
Online vergleichen und die günstigste Mietkautionsversicherung wählen!
Die Mietkautionsversicherung als Alternative zum Bankdepot
Neben Barkaution und Mietzinsdepot für die Mietwohnung oder das Haus bei der Bank zu leisten, können Mieter in der Schweiz auch eine Mietkautionsversicherung abschliessen. Eine geringe jährliche Versicherungsprämie an die Mietkautionsversicherung bietet Mietern wie Vermietern dabei die gleiche Sicherheit, spart aber Mietern die Einzahlung und Blockierung der Mietkaution auf ein herkömmliches Banksperrkonto.
Sicher haben Sie schon einmal eine neue Wohnung oder ein Haus angemietet und kennen das Prozedere: Der Vermieter verlangt als Sicherheit eine Mietkaution, die auf ein Bankkonto einzuzahlen ist, um im Fall von Mietschäden oder geschuldeten Mietzinszahlungen ohne Risiko darauf zurückgreifen zu können. Dabei sind heute Barkaution oder klassisches Mietzinsdepot nicht mehr zwingend notwendig. Eine Mietkautionsversicherung erfüllt denselben Zweck – und schont die Liquidität der Mieter.
Mietkautionsversicherungen im Test
Sie sind auf der Suche nach einer günstigsten Mietkautionsversicherung mit einem guten Serviceangebot? Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über die Prämien und Gebühren der Anbieter goCaution, FirstCaution und SwissCaution.
Mietkautionsversicherung für Wohnung: Direkt zum günstigsten Angebot
Berechnungsbeispiel: Wohnungsmiete CHF 1'500.- ; Depot CHF 4'500.-
Was ist eine Mietkautionsversicherung und wie funktioniert sie?
Eigentümer möchten Sicherheit für ihr Mietobjekt und verlangen daher bei Abschluss eines Mietvertrages in der Regel eine Sicherheitsleistung in Form einer Mietkaution. Gesetzlich geregelt ist eine solche Mietzinskaution im Art. 257e OR. Die Regelung erfasst Sicherheiten in Form von Bargeld oder Wertpapieren. Sie dienen dazu, den Vermieter bei Mietzinsrückständen oder Schadenersatzforderungen abzusichern. Allerdings sind Mieter nur dann verpflichtet eine Sicherheit zu leisten, wenn diese vertraglich vereinbart und betragsmässig fix bestimmt wird.
Neben einem Mietzinsdepot bei einer Bank sieht das Schweizer Mietrecht auch weitere Formen der Sicherheitshinterlegung vor – beispielsweise die Bankgarantie oder Bürgschaft. Sie wird von Banken (als Bankgarantie) sowie von Versicherungen (als Mietkautionsbürgschaft) angeboten und entlastet Mieter, indem sich die jeweilige Bank oder Versicherung gegenüber dem Vermieter verbürgt und diesen mit einer Garantieurkunde absichert. Dabei gibt es zwischen der Banken- und der Versicherungslösung in der Praxis keine wesentlichen Unterschiede. Die Versicherungslösung gestaltet sich aber unkomplizierter und effizienter bei Abschluss sowie im Schadenfall. Zudem ist diese günstiger und flexibler als die Lösung per Bankgarantie.
Bisweilen ist es die Regel, dass der Vermieter ein Depotkonto bei seiner Bank eröffnet und Mieter anschliessend die vereinbarte Kautionshöhe auf dieses Sperrkonto einzahlen und sperren lassen. Allerdings bringen Mietzinsdepot der Banken heute meist nennenswerte bis gar keine Zinsen ein und sind zusätzlich mit Eröffnungs- und Verwaltungsgebühren verbunden. Zuletzt hat die Zürcher Kantonalbank eine Eröffnungsgebühr in der Höhe von CHF 50.- eingeführt (sieheArtikel auf InsideParadePlatz). Zudem bleibt oft das Depotkonto noch Wochen oder Monate nach Übergabe der Mietwohnung gesperrt – etwa, weil Wohnungseigentümer noch Zeit für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung, oder zur Begleichung von festgestellten Schäden bei der Wohnungsrückgabe, benötigt. Für viele Mieter kann das beim Wohnungswechsel durchaus zum finanzielles Problem werden, schliesslich verlangt der neue Vermieter für seine Wohnung ebenfalls sofort eine Mietkaution samt Mietzins, die vor Vertragsbeginn der neuen Mietwohnung fällig werden. In diesem Aspekt überzeugt die Mietkautionsversicherung, da keine hohen Summen hinterlegt werden müssen und eine Doppelbelastung vermieden wird, denn eine Mietkautionsversicherungs-Police kann ganz einfach für ein neues Mietobjekt einrichten.
Insgesamt gibt es zwei Gründe, bei denen der Vermieter die Sicherheitsleistung in Anspruch nehmen darf:
- Wenn Mietzinse nicht beglichen wurden.
- Wenn Beschädigungen am Mietobjekt verursacht wurden.
Was, wenn nur Nebenkosten geschuldet sind?
Da Nebenkostenabrechnungen nur einmal im Jahr erfolgen, liegt diese beim Auszug in vielen Fällen nicht vor. Da es sich hier aber um eher kleine Summen handelt, darf der Vermieter die Freigabe der Mietkaution nicht deswegen verweigern. Oftmals leistet der Mieter einen pauschalen Betrag für allfällige offene Nebenkosten und die Sache ist vom Tisch.
Mietkautionsversicherung – bürgen statt zahlen
Das Prinzip der bargeldlosen Mietkaution per Mietkautionsversicherung funktioniert simpel wie einfach. Mieter zahlen dem Versicherer eine jährliche Prämie. Der Eigentümer erhält im Gegenzug eine Bürgschaftsurkunde, welches bis zur vereinbarten Kautionssumme von maximal drei Monatsmieten (bei Wohnimmobilien) Absicherung bietet. Damit entfällt für die Einzahlung der Mietzinskaution auf ein Mietzinsdepot aus eigenen Mitteln – ein wesentlicher Vorteil, der die herkömmliche Kautionshinterlegung abschafft.
Mit der Mietkautionsversicherung verbürgt sich die Versicherungsgesellschaft gegenüber dem Vermieter und kommt bei allfälligen Forderungen nach dem Auszug auf. Die Versicherungsgesellschaft begleicht dabei Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis in der maximalen Höhe der vereinbarten Kaution. Sollten Sie also als Mieter beim Auszug beispielsweise Schäden am Mietobjekt verursacht haben oder das Mieterkonto offene Mietzinse aufweisen, die über die Mietkaution zu verrechnen sind, kann Ihr Vermieter die Freigabe der Mietkautionsversicherung bewirken. Wie beim Mietzinsdepot auch wird für die Freigabe der Mietkautionsversicherung allerdings das Einverständnis beider Mietparteien benötigt.
Vertragsbeginn und Kündigung der Versicherungspolice
Der Vertragsbeginn der Mietkautionspolice entspricht in der Regel dem Mietbeginn. Ab dann greift die Mietkautionsgarantie. Bei den Kündigungsfristen gibt es seitens der Mietkautionsgesellschaften generell meist keine festen Vorgaben, ebenso ist keine Mindestlaufzeit vorgeschrieben. Der Vertrag kann also sowohl zu Beginn als auch während eines Mietverhältnisses abgeschlossen werden – etwa, wenn Sie sich im Nachhinein für den Abschluss einer Mietkaution entscheiden, um das gesperrte Kautionsgeld freischalten zu lassen. Erfolgt die Kündigung während des laufenden Mietverhältnisses, benötigt der Vermieter allerdings eine Ersatzsicherheit, beispielsweise ein Mietzinsdepot bei der Bank. Zudem berechnen einige Anbieter bei Auflösung der Mietkaution zusätzliche Gebühren oder machen Kosten für Rückvergütungen geltend. Andere Anbieter erstatten die Prämie erst ab dem zweiten Jahr zurück, erheben aber keine sonstigen Gebühren.
Häufige Gründe für eine Kündigung der Mietkautionsversicherung:
- Umzug, Beendigung des Mietverhältnisses
- Kostengründe, Sie haben das Geld für die Barkaution zusammen und möchten Kosten sparen.
Wichtig: Eine Mietkautionsbürgschaft bringt grundsätzlich keine Nachteile – im Vergleich zum üblichen Mietzinsdepot ist es sogar flexibler und bringt zusätzliche Liquidität in der Haushaltskasse. Allerdings ist die sogenannte Mietkautionsversicherung eine Bürgschaft und keine klassische Versicherung, die im Schadenfall die gesamten Kosten übernimmt. Leistet die Mietkautionsgesellschaft Forderungen aus dem Mietvertrag an Ihren Vermieter, müssen Sie als Mieter den vorgeleisteten Gesamtbetrag an die Mietkautionsgesellschaft komplett zurückzahlen.
Vor- und Nachteile der Mietkautionsversicherung
Zusätzliches Geld beim Umzug, günstige Prämien und jederzeit flexibel kündbar – das sind die wichtigsten Vorteile einer Mietkautionsversicherung per Bürgschaft. Als Mieter können Sie frei über Ihr Geld verfügen und das Ersparte für andere Ausgaben, beispielsweise Umzug oder neues Möbel, verwenden. Zwar kostet auch eine Mietkautionsversicherung, jedoch wird anstelle der meist hohen Bankkaution nur ein vergleichsweise günstiger Jahresbeitrag von meist fünf Prozent des Kautionsbetrages fällig.
Vorteile
- Günstige Prämie und einfach zu kündigen
- Kein Verwaltungsaufwand, keine fixe gesperrte Mietkaution
- Geld der Barkaution steht zur freien Verfügung
- Keine Doppelbelastung aus alter und neuer Kaution
- Keine hohen Kosten für teure Kredite nötig
- Ersparnisse müssen nicht angegriffen werden
- Als Zwischenfinanzierung nutzbar für eine spätere Barkaution
- 100-prozentige Absicherung der Kaution
Nachteile
- Nicht jeder Mieter erhält eine Bürgschaft
- Mieter muss erstattete Gelder später zurückzahlen
- Regelmässige Kosten – gerade bei längeren Laufzeiten
Wie schliesse ich eine Mietkautionsversicherung ab?
Eine Mietkautionsversicherung können Sie schnell und einfach online eröffnen. Nachdem Sie den Antrag online übermittelt haben wir eine Bonitätsprüfung der involvierten Mieter:innen vorgenommen. Fällt diese positiv auf, erhalten Sie die Rechnung über über den ersten Jahresbeitrag. Anschliessend stellt der Anbieter Ihrem Vermieter die Bürgschaftsurkunde zu und garantiert ab sofort die eingetragene Kautionssumme. Die wichtigsten fünf Schritte für Sie:
- Angebote vergleichen: Passendes Angebot vergleichen und Mietkautionsversicherung online eröffnen
- Prämie zahlen: Prämienzahlung nach Antrags-Annahme leisten
- Bürgschaftsurkunde: Erstellung der Bürgschaftsurkunde nach Zahlungseingang
- Kautionsbescheinigung: Zusendung der Kautionsbescheinigung an den Vermieter per Post
- Mietkautionsbescheinigung: Als Mieter erhalten Sie eine Kopie der Mietkautionsbescheinigung an Ihre E-Mail-Adresse
Tipps zur Mietkautionsversicherung in der Schweiz
Gerade Mietkautionsversicherungen werden in den letzten Jahren immer beliebter. In Sachen Mietkaution sollten Sie allerdings einiges beachten:
- Die Mietkaution darf laut Mietrecht bei Wohnimmobilien nicht mehr als drei Brutto-Monatsmieten samt Nebenkosten betragen. Mehr darf Ihr Vermieter für Wohneinheiten von Ihrem nicht verlangen.
- Kautionsversicherungen sind freiwillig und dürfen nicht beim Abschluss eines Mietvertrages eingefordert werden. Obligatorisch ist hingegen ein Mietzinsdepot als Sperrkonto für die Zeit des Mietverhältnisses.
- Mietkautionsversicherungen sind Bürgschaften und keine klassischen Versicherungen. Zwar zahlt die Versicherung Mietrückstände oder entstandene Schäden – als Mieter müssen diese aber an die Versicherungsfirma komplett erstatten. Sie sollten also zusätzlich unbedingt eine Haftpflichtversicherung abschliessen.
- Auch eine Mietkautionsversicherung kostet zusätzlich jährliche Prämien. Falls möglich, sollten Sie sich daher für ein klassisches Mietersparkonto entscheiden. Gerade bei längerfristigen Mietverträgen mit hoher Monatsmiete kann dies viele Tausend Franken einsparen.
- Bei den Angeboten von Mietkautionsversicherungen gibt es grosse Unterschiede. Ein Vergleich ist daher unbedingt ratsam. Achten Sie dabei auf alle anfallenden Kosten wie pauschale Beitrittsprämie, jährliche Versicherungsprämien oder Minimal- und Verwaltungsgebühren. Die Versicherungsprämie wird in der Regel in Prozent des Mietkautionsbetrages erhoben. Bei den Gebühren gibt es oft Unterschiede für das erste Jahr und Folgejahre danach.
- Achten Sie zudem auf Vertragslaufzeiten sowie mögliche Kündigungsfristen und kündigen Sie Ihre Versicherung rechtzeitig. Bei einigen Mietkautionsversicherungen beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Manche Anbieter schreiben sogar eine Mindestvertragsdauer von drei Jahren vor.
- Bei Mietkaution für Büro- oder Gewerberäumlichkeiten sollten Sie sich ein individuelles Angebot erstellen lassen. Viele Anbieter haben hier spezielle Mietkautionsversicherungen für gewerbliche Räume mit individuellen Laufzeiten und Kautionshöhen im Portfolio.
Mietkaution Versicherung einfach erklärt
Tipp: Bei Kautionsbeträgen bis 2'000.-, beträgt der jährliche Prämienbeitrag beim Anbieter goCaution nur 94.50 (für Privatkunden).

Stellt der Vermieter bei Beendigung des Mietvertrages Ansprüche gegen den Mieter geltend machen wollen, so kann er von der Mietkautionsversicherung die Auszahlung der Schadenssumme verlangen. Die geschieht, indem Mieter und Vermieter das Kautionszertifikat, welches von der Mietkautionsversicherung bei Mietbeginn an den Vermieter übergeben wurde, unterschreiben und an die Versicherung einsenden. Dieser Betrag darf nicht höher als die mietvertraglich festgehaltene Mietkaution sein resp. die auf dem Kautionszertifikat festgehaltene Garantiesumme. Der Vermieter schickt dann die vollständigenUnterlagen, i.d.R. zusammen mit dem Schadensprotokoll, der Mietvertragskopie, der Schlussabrechnung und dem Einzahlungsschein mit seiner Bankverbindung, an die Mietkautionsversicherung. Diese prüft den Schaden und zahlt die Leistung direkt auf das Konto des Vermieters aus.
Danach führt die Versicherungsgesellschaft den Regress gegenüber der Mieter aus. Das heisst, der Mieter muss das von der Versicherung an den Vermieter ausbezahlte Geld vollumfänglich an die Versicherung zurückzahlen. Dies, weil die Mietkautionsversicherung keine Versicherung im klassischen Sinn, sondern eine Bürgschaft ist. Allfällige Mieterschäden sollten daher immer noch zusätzlich bei der eigenen Privathaftpflichtversicherung gemeldet werden, sodass der finanzielle Schaden nicht zu 100% auf den eigenen Schultern getragen werden muss.
Die gute Nachricht vorab: heutzutage sind die meisten Vermieter und Verwaltungen offen für alle Anbieter von Mietkautionsversicherungen, sofern diese von der FINMA genehmigt sind. Das war aber nicht immer so. In der Anfangszeit der bargeldlosen Kaution haben sich viele Vermieter an einem Anbieter gekoppelt und die Mieterschaft war gezwungen die Mietkautionspolice dort abzuschliessen. Da sich in den vergangenen Jahren viel in diesem Bereich getan hat und viele neue Anbieter denselben Service zu unterschiedlichen Tarifen anbieten, hat sich der Wunsch nach der freien Wahl des Anbieters durchgedrungen. Die freie Wahl des Instituts hat bei der Mietkautionsversicherung eine gewichtigere Rolle als beim herkömmlichen Mietzinsdepot, wo der Zinssatz meistens die Streitfrage war. Denn hierbei geht es um eine jährlich anfallende Versicherungsprämie, die sich über die Jahre auf mehrere Hundert Franken anhäuft. Da Schweizerinnen und Schweizer stets darum bemüht sind, die Versicherungskosten zu optimieren und deshalb regelmässig die Angebote vergleichen, wäre es verkehrt, wenn der Vermieter bei der Mietkautionsversicherung auf die persönlichen finanziellen Interessen Einfluss nehmen würde. Um Missverständnisse zu vermeiden, lohnt es sich beim Vertragsabschluss den Vermieter auf allfällige Besonderheiten in Sachen Anbieterwahl anzusprechen.
Bei einem Mietzinsdepot zahlt der Mieter die geforderte Summe auf ein Bankkonto ein, welches meisten durch den Vermieter eingerichtet wird. Dort bleibt der Geldbetrag über die gesamte Mietlaufzeit blockiert und wird erst freigegeben, wenn der Vermieter keine Ansprüche aus dem Mietverhältnis stellt. Die Zinsen, welche heutzutage kaum nennenswert sind, gehören dem Mieter. Ebenso gehen allfällige Verwaltungs- oder Saldierungsgebühren der Bank zu Lasten des Mieters. Berücksichtigt man die Gebühren für Mietzinsdepots, die die Banken erheben, ist man meistens froh, wenn es noch eine Nullrunde gibt.
Vorteile des Mietzinsdepots
- Mieter erhält nach dem Auszug das Geld zurück
Nachteile des Mietzinsdepots
- Doppelbelastung während dem Umzug, da teilweise zwei Kaution (alte und neue Wohnung) hinterlegt sind
- Schränkt die finanzielle Liquidität des Mieters ein
- Kaum zu erwartende Zinsen
Bei der Versicherung muss hingegen kein Geld durch den Mieter eingezahlt werden, da sich die Versicherung gegenüber dem Vermieter als Garantin verbürgt. Hierfür muss der Mieter jedoch eine jährliche Versicherungsprämie bezahlen, die unwiderruflich ausgegeben wurde.
Vorteile der Mietkautionsversicherung
- Das Umzugs-Budget des Mieters wird geschont
- Flexibel bei einem Umzug, da nicht auf die alte Kaution gewartet werden muss
Nachteile der Mietkautionsversicherung
- Jährliche Versicherungsprämie
- Die Kosten im Schadensfall sind durch den Mieter zu tilgen
goCaution | 190.- / Jahr |
SwissCaution | 230.- / Jahr |
SmartCaution | 240.- / Jahr |
FirstCaution | Ø 230.- / Jahr |
Wir versuchen auf dieser Seite das Thema Mietzinsdepot Versicherung so einfach, anschaulich und umfassend wie nur möglich zu erläutern. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, besuchen Sie die Seiten der Versicherungsanbieter und informieren Sie sich dort konkret zu den Leistungen und Kosten.