- Das Mietzinsdepot (auch Mietkaution) ist eine Sicherheitsleistung des Mieters — hinterlegt auf einem Sperrkonto auf seinen Namen, nicht auf dem Konto des Vermieters.
- Bei Wohnungen sind höchstens drei Monatszinse zulässig (Art. 257e Abs. 2 OR); bei Geschäftsräumen gilt keine Obergrenze.
- Die Zinsen gehören dem Mieter. Sie liegen aktuell bei rund 0–0,10 % — entscheidender sind die Gebühren für Eröffnung und Saldierung.
- Die Bank zahlt nur bei Zustimmung beider Parteien oder gestützt auf einen rechtskräftigen Zahlungsbefehl bzw. ein Gerichtsurteil aus.
- Macht der Vermieter innert einem Jahr nach Mietende keinen Anspruch rechtlich geltend, kann der Mieter die Rückerstattung direkt bei der Bank verlangen (Art. 257e Abs. 3 OR).
Was ist ein Mietzinsdepot?
Das Mietzinsdepot – oft auch Mietkaution genannt – ist eine Sicherheitsleistung, die Mieter beim Einzug hinterlegen. Vermieter sichern sich damit gegen offene Mietzinse, Nebenkosten oder Schäden an der Wohnung ab. Gesetzliche Grundlage ist Art. 257e OR. Hinterlegt wird die Kaution auf einem gesperrten Bankkonto (Sperrkonto), das auf den Namen des Mieters lautet.
Die Bank bestimmt rechtlich der Vermieter. Als Mieterin oder Mieter können Sie aber einen Wechsel zu einer anderen Bank vorschlagen — gerade wenn die angefragte Bank deutlich höhere Gebühren erhebt oder einen tieferen Zinssatz als der Marktdurchschnitt bietet (siehe Bankvergleich unten).
Höhe des Mietzinsdepots
Für Wohnungen gilt eine klare Obergrenze von maximal drei Bruttomietzinsen. Diese Regelung schützt Mieter vor überhöhten Forderungen. Bei Geschäftsräumen gibt es keine gesetzliche Obergrenze — hier gilt als Praxiswert häufig bis zu sechs Monatsmieten, ausschlaggebend ist die Bonität des Unternehmens. Verlangt der Vermieter eine Erhöhung des Mietzinsdepots, muss er dies schriftlich mitteilen; der Mieter kann die Erhöhung innert 30 Tagen bei der Schlichtungsbehörde anfechten.
Anlage auf einem Sperrkonto
Fordert der Vermieter eine Mietkaution, muss diese korrekt angelegt werden:
- Sperrkonto bei einer Schweizer Bank: Das Depot darf nicht auf ein Privatkonto des Vermieters überwiesen werden.
- Unverzügliche Hinterlegung: Der Vermieter muss das Geld sofort nach Erhalt auf das Sperrkonto einzahlen. Liegt noch kein Konto vor, darf der Mieter die Zahlung zurückhalten.
- Informationspflicht: Der Vermieter muss dem Mieter die Bankdaten und den Kontoauszug zustellen.
- Zinsanspruch: Das Konto wird verzinst; die Zinserträge gehören dem Mieter.
- Einlagensicherung: Für den hinterlegten Mietkautionsbetrag gilt die Schweizer Einlagensicherung bis CHF 100'000.
- Rechte bei Pflichtverletzung: Legt der Vermieter das Geld nicht ordnungsgemäss an, kann der Mieter die Rückzahlung sowie entgangene Zinsen verlangen.
Mietzinsdepot eröffnen
Das Konto wird bei der vom Vermieter bestimmten Bank eröffnet und lautet auf den Namen des Mieters. Benötigt werden in der Regel ein Ausweis, der unterzeichnete Mietvertrag und das Eröffnungsformular der Bank; viele Institute bieten die Eröffnung inzwischen online an. Eine ausführliche Anleitung mit den Formularen der wichtigsten Banken finden Sie im Ratgeber Mietkautionskonto eröffnen.
Zinssätze und Gebühren im Bankvergleich
| Bank | Zinssatz p. a. | Gebühr Eröffnung | Gebühr Saldierung |
|---|---|---|---|
| Aargauische Kantonalbank | 0,00 % | CHF 30 | Kostenlos |
| Bancastato | 0,00 % | Kostenlos | CHF 50 |
| Bank Cler | 0,05 % | Kostenlos | Kostenlos |
| Basler Kantonalbank | 0,05 % | Kostenlos | Kostenlos |
| Berner Kantonalbank | 0,05 % | CHF 20 | Kostenlos |
| Crédit Agricole next bank | 0,01 % | Kostenlos | Kostenlos |
| Genfer Kantonalbank | 0,01 % | CHF 10 – 50 | Kostenlos |
| Graubündner Kantonalbank | 0,01 % | CHF 50 | Kostenlos |
| Migros Bank | 0,00 % | Kostenlos | Kostenlos |
| Raiffeisen | 0,025 %* | CHF 50** | Kostenlos |
| Schwyzer Kantonalbank | 0,05 % | CHF 30 | CHF 10 |
| St. Galler Kantonalbank | 0,05 % | CHF 50 | Kostenlos |
| Tellco | 0,10 % | Kostenlos | Kostenlos |
| Thurgauer Kantonalbank | 0,01 % | CHF 50 | Kostenlos |
| UBS | 0,01 % | Kostenlos | Kostenlos |
| Valiant | 0,00 % | CHF 80 | Kostenlos |
| Waadtländer Kantonalbank | 0,00 % | Kostenlos | CHF 100 |
| Zuger Kantonalbank | 0,05 % | CHF 30 | CHF 20 |
| Zürcher Kantonalbank | 0,00 % | CHF 50 | Kostenlos |
Quelle: Moneyland.ch. Letzte Aktualisierung: 5. Mai 2026. *Zinsempfehlung von Raiffeisen Schweiz; effektive Zinssätze können je nach lokaler Raiffeisenbank variieren. **Beispielhaft Raiffeisen Zürich. Einige Banken erlassen die Eröffnungs- oder Saldierungsgebühren bei Nutzung weiterer Produkte. Manche Banken erheben zusätzlich eine Überweisungsgebühr, wenn das Guthaben bei Saldierung an eine andere Bank überwiesen wird (z. B. ZKB CHF 20).
Tipp: Wenn die vom Vermieter vorgeschlagene Bank überdurchschnittlich hohe Gebühren erhebt oder einen wesentlich tieferen Zinssatz als der Markt bietet, können Sie einen Bankwechsel vorschlagen. Vermieter haben oft keine Präferenz, solange das Konto rechtlich korrekt geführt wird.
Rückzahlung des Mietzinsdepots
Die Auszahlung der Mietkaution ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Wohnungsabgabe ohne Schäden: Nach der Abnahme kann die Kaution sofort gemeinsam freigegeben werden.
- Bei Schäden oder offenen Nebenkosten: Üblich ist, dass der Vermieter einen Teil der Kaution noch rund zwei bis drei Monate zurückbehält, bis die Reparaturrechnungen und die Nebenkostenabrechnung vorliegen. Das ist gängige Praxis, aber keine gesetzliche Frist — das Gesetz kennt keine Drei-Monats-Regel. Zurückbehalten werden darf nur ein Betrag in der Höhe der konkret zu erwartenden Forderung, nicht die gesamte Kaution.
- Wenn keine Beanstandungen vorliegen: Dann gibt es keinen Grund für eine Zurückbehaltung — die Kaution wird nach der Abgabe gemeinsam freigegeben.
- Endabrechnung: Der Mieter sollte diese genau prüfen. Bei Unstimmigkeiten kann er eine Frist setzen und notfalls die Schlichtungsbehörde einschalten.
Auszahlung ohne Zustimmung des Vermieters
Zahlt der Vermieter die Kaution nach dem Auszug nicht zurück, besteht eine klare Regel:
- Nach 12 Monaten kann der Mieter die Freigabe direkt bei der Bank beantragen.
- Voraussetzung: Es liegt kein laufendes Verfahren oder Betreibungsbegehren des Vermieters vor.
- Wenn der Vermieter ein Jahr nach Beendigung des Mietvertrags die Kaution nicht beansprucht hat, gehört der hinterlegte Betrag endgültig dem Mieter.
Alternative zum Mietzinsdepot: Mietkautionsversicherung
Neben dem klassischen Bankdepot gibt es die Möglichkeit einer Mietkautionsversicherung (auch Mietzinsgarantie genannt). Statt das gesamte Kapital zu blockieren, zahlen Sie eine jährliche Prämie von 4–5 % der Kautionssumme. Der Vermieter erhält eine Bürgschaftsurkunde mit gleichwertiger Sicherheit nach Art. 492 OR.
- Vorteil: Der Mieter muss keine hohe Geldsumme blockieren — ideal beim Umzug, wenn bereits viele Kosten anfallen.
- Nachteil: Die Prämien sind nicht rückforderbar; bei langer Mietdauer summieren sie sich auf.
- Faustregel: Wer die Kautionssumme problemlos liquide hat und plant, viele Jahre in derselben Wohnung zu bleiben, fährt mit dem Bankdepot langfristig günstiger. Wer auf Liquidität angewiesen ist, profitiert von der Versicherungslösung.
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Häufige Fragen zum Mietzinsdepot
Wie funktioniert ein Mietzinsdepot?
Der Mieter zahlt die vereinbarte Kaution auf ein Sperrkonto ein, das bei einer Bank auf seinen Namen lautet, aber zugunsten des Vermieters gesperrt ist (Art. 257e Abs. 1 OR). Während der Mietdauer kann keine der beiden Parteien allein darauf zugreifen. Die Bank gibt das Guthaben nur mit Zustimmung beider Parteien oder gestützt auf einen rechtskräftigen Zahlungsbefehl bzw. ein rechtskräftiges Gerichtsurteil heraus. Die aufgelaufenen Zinsen gehören dem Mieter.
Wie hoch darf das Mietzinsdepot sein?
Bei der Miete von Wohnräumen darf der Vermieter höchstens drei Monatszinse als Sicherheit verlangen (Art. 257e Abs. 2 OR). Massgebend ist der Bruttomietzins, also inklusive Nebenkostenakonto. Für Geschäftsräume gilt diese Obergrenze nicht — dort ist die Höhe frei verhandelbar.
Wann bekommt man das Mietzinsdepot zurück?
Sobald Mieter und Vermieter die Freigabe gemeinsam unterzeichnen — bei einer Wohnungsabgabe ohne protokollierte Mängel in der Regel unmittelbar danach. Sind Schäden protokolliert oder steht die Nebenkostenabrechnung noch aus, behält der Vermieter üblicherweise während rund zwei bis drei Monaten einen entsprechenden Teilbetrag zurück, bis die Rechnungen vorliegen. Das ist gängige Praxis und keine gesetzliche Frist; zurückbehalten werden darf nur die Höhe der konkret erwarteten Forderung. Kommt es zu keiner Einigung, greift die gesetzliche Auffangregel: Hat der Vermieter innert einem Jahr nach Beendigung des Mietverhältnisses keinen Anspruch rechtlich geltend gemacht, kann der Mieter die Rückerstattung direkt bei der Bank verlangen (Art. 257e Abs. 3 OR).
Wie viel Zins gibt es auf dem Mietzinsdepot?
Die Zinssätze auf Mietkautionskonten sind in der Schweiz sehr tief und liegen aktuell zwischen rund 0 % und 0,10 % pro Jahr. Sie unterscheiden sich kaum zwischen den Banken — relevanter für die Kostenfrage sind die Eröffnungs- und Saldierungsgebühren. Die Zinserträge stehen gesetzlich dem Mieter zu.
Wer bestimmt, bei welcher Bank das Mietzinsdepot eröffnet wird?
Die Wahl der Bank liegt beim Vermieter. In der Praxis sind Vermieter aber häufig offen für einen Vorschlag, solange das Konto rechtlich korrekt geführt wird — insbesondere wenn die vorgesehene Bank deutlich höhere Gebühren erhebt als der Markt.
Was passiert, wenn der Vermieter die Kaution nicht auf ein Sperrkonto einzahlt?
Der Vermieter ist verpflichtet, die Sicherheit auf einem Konto auf den Namen des Mieters zu hinterlegen. Zahlt er sie stattdessen auf sein eigenes Konto ein, verletzt er Art. 257e Abs. 1 OR. Der Mieter kann die ordnungsgemässe Hinterlegung sowie entgangene Zinsen verlangen; solange kein Sperrkonto vorliegt, darf er die Zahlung der Kaution zurückhalten. Bei Streit ist die Schlichtungsbehörde in Mietsachen zuständig.
Ist das Mietzinsdepot bei einer Bankinsolvenz geschützt?
Guthaben auf Mietkautionskonten fallen unter die Schweizer Einlagensicherung und sind pro Kunde und Bank bis CHF 100'000 privilegiert. Da Mietkautionen diesen Betrag nur selten erreichen, ist das Depot in der Regel vollständig gedeckt.
Was ist der Unterschied zwischen Mietzinsdepot und Mietkautionsversicherung?
Beim Mietzinsdepot hinterlegen Sie den Betrag als Bargeld auf einem Sperrkonto — das Geld ist blockiert, gehört aber weiterhin Ihnen und wird nach Mietende zurückgezahlt. Bei der Mietkautionsversicherung zahlen Sie stattdessen eine jährliche Prämie von rund 4–5 % der Kautionssumme; der Vermieter erhält eine gleichwertige Sicherheit über eine Solidarbürgschaft nach Art. 492 OR. Die Prämien sind nicht rückforderbar, dafür bleibt Ihr Kapital frei verfügbar.