Was ist ein Mietzinsdepot?

Das Mietzinsdepot – oft auch Mietkaution genannt – ist eine Sicherheitsleistung, die Mieter beim Einzug hinterlegen. Vermieter sichern sich damit gegen offene Mietzinse, Nebenkosten oder Schäden an der Wohnung ab. Gesetzliche Grundlage ist Art. 257e OR. Hinterlegt wird die Kaution auf einem gesperrten Bankkonto (Sperrkonto), das auf den Namen des Mieters lautet.

Die Bank bestimmt rechtlich der Vermieter. Als Mieterin oder Mieter können Sie aber einen Wechsel zu einer anderen Bank vorschlagen — gerade wenn die angefragte Bank deutlich höhere Gebühren erhebt oder einen tieferen Zinssatz als der Marktdurchschnitt bietet (siehe Bankvergleich unten).

Höhe des Mietzinsdepots

Für Wohnungen gilt eine klare Obergrenze von maximal drei Bruttomietzinsen. Diese Regelung schützt Mieter vor überhöhten Forderungen. Bei Geschäftsräumen gibt es keine gesetzliche Obergrenze — hier gilt als Praxiswert häufig bis zu sechs Monatsmieten, ausschlaggebend ist die Bonität des Unternehmens. Verlangt der Vermieter eine Erhöhung des Mietzinsdepots, muss er dies schriftlich mitteilen; der Mieter kann die Erhöhung innert 30 Tagen bei der Schlichtungsbehörde anfechten.

Anlage auf einem Sperrkonto

Fordert der Vermieter eine Mietkaution, muss diese korrekt angelegt werden:

  • Sperrkonto bei einer Schweizer Bank: Das Depot darf nicht auf ein Privatkonto des Vermieters überwiesen werden.
  • Unverzügliche Hinterlegung: Der Vermieter muss das Geld sofort nach Erhalt auf das Sperrkonto einzahlen. Liegt noch kein Konto vor, darf der Mieter die Zahlung zurückhalten.
  • Informationspflicht: Der Vermieter muss dem Mieter die Bankdaten und den Kontoauszug zustellen.
  • Zinsanspruch: Das Konto wird verzinst; die Zinserträge gehören dem Mieter.
  • Einlagensicherung: Für den hinterlegten Mietkautionsbetrag gilt die Schweizer Einlagensicherung bis CHF 100'000.
  • Rechte bei Pflichtverletzung: Legt der Vermieter das Geld nicht ordnungsgemäss an, kann der Mieter die Rückzahlung sowie entgangene Zinsen verlangen.

Zinssätze und Gebühren im Bankvergleich

Zinsen kurz erklärtDie Zinsen auf einem Mietkautionskonto (Sperrkonto) sind in der Schweiz sehr tief und liegen aktuell zwischen rund 0 % und 0,10 % pro Jahr (Stand Mai 2026) — sie unterscheiden sich also kaum zwischen den Banken. Entscheidender für die Wahl sind die Eröffnungs- und Saldierungsgebühren. Wichtig: Die anfallenden Zinsen gehören gesetzlich dem Mieter. Die folgende Übersicht vergleicht die Konditionen von 19 Schweizer Banken; ist die vom Vermieter vorgeschlagene Bank deutlich teurer, können Sie einen Bankwechsel vorschlagen.
Bank Zinssatz p. a. Gebühr Eröffnung Gebühr Saldierung
Aargauische Kantonalbank0,00 %CHF 30Kostenlos
Bancastato0,00 %KostenlosCHF 50
Bank Cler0,05 %KostenlosKostenlos
Basler Kantonalbank0,05 %KostenlosKostenlos
Berner Kantonalbank0,05 %CHF 20Kostenlos
Crédit Agricole next bank0,01 %KostenlosKostenlos
Genfer Kantonalbank0,01 %CHF 10 – 50Kostenlos
Graubündner Kantonalbank0,01 %CHF 50Kostenlos
Migros Bank0,00 %KostenlosKostenlos
Raiffeisen0,025 %*CHF 50**Kostenlos
Schwyzer Kantonalbank0,05 %CHF 30CHF 10
St. Galler Kantonalbank0,05 %CHF 50Kostenlos
Tellco0,10 %KostenlosKostenlos
Thurgauer Kantonalbank0,01 %CHF 50Kostenlos
UBS0,01 %KostenlosKostenlos
Valiant0,00 %CHF 80Kostenlos
Waadtländer Kantonalbank0,00 %KostenlosCHF 100
Zuger Kantonalbank0,05 %CHF 30CHF 20
Zürcher Kantonalbank0,00 %CHF 50Kostenlos

Quelle: Moneyland.ch. Letzte Aktualisierung: 5. Mai 2026. *Zinsempfehlung von Raiffeisen Schweiz; effektive Zinssätze können je nach lokaler Raiffeisenbank variieren. **Beispielhaft Raiffeisen Zürich. Einige Banken erlassen die Eröffnungs- oder Saldierungsgebühren bei Nutzung weiterer Produkte. Manche Banken erheben zusätzlich eine Überweisungsgebühr, wenn das Guthaben bei Saldierung an eine andere Bank überwiesen wird (z. B. ZKB CHF 20).

Tipp: Wenn die vom Vermieter vorgeschlagene Bank überdurchschnittlich hohe Gebühren erhebt oder einen wesentlich tieferen Zinssatz als der Markt bietet, können Sie einen Bankwechsel vorschlagen. Vermieter haben oft keine Präferenz, solange das Konto rechtlich korrekt geführt wird.

Rückzahlung des Mietzinsdepots

Die Auszahlung der Mietkaution ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Wohnungsabgabe ohne Schäden: Nach der Abnahme kann die Kaution sofort gemeinsam freigegeben werden.
  • Bei Schäden: Der Vermieter darf das Depot bis zu drei Monate zurückbehalten, um Reparaturen abzuwickeln.
  • Endabrechnung: Der Mieter sollte diese genau prüfen. Bei Unstimmigkeiten kann er eine Frist setzen und notfalls die Schlichtungsbehörde einschalten.

Auszahlung ohne Zustimmung des Vermieters

Zahlt der Vermieter die Kaution nach dem Auszug nicht zurück, besteht eine klare Regel:

  • Nach 12 Monaten kann der Mieter die Freigabe direkt bei der Bank beantragen.
  • Voraussetzung: Es liegt kein laufendes Verfahren oder Betreibungsbegehren des Vermieters vor.
  • Wenn der Vermieter ein Jahr nach Beendigung des Mietvertrags die Kaution nicht beansprucht hat, gehört der hinterlegte Betrag endgültig dem Mieter.

Alternative zum Mietzinsdepot: Mietkautionsversicherung

Neben dem klassischen Bankdepot gibt es die Möglichkeit einer Mietkautionsversicherung (auch Mietzinsgarantie genannt). Statt das gesamte Kapital zu blockieren, zahlen Sie eine jährliche Prämie von 4–5 % der Kautionssumme. Der Vermieter erhält eine Bürgschaftsurkunde mit gleichwertiger Sicherheit nach Art. 492 OR.

  • Vorteil: Der Mieter muss keine hohe Geldsumme blockieren — ideal beim Umzug, wenn bereits viele Kosten anfallen.
  • Nachteil: Die Prämien sind nicht rückforderbar; bei langer Mietdauer summieren sie sich auf.
  • Faustregel: Wer die Kautionssumme problemlos liquide hat und plant, viele Jahre in derselben Wohnung zu bleiben, fährt mit dem Bankdepot langfristig günstiger. Wer auf Liquidität angewiesen ist, profitiert von der Versicherungslösung.

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