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Alles, was Sie über Mietzinsgarantie in der Schweiz wissen müssen

Mietzinsgarantien im Schweizer Immobilienmarkt

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Mietzinsgarantie made easy: Tipps für Mieter und Vermieter in der Schweiz

In der Schweiz ist die Mietzinsgarantie ein zentraler Bestandteil des Mietrechts und betrifft sowohl Mieter als auch Vermieter. Es ist wichtig, die verschiedenen Arten von Mietzinsgarantien, deren Höhe, gesetzliche Regelungen und alternative Optionen zu verstehen, um fundierte Entscheidungen zu treffen. In diesem Ratgeber werden wir alle wichtigen Informationen zu diesem Thema abdecken.

Was ist der Zweck einer Mietzinsgarantie

Die Mietzinsgarantie bietet Vermietern die Sicherheit, dass sie im Falle von ausbleibenden Mietzahlungen oder Schäden beim Auszug des Mieters abgesichert sind. Vermieter tragen bei der Vermietung ihrer Wohnung ein Risiko, da sie die Mieter oft nicht gut kennen und daher die Abnutzung des Wohnobjekts schwer einschätzen können. Einige Kosten, die durch Abnutzung entstehen, müssen vom Vermieter getragen werden, wie gesetzlich festgelegt im Art. 257e OR.

Arten der Mietzinsgarantie

In der Schweiz gibt es verschiedene Arten von Mietzinsgarantien, die sowohl vom Mieter als auch vom Vermieter berücksichtigt werden müssen. Welche Variante zur Anwendung kommt, muss zwischen den Parteien ausgehandelt werden. Wichtig ist, dass die Mietzinsgarantie vor Mietbeginn geleistet wird.

  • Bargeldkaution: Die traditionelle Methode, bei der der Mieter einen bestimmten Geldbetrag als Kaution hinterlegt. Dieser Betrag wird üblicherweise auf einem separaten Konto gehalten und am Ende des Mietverhältnisses zurückgegeben, abzüglich eventueller Schäden oder offener Mietzinszahlungen. Bei dem sogenannten Mietzinsdepot können je nach Bank auch Eröffnungs- und Saldierungsgebühren anfallen.
  • Mietkautionsversicherung: Eine moderne Alternative zur Bargeldkaution, bei der der Mieter eine Versicherungspolice abschliesst, die die Kautionssumme abdeckt. Der Mieter zahlt eine jährliche Prämie an die Mietkautionsversicherung anstelle einer einmaligen Kautionssumme und der Vermieter erhält im Gegenzug eine Mietkautionsurkunde zu seiner Absicherung.
  • Bankgarantie: Eine weitere Option ist die Bankgarantie, bei der die Bank des Mieters eine Garantie für die Kaution ausstellt. Diese Garantie verpflichtet die Bank, im Falle von Zahlungsausfällen oder Schäden die Kautionssumme an den Vermieter zu zahlen, ist jedoch mit einem hohen administrativen Aufwand und Sicherheiten verbunden.
  • Höhe der Mietzinsgarantie

    Die Höhe der Mietkaution ist zumindest für Mietverträge zu Wohnzwecken (Mietwohnungen und -Häuser) gesetzlich geregelt. Bei Mietwohnungen beträgt die Kaution maximal drei Monatsmieten. Der Vermieter darf nicht willkürlich einen höheren Betrag verlangen, wenn der Mietvertrag dies nicht vorsieht. Bei Gewerbemietverträgen gibt es dagegen keine Obergrenze, und die Garantiesumme wird auf der Grundlage einer Risikobewertung festgelegt.

    Gesetzliche Regelungen

    Das Schweizer Mietrecht schützt sowohl Mieter als auch Vermieter in Bezug auf die Mietzinsgarantie. Gemäss Artikel 257e des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) muss der Vermieter die Geldwerte auf einem separaten Konto zu Gunsten des Mieters anlegen. Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist der Vermieter verpflichtet, die Mietzinsgarantie freizugeben. Etwaige Ansprüche des Vermieters auf Schadensersatz oder ausstehende Mietzahlungen können von der Kaution abgezogen werden. Die Abrechnung muss transparent und nachvollziehbar sein. Einige wichtige gesetzliche Bestimmungen umfassen:

    1. Abrechnung: Vermieter sind verpflichtet, eine detaillierte Abrechnung über die Verwendung der Kaution zu erstellen und dem Mieter zu übergeben. Diese Abrechnung sollte alle Kosten und Schäden auflisten, die von der Kaution abgezogen wurden.
    2. Verzinsung: In einigen Kantonen sind Vermieter verpflichtet, die Kaution zu verzinsen. Die Zinssätze variieren je nach Kanton und werden jährlich festgelegt. Mieter sollten prüfen, ob sie Anspruch auf Zinsen für ihre Kaution haben.
    3. Rückgabe: Die Kaution muss dem Mieter innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückgegeben werden, sofern keine Ansprüche des Vermieters bestehen und er diese nicht rechtsverbindlich geltend gemacht hat.

    Die Mietzinsgarantie als Voraussetzung für einen Mietvertrag

    Um einen Mietvertrag zu erhalten, müssen die meisten Mieter eine Sicherheitsgarantie erbringen. Die Regel lautet: Keine Mietkaution, kein Mietvertrag. Es gibt Ausnahmen, aber für viele Mieter stellt sich das Problem, dass sie nicht genug Geld für die Mietkaution haben. In den letzten Jahren sind die Lebenshaltungskosten schneller gestiegen als die Löhne, wodurch vielen Mietern das Geld für die Mietkaution fehlt. Ein noch grösseres Problem tritt auf, wenn der vorherige Vermieter die Mietkaution einbehält, wodurch plötzlich das Geld fehlt und der Mietvertrag nicht unterzeichnet werden kann.

    Fazit

    Die Mietzinsgarantie ist ein wichtiger Bestandteil des Schweizer Mietrechts, der sowohl Mieter als auch Vermieter betrifft. Es ist entscheidend, die verschiedenen Arten von Mietzinsgarantien, ihre Höhe, gesetzlichen Regelungen und alternative Optionen zu verstehen, um die richtige Wahl zu treffen. Sowohl die traditionelle Bargeldkaution als auch die moderne Mietkautionsversicherung bieten Schutz und Sicherheit für beide Parteien während des Mietverhältnisses. Die Entscheidung für die passende Form der Mietzinsgarantie sollte sorgfältig getroffen werden, unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse und finanziellen Möglichkeiten von Mietern und Vermietern.

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