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Vergleichen Sie und wählen Sie von Beginn an die günstigste Mietzinskaution
Die Mietzinskaution als praktische Alternative
Eine Mietzinskaution dient dem Vermieter als Sicherheit bei der Vergabe einer Wohnung und muss vom Mieter nach Unterzeichnung des Mietvertrages erbracht werden. Diese beträgt in der Regel zwei bis drei Monatsmietzinse und wird zusammen mit der Einzahlung des ersten Mietzinses im Voraus fällig. Die Mietzinskaution können Mieter entgehen, indem sie eine Versicherung abschliessen und diese beim Vermieter hinterlegen.
Kann der Antrag auf eine Mietzinskaution abgelehnt werden?
Wer die Mietzinskaution durch eine Versicherung absichern lassen möchte, kann vom Versicherer auch abgelehnt werden. Sobald der Antrag gestellt wurde, prüft die Versicherung den potentiellen Versicherungsnehmer auf seine Finanzkraft und prüft die Bonität des Mieters. Ist die Finanzkraft zu schwach resp der Score zu gering, muss der Antragsteller mit einer Absage rechnen. Die negative Konsequenz könnte sein, dass er in Folge dessen die Mietzinskaution nicht bezahlen kann und die begehrte Wohnung an jemand anderes geht. Wer einen wohlgesonnen Bekannten oder Verwandten hat, kann diesen noch um Geld oder eine Bürgschaft fragen. Im Falle einer Bürgschaft versichert der Bekannte bzw. Verwandte dem Vermieter, im Schadensfall die begründeten Forderungen des Vermieters zu begleichen. Ein solche Bürgschaft ist in jedem Fall schriftlich zu entrichten. Doch Vorsicht: Der Vermieter muss das Angebot nicht annehmen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass er sich nach einem anderen Mieter umsehen wird. Ein Mieter, der die Mietzinsgarantie zahlen kann. Sobald ein Vermieter davon Wind bekommt, dass ein Mietinteressent die Mietzinsgarantie nicht zahlen kann, geht bei den meisten die rote Alarmlampe an. Wenn der Mietinteressent keine gute Begründung für die Zahlungsschwierigkeiten hat, befindet er sich auf verlorenem Posten.
Die Mietzinskaution durch das Sozialamt bezahlen
Wer Sozialleistungen vom Amt bezieht, erhält die Mietzinskaution entweder komplett oder teilweise vom Amt bezahlt resp. garantiert. Wer Geld vom Amt bezieht, hat in vielen Fällen gute Karten. Das liegt daran, dass das Amt die Mieten immer pünktlich bezahlt. Vermieter wissen das zu schätzen. Es geht eine gewisse Sicherheit vom Amt aus. Allerdings hat längst nicht jeder Anspruch auf Wohngeld. Ob Wohngeld gezahlt wird oder nicht, ist von der jeweiligen Situation des Mieters abhängig. Ob Anspruch besteht, muss im Einzelfall entschieden werden.
Auch bei Gewerbe-Mievrträgen kommt die Mietzinskaution zum Einsatz
Wer einen Geschäftsmietvertrag eingeht, muss seinem Vermieter eine Kaution mit Bankdepot hinterlassen. Das hinterlassene Depot wird durch die Bank blockiert. Dies bedeutet, dass das hinterlegte Geld im Ernstfall nicht für die eigene Firma zur Verfügung steht. Mit einer Mietzinskaution ohne Bankdepot beantragen bieten Sie dem Vermieter den gleichen Wert und die gleiche Sicherheit wie eine herkömmliche Bankgarantie. Sie können im Gegenzug frei über Ihr Geld verfügen und es in Ihre Projekte finanzieren.
Vorteile für Vermieter
Auch für Vermieter gibt es attraktive Vorteile. Die Mietzinskaution bietet den gleichen Wert, die gleiche Sicherheit und die gleiche Funktion wie ein traditionelles Bankdepot. Zusätzlich wird dem Vermieter das Leben durch eine einfachere administrative Abwicklung und einen individuellen Service vereinfacht.
Die Jahresprämie für einen Geschäftsmietvertrag beträgt je nach Anbieter zwischen 4 bis 10% des Mietkautionsbetrags. Falls Sie die Mietzinskaution in Anspruch nehmen, ist es zwingend erforderlich, dass sich eine Bürge zu einer solidarischen und persönlichen Haftung zuständig erklärt.
Vermieter verweigert Rückzahlung der Mietkaution bis zum Vorliegen der Nebenkostenabrechnung
Häufig kündigen Mieter per Ende September. Da die Nebenkostenperiode vom 1. Juli bis zum 30. Juni des kommenden Jahres läuft, liegt die Nebenkostenabrechnung oftmals noch nicht vor. In diesem Fall darf der Vermieter die Mietkaution zurückhalten. Zu beachten ist, dass der zurückbehaltene Betrag in einem angemessenem Verhältnis zu den erwarteten Nebenkosten steht.
Was ist der Zweck der mietvertraglichen Mietzinskaution?
Die Sicherheitsleistungen sollen die Sicherstellung aller mietvertraglicher Ansprüche des Vermieters garantieren. Das betrifft vor allem den Mietzins. Die Nebenkosten bilden einen wichtigen Bestandteil eines Mietverhältnisses. Hier möchten sich Mieter absichern, um nicht am Ende für unverschuldete Kosten gerade stehen zu müssen.
Wann ist die Pflicht zur Mietzinskaution erloschen?
Die Pflicht zur Sicherstellung endet nicht zum Kündigungstermin. Damit steht sie im Gegensatz zu vielen anderen mietvertraglichen Rechten und Pflichten. Sie endet erst, sobald alle sicherzustellenden Leistungen restlos erbracht wurden. Oder wenn die Frist in welcher die Sicherstellung über den Kündigungstermin hinaus erfolgen muss, abgelaufen ist. Zudem gibt es hier noch weitere Regelungen seitens des Gesetzgebers. Im Falle der Mietzinskaution beträgt diese Frist ein Jahr. Das heisst, spätestens nach einem Jahr nach der Kündigung muss der Vermieter das Mietzinsdepot an den Mieter auszahlen. Sollte seitens des Mieters jedoch ein Rechtsanspruch gegenüber dem Mieter existieren, so muss die Mietkaution solange nicht ausgezahlt werden, bis der Fall erledigt ist.
Gibt es eine betragsmässige Begrenzung der Sicherstellung nach Beendigung des Mietverhältnisses?
Der Betrag der Sicherstellung ist nicht begrenzt. Mieter haben keinen allgemeinen Anspruch den voraussichtlich nicht genutzten finanziellen Anteil der Sicherheit frühzeitig ausgezahlt zu bekommen. Wenn sogar Mietzinsen nicht gezahlt wurden oder andere Mängel bei der Wohnungsübergabe festgestellt wurden, muss der Mieter mit dem vorläufigem Einbehalt der Mietkaution rechnen. Es kann zu einer Teilfreigabe kommen. Aber das hängt vom individuellen Fall ab.
Angenommen nach einer Wohnungsrückgabe behält der Vermieter aufgrund entstandener Mängel 10'000 Franken zurück. Die Höhe der mutmasslichen Forderungen beträgt aber nur 4'000 Franken. In dem Fall ist nicht davon auszugehen, dass das Verhalten des Vermieters mit dem Schweizer Recht vereinbar ist. Er würde gegen das Gebot der schonenden Rechtsausübung verstossen. Welches Verhältnis zwischen mutmasslichen Forderungen und einbehaltener Mietkaution gerechtfertigt ist, hängt im Zweifelsfall von einem richterlichen Beschluss ab.
In der Praxis hat sich gezeigt, dass es sich weder für Mieter und für Vermieter lohnt, es bis zu einem richterlichen Beschluss kommen zu lassen. Eine aussergerichtliche Einigung ist meist für beide Parteien günstiger.