichert zu sein. Heutzutage sind Barkautionen oder traditionelle Mietkautionen jedoch nicht mehr unbedingt erforderlich. Eine Alternative ist die Mietkautionsversicherung, die den gleichen Zweck erfüllt und die Liquidität der Mieter schonen kann.
Denn mit einer Mietkautionsversicherung kann auf ein Mietzinsdepot bei der Bank verzichtet werden und statt eine hohe Kaution zu hinterlegen und über lange Zeit zu blockieren, können können Mieter gegen eine geringe Jahresprämie an die Versicherungsgesellschaft die gleiche Sicherheit für den Vermieter leisten. Die Vermieter erhalten eine Bürgschaftsurkunde/Mietkautionszertifikat, welche die Kaution in der vereinbarten Höhe absichert.
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Wie funktioniert die Mietkautionsversicherung?
Die Mietkautionsversicherung dient der Sicherheit des Vermieters und wird durch den Mieter abgeschlossen und finanziert. Sie basiert auf gesetzlichen Regelungen gemäss Art. 257e OR. Ziel ist es, dem Vermieter Schutz zu bieten, insbesondere bei Mietzinsrückständen oder Schadenersatzforderungen, die er nach Beendigung des Mietverhältnisses mit dem Mieter durch Verrechnung mit der Mietkaution geltend machen kann.
Neben dem klassischen Mietzinsdepot von Banken sieht das Schweizer Mietrecht auch weitere Formen der Sicherheitshinterlegung vor – beispielsweise die Bankgarantie oder Bürgschaft. Sie wird von Banken (als Bankgarantie) sowie von Versicherungen (als Mietkautionsversicherung) angeboten und entlastet Mieter, indem sich die jeweilige Bank oder Versicherung gegenüber dem Vermieter verbürgt und diesen mit einer Garantieurkunde absichert. Die Versicherungslösung gestaltet sich aber unkomplizierter und effizienter bei Abschluss sowie im Schadenfall. Zudem ist diese günstiger und flexibler als die Lösung per Bankgarantie.
Insgesamt gibt es drei wesentliche Gründe, bei denen der Vermieter das Kautionskonto bzw. die Mietkautionsversicherung in Anspruch nehmen darf:
- Wenn Mietzinse oder Nebenkosten nicht beglichen wurden
- Wenn Beschädigungen am Mietobjekt verursacht wurden
- Wenn Räumungs-, Entsorgungs- oder Instandsetzungskosten anfallen
Die Mietkautionsversicherung bürgt für die Mieterschaft
Das Prinzip der bargeldlosen Mietkautionsleistung per Mietkautionsversicherung funktioniert simpel wie einfach. Mieterinnen und Mieter zahlen der Versicherungsgesellschaft eine jährliche Prämie und im Gegenzug erhält der der Eigentümer bzw. Vermieter eine Bürgschaftsurkunde, welches den vereinbarten Kautionsbetrag von maximal drei Monatsmieten (bei Wohnimmobilien) Absicherung bietet. Damit entfällt für die Einzahlung der Mietzinskaution auf ein Mietzinsdepot aus eigenen Mitteln – ein wesentlicher Vorteil, der die herkömmliche Kautionshinterlegung abschafft.
Mit dieser Mieterversicherung verbürgt sich die Versicherungsgesellschaft gegenüber dem Vermieter und kommt bei allfälligen Forderungen nach dem Auszug auf. Sollten Mieter beim Auszug beispielsweise Schäden am Mietobjekt verursacht haben oder deren Mieterkonto offene Mietzinse aufweisen, die über die Mietkaution zu verrechnen sind, kann der Vermieter die Freigabe bewirken. Wie beim Mietzinsdepot auch wird auch hier für die Auszahlung von Geldern das Einverständnis beider Mietparteien benötigt.
Die Vor- und Nachteile der Mietkautionsversicherung
Zusätzliches Geld beim Umzug, günstige Prämien und jederzeit flexibel kündbar – das sind die wichtigsten Vorteile einer Mietkautionsversicherung. Mieter können frei über Ihr Geld verfügen und das Ersparte für andere Ausgaben, beispielsweise Umzug oder neues Möbel, verwenden. Zwar kostet auch diese Versicherungsdeckung, jedoch wird anstelle der meist hohen Bankkaution nur ein vergleichsweise günstiger Jahresbeitrag von meist vier bis fünf Prozent des Kautionsbetrages fällig.
Vorteile der Mietkautionsversicherung
- Günstige Prämie und einfach zu kündigen
- Kein blockierte Mietkaution; Geld steht zur freien Verfügung
- Keine Doppelbelastung aus alter und neuer Mietkaution bei Umzug
- Ersparnisse müssen nicht angegriffen werden
- Als Zwischenfinanzierung nutzbar für eine spätere Bankkaution
Nachteile der Mietkautionsversicherung
- Nicht jeder Mieter erhält die Versicherungsdeckung (Bonitätsabhänging)
- Mieter muss im Schadenfall die Gelder der Versicherung später zurückzahlen
- Jährliche Prämienzahlungen – gerade bei längeren Laufzeiten einzukalkulieren
Wichtig: Die Versicherungsvariante hat ausser der jährlichen Prämien grundsätzlich keine Nachteile - im Vergleich zum klassischen Bankdepot ist sie sogar flexibler und bringt zusätzliche Liquidität in die Haushaltskasse. Allerdings handelt es sich um eine Bürgschaft gemäss Art. 492 Abs. 1 OR und nicht um ein klassisches Versicherungsprodukt, das im Schadensfall die gesamten Kosten (abzüglich eines eventuellen Selbstbehaltes) übernimmt. Wenn die Versicherung also Forderungen aus dem Mietvertrag gegenüber dem Vermieter übernimmt, muss der Mieter den gesamten Vorschuss an die Versicherung zurückzahlen.
Wie erhält man eine Mietkautionsversicherung?
Eine Mietkautionsversicherung kann bei allen Anbietern schnell und einfach online eröffnet werden. Aber auch die Registrierung per handschriftlichem Formular ist möglich. Nachdem Sie den Antrag übermittelt haben, wird eine Bonitätsprüfung der involvierten Mieter vorgenommen. Fällt diese positiv auf, erhalten Sie die Rechnung über über den ersten Jahresbeitrag. Anschliessend stellt der Anbieter Ihrem Vermieter die Bürgschaftsurkunde zu und garantiert ab sofort die eingetragene Kautionssumme.
Die wichtigsten vier Schritte zum Vorgang
- Angebote vergleichen: Passendes Angebot vergleichen und Mietkautionsversicherung online abschliessen
- Prämie zahlen: Prämienzahlung nach Antrags-Annahme leisten
- Bürgschaftsurkunde: Erstellung des Mietkautionszertifikats und Zusendung an Vermieter
- Versicherungsbestätigung: Als Mieter erhalten Sie ein Versicherungsdokument
Vertragsbeginn der Mietkautionsversicherung
Der Vertragsbeginn der Versicherungsdeckung entspricht in der Regel dem Mietbeginn gemäss Mietvertrag. Ab dann greift die Garantieleistung. Bei den Kündigungsfristen gibt es seitens der Versicherungen generell meist keine festen Vorgaben, ebenso ist keine Mindestlaufzeit vorgeschrieben. Der Vertrag kann also sowohl zu Beginn als auch während eines Mietverhältnisses abgeschlossen werden – etwa, wenn Mieter sich im Nachhinein für den Abschluss einer Mietkaution entscheiden, um das gesperrte Kautionsgeld freischalten zu lassen.
Kündigung der Mietkautionsversicherung
Um eine Mietkautionsversicherung zu kündigen müssen Mieter meistens nichts unternehmen, denn es ist die Regel, dass der Vermieter nach der Wohnungsabnahme die Versicherung von Ihren Pflichten befreit. Das Einverständnis des Vermieter ist damit edentisch wie beim klassischen mietzinsdepot vorausgesetzt und der Mieter kann die Versicherung nicht von sich aus kündigen. Erfolgt die Kündigung während des laufenden Mietverhältnisses, benötigt der Vermieter eine Ersatzsicherheit, beispielsweise ein Mietzinsdepot bei der Bank oder ein andere Sicherheit. Zudem berechnen einige Anbieter bei Auflösung der Mietkaution zusätzliche Gebühren oder machen Kosten für Rückvergütungen geltend. Andere Anbieter erstatten die Prämie erst ab dem zweiten bzw. dritten Jahr zurück, erheben aber keine sonstigen Gebühren. Machen Sie hier den Mietkautionsversicherung Vergleich
Häufige Gründe, um die Mietkautionsversicherung zu kündigen:
- Umzug, Beendigung des Mietverhältnisses (in diesem Fall wird die Versicherung automatisch gekündigt)
- Kostengründe, Mieter haben das Geld für die Barkaution zusammen und möchten Prämienkosten sparen.
Die gute Nachricht vorab: heutzutage sind die meisten Vermieter und Verwaltungen offen für alle Anbieter von Mietkautionsversicherungen, sofern diese von der FINMA genehmigt sind. Das war aber nicht immer so. In der Anfangszeit der bargeldlosen Kaution haben sich viele Vermieter an einem Anbieter gekoppelt und die Mieterschaft war gezwungen die Mietkautionspolice dort abzuschliessen. Da sich in den vergangenen Jahren viel in diesem Bereich getan hat und viele neue Anbieter denselben Service zu unterschiedlichen Tarifen anbieten, hat sich der Wunsch nach der freien Wahl des Anbieters durchgedrungen. Die freie Wahl des Instituts hat bei der Mietkautionsversicherung eine gewichtigere Rolle als beim herkömmlichen Mietzinsdepot, wo der Zinssatz meistens die Streitfrage war. Denn hierbei geht es um eine jährlich anfallende Versicherungsprämie, die sich über die Jahre auf mehrere Hundert Franken anhäuft. Da Schweizerinnen und Schweizer stets darum bemüht sind, die Versicherungskosten zu optimieren und deshalb regelmässig die Angebote vergleichen, wäre es verkehrt, wenn der Vermieter bei der Mietkautionsversicherung auf die persönlichen finanziellen Interessen Einfluss nehmen würde. Um Missverständnisse zu vermeiden, lohnt es sich beim Vertragsabschluss den Vermieter auf allfällige Besonderheiten in Sachen Anbieterwahl anzusprechen.
Die Aufnahmekriterien werden von den Mietkautionsversicherungen individuell bestimmt und können daher voneinander abweichen. Ein bestimmtes Kriterium kann bei einem Institut der Grund für eine Ablehnung sein, während dasselbe Kriterium bei einer anderen Mietkautionsversicherungen kein Problem darstellt. Mit anderen Worten: Wenn eine Antragsprüfung zu einer Ablehnung der Mietkautionsversicherung führt, kann eine Kreditprüfung bei einem anderen Unternehmen zu einem positiven Ergebnis führen. Mieter, die eine negative Entscheidung für ihre Mietkautionsversicherung erhalten haben, können eine weitere Auskunft bei einem der anderen Anbieter beantragen.
Stellt der Vermieter bei Beendigung des Mietvertrages Ansprüche gegen den Mieter geltend machen wollen, so kann er von der Mietkautionsversicherung die Auszahlung der Schadenssumme verlangen. Die geschieht, indem Mieter und Vermieter das Kautionszertifikat, welches von der Mietkautionsversicherung bei Mietbeginn an den Vermieter übergeben wurde, unterschreiben und an die Versicherung einsenden. Dieser Betrag darf nicht höher als die mietvertraglich festgehaltene Mietkaution sein resp. die auf dem Kautionszertifikat festgehaltene Garantiesumme. Der Vermieter schickt dann die vollständigenUnterlagen, i.d.R. zusammen mit dem Schadensprotokoll, der Mietvertragskopie, der Schlussabrechnung und dem Einzahlungsschein mit seiner Bankverbindung, an die Mietkautionsversicherung. Diese prüft den Schaden und zahlt die Leistung direkt auf das Konto des Vermieters aus.
Danach führt die Versicherungsgesellschaft den Regress gegenüber der Mieter aus. Das heisst, der Mieter muss das von der Versicherung an den Vermieter ausbezahlte Geld vollumfänglich an die Versicherung zurückzahlen. Dies, weil die Mietkautionsversicherung keine Versicherung im klassischen Sinn, sondern eine Bürgschaft ist. Allfällige Mieterschäden sollten daher immer noch zusätzlich bei der eigenen Privathaftpflichtversicherung gemeldet werden, sodass der finanzielle Schaden nicht zu 100% auf den eigenen Schultern getragen werden muss.
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Mietkautionsversicherung – Pro & Contra – Vor- und Nachteile im Detail
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Mietkautionsversicherung für gewerbliche Mietverträge
Wir versuchen auf dieser Seite das Thema Mietkautionsversicherung so einfach, anschaulich und umfassend wie nur möglich zu erläutern. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, besuchen Sie die Seiten der Versicherungsanbieter und informieren Sie sich dort konkret zu den Leistungen und Kosten.