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Die Mietzinsgarantie verschafft Mietern finanzielle Freiheit
Vermieter tragen bei der Vermietung Ihrer Wohnung ein Risiko. Sie kennen die Mieter kaum und können daher schwer einschätzen, wie die Abnutzung des Wohnobjekts verlaufen wird. Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass gewisse Kosten aufgrund von Abnutzung vom Vermieter getragen werden müssen. Doch es gibt auch Kosten, die der Vermieter seinem Mieter in Rechnung stellen darf. Es geht dabei um den Schutz des Vermieters. Dieser soll keiner finanziellen Herausforderung, die aufgrund von ausstehenden Mietzinszahlungen oder einer hohen Abnutzung am Mietobjekt entstanden ist, erliegen. Deshalb dürfen Vermieter eine Mietzinsgarantie vom Mieter einfordern. Hierbei muss der Mieter seinem Vermieter eine Kaution in Höhe von bis zu drei Monatsmieten zahlen. Der Vermieter muss dieses Geld auf einem Sperrkonto einzahlen. Nur wenn es einen triftigen Grund gibt, darf der Vermieter auf die Mietzinsgarantie zurückgreifen. Ein triftiger Grund kann ein Schaden an der Wohnung sein, deren Verursachung dem Mieter zuzuschreiben ist oder der Mietzins nicht gezahlt wurde. Unter diesen Umständen darf der Vermieter einen Teil oder die gesamte Mietzinsgarantie einbehalten. Ziel einer Inanspruchnahme der Mietzinsgarantie ist, die Wohnung in ihren ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. Reicht der Betrag der eingezahlten Mietkaution nicht aus, um die Wohnung in ihren Ursprungszustand zu versetzen, darf der Vermieter den Fehlbetrag in Rechnung stellen. Der Mieter muss dafür aufkommen.
Mietzinsgarantie als Voraussetzung für einen Mietvertrag
Um in der Schweiz einen Mietvertrag zu erhalten, müssen die meisten Schweizer eine Mietkaution zahlen. Die Regel lautet: Keine Mietkaution, keinen Mietvertrag. Ausnahmen bestätigen diese Regel. Für einige Mieter ergibt sich jedoch ein Problem: Es fehlt das Geld für die Mietkaution. In den letzten Jahren stiegen die Lebenshaltungskosten schneller als die Löhne. Vielen Schweizern fehlt schlichtweg das Geld für die Mietkaution. Ein noch brisanterer Grund tritt ein, wenn der vorherige Vermieter die Mietkaution einbehält. Dann fehlt plötzlich das Geld und der Mietvertrag verbleibt ohne Unterschrift. Einige Vermieter bieten an, die Mietkaution in Raten zu zahlen. Doch das ist eine Ausnahme. Denn aufgrund des geringen Leerwohnbestands, können Vermieter aus einer grossen Bewerberzahl wählen.
Versicherungen und Banken haben dieses Problem erkannt und bieten verschiedene Finanzprodukte an: Eins der bekanntesten ist die Mietzinsgarantie. Mithilfe einer Mietzinsgarantie können Mietinteressenten eine sichere Alternative zum Mietzinsdepot bieten.
Kosten der Mietzinsgarantie
Versicherer und Banken stellen den Verwaltungsaufwand der Mietzinsgarantie in Rechnung. Deshalb haben alle Mietkautionsversicherungen eine Mindestgebühr. Diese Mindestgebühr wird jedoch ab einer gewissen Versicherungssumme preiswerter. Das ist der Grund, weshalb geringe Versicherungssummen oft die gleichen Gebühren haben, wie hohe Summen. Der Verwaltungsaufwand ist bei beiden gleich.
Mietzinsgarantie mit Privatkredit finanzieren
Eine andere Möglichkeit die Zahlungs der Mietzinsgarantie zu vereinfachen, ist ein Ratenkredit. Dieser wird von vielen Schweizer Banken und Kreditinstituten angeboten. Allerdings müssen bei einem Ratenkredit nicht nur die Raten bezahlt werden. Es fallen zudem Zinskosten an. Wer beispielsweise einen Ratenkredit in Höhe von 3‘000 Franken mit einer Laufzeit von 5 Jahren in Anspruch nimmt, bezahlt zusätzlich zu den monatlichen 50 Franken den Zins. Bei einer Mietkautionsversicherung hingegen, bezahlen Sie nur die laufende Gebühr. In unserem Beispiel würde eine Mietkautionsversicherung nur ca. 15 Franken pro Monat kosten. Damit ist sie deutlich günstiger. Es gibt jedoch Fälle, in denen ein Ratenkredit günstiger ist. Die Mietkautionsversicherung ist in der Regel erst ab einem gewissen Mindestbetrag günstiger.
Damit sich ein Ratenkredit im Vergleich zur Mietkautionsversicherung lohnt, muss dieser einen sehr geringen Zins aufweisen. Der einzige echte Vorteil gegenüber einer Mietkautionsversicherung ist, dass das Geld nach Abzahlung des Kredits physisch vorhanden ist.
Wer ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung hat, sollte die Mietkaution aus eigener Tasche bezahlen. Dieser muss diese im Anschluss auf ein Sperrkonto (!) einzahlen. Das ist wichtig. Vermieter die die Mietzinsgarantie auf ein Sparkonto einzahlen, handeln gegen die Vorschriften. Zudem stehen dem Mieter die erwirtschafteten Zinsen zur Verfügung. Ein Mietkautionskonto verursacht keinerlei Kosten. Bei Auszahlung an den Mieter, erhält dieser den vollen Betrag plus die erwirtschafteten Zinsen zurück. Allerdings sind die Zinsen so gering, dass sie nicht wirklich ins Gewicht fallen.
Einige Banken bieten an, die Mietzinsgarantie in ein Anlagekonto einzuzahlen. Dieses Konto bietet mehr Zinsen, da es die Mietzinsgarantie in Fonds anlegt. Banken werben damit, dass Vermieter an einem Wertzuwachs interessiert sein sollten. Natürlich erwähnen diese Banken nicht, dass Fonds auch fallen können und daher neben einem minimalen Wertzuwachs immer der Absturz des Fonds droht. Im besten Fall erfahren Mieter einen geringen Wertzuwachs und im schlimmsten Fall, hat sich die Mietzinsgarantie in Luft aufgelöst. Wer dieses Risikospiel der Banken vermeiden möchte, greift besser zur Mietkautionsversicherung.
Eine andere Möglichkeit besteht darin, mit dem Vermieter eine gesonderte Vereinbarung zu treffen. So können Sie versuchen, mit ihm eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Doch da der Wohnungsleerbestand sehr gering ist, werden sich die meisten Vermieter vermutlich für einen anderen Mieter entscheiden. Einige dreiste Mieter unterschreiben den Mietvertrag, doch zahlen die Mietkaution einfach nicht. In diesem Fall darf der Vermieter die fristlose Kündigung aussprechen. Tut er dies nicht, macht er dem Mieter das Leben anderweitig schwer.
Wann lohnt es sich, die Mietzinsgarantie mit einer Mietkautionsversicherung zu ersetzen?
Die Mietzinsgarantie mit einer Mietkautionsversicherung zu lösen lohnt sich erst dann wirklich, wenn es keine andere lohnenswerte Möglichkeit zur Zahlung der Mietkaution gibt. Zudem muss die Höhe der vom Vermieter erwarteten Mietzinsgarantie hoch genug sein, damit sich die Versicherung rechnet. Wer hingegen eine preiswertere Finanzierungsmöglichkeit bietet, bei der man am Ende das Geld sogar real erhält, sollte von der Mietkautionsversicherung als Alternative zur Mietzinsgarantie Abstand nehmen.
Zusammenfassung
Die Mietzinsgarantie zu bezahlen wird für immer mehr Schweizerinnen und Schweizer ein Problem. Die Mietkosten steigen schneller als die Löhne. Manchmal behält der vorherige Vermieter die Mietkaution ein. In einem solchen Fall kann es schnell zu finanziellen Engpässen kommen. Um die Zahlung der Mietzinsgarantie zu umgehen, gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Mietkautionsversicherung
- Ratenkredit einer Bank
- Bürgschaftsvereinbarung mit Dritten (Verwandte, Bekannte)
- eine besondere Vereinbarung mit dem Vermieter treffen
- Wohngeld vom Amt beziehen
Fakt ist, es ist immer vorteilhaft, die Mietzinsgarantie begleichen zu können. Wem hierfür das Geld fehlt, sieht in den Augen vieler Vermieter weniger vertrauenswürdig aus. Da die Vermieter aufgrund des geringen Wohnungsleerstandes sich aus einer Fülle von Mietinteressenten einen Mieter aussuchen können, haben Leute mit Zahlungsschwierigkeiten schnell ein Problem. Glücklicherweise gibt es Alternativen. Neben dem Ratenkredit einer Bank ist besonders die Mietkautionsversicherung interessant. Insbesondere deshalb, weil mittlerweile viele Liegenschaftsverwaltungen ihren Mietinteressenten offen lassen, ob sie eine Mietkautionsversicherung abschliessen möchten. Diese Form der Versicherung hat in den letzten Jahren erhöhte Akzeptanz bei Vermietern erreicht. Es ist keine unbekannte Alternative mehr. Eine Mietkautionsversicherung bietet die gleiche Sicherheit wie ein Mietzinsdepot bei der Bank.
Ratenkredite lohnen sich nur, wenn sie tatsächlich günstiger als eine Mietkautionsversicherung sind. Oft ist dies nicht der Fall. Wer einen Bekannten oder Verwandten findet, der eine Bürgschaftsurkunde unterschreibt, hat Glück gehabt. Häufig ist dies leider auch nicht der Fall.