Mieterschutz in Gefahr

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Am 29. September 2017 fand das statt, was der Mieterverband als einen Angriff auf den Mieterschutz bezeichnet. An diesem Tag standen nach 8 Uhr 3 Uhr Nationalräte gleich neben dem Ratspräsidenten am Pult.

Es sind drei Vertreter der Immobilien-Lobby, die beim Generalsekretär des Nationalrats Vorstösse einreichen, die später noch für ordentlich Gesprächsbedarf sorgen werden. Die drei eingereichten Vorlagen dienen nur einem einzigen Zweck, nämlich den Vermietern mehr Spielraum bei der Erhöhung der Mieten zu geben.

Vorstoss 1: mehr Profit zu Lasten der Mieter

Der Generalsekretär des Westschweizer Hauseigentümerverbands und FDP-Nationalrat, Oliver Feller, fordert eine "zeitgemässe Berechnung der zulässigen Rendite im Mietrecht." Erst auf dem zweiten Blick erkennt man die eigentliche Forderung. Es geht ihm darum, dass zukünftig Vermieter mit ihrem Wohnobjekt mehr Geld als bisher verdienen können.

Momentane Regelung: Aktuell dürfen Vermieter den Mietzins nur bis zu einer vorgegebenen Renditegrenze erhöhen. Diese Grenze orientiert sich am Referenzzinssatz. Dieser liegt gerade bei 1,5 Prozent. Vermietern ist es gestattet, den Mietzins maximal 0,5 Prozent teurer als den Referenzzinssatz zu gestalten. Das sind 2 Prozent Rendite.

Neue Regelung: Der Vertreter des Hauseigentümerverband, Oliver Feller, möchte den Aufschlag auf 2 Prozent erhöhen. Das bedeutet, dass die Miete auf 3,5 Prozent Gesamtrendite angehoben werden darf. Somit wären spürbar höhere Mieten erlaubt.

Vorstoss 2: Lockerung der Regeln beim Wohnungsvergleich

Der Präsident des Schweizer Hauseigentümerverbands, Hans Egloff, zugleich Zürcher SVP-Nationalrat, möchte die Vergleichbarkeit von Mietpreisen im Falle eines Rechtsstreites vereinfachen. Der Hintergrund ist folgender: Im Falle eines Rechtsstreites zwischen Mieter und Vermieter aufgrund vom Vermieter als zu hoch empfundene Mietpreise, kann der Vermieter den Mietpreis rechtfertigen, indem er ihn mit anderen Mietpreisen im Quartier vergleicht. Dieser Vergleich soll zukünftig leichter gemacht werden.

Momentane Regelung: Derzeit müssen Vermieter mindestens fünf Wohnungen vorzeigen, die ein ähnliches Alter, Grösse, Zustand und Ausstattung aufweisen und den dazugehörigen hohen Mietpreis.

Neue Regelung: Hans Egloff möchte erreichen, dass in Zukunft nur noch drei vergleichbare Wohnung herangezogen werden müssen, um den Mietpreis zu rechtfertigen. Zudem sollen die Punkte Ausstattung und Zustand zukünftig nur noch zwischen “einfach”, “gut” und “sehr gut” unterschieden werden. Doch damit noch nicht genug. Wenn es nach Egloff ginge, sollen auch branchentypische und amtliche Statistiken zum Vergleich herangezogen werden können.

Vorstoss drei: Das beweisen eines missbräuchlichen Mietzinsen soll erschwert werden

Der Präsident des Lobbyverbands Immobilien Schweiz und CVP-Nationalrat, Daniel Fässler, möchte erreichen, dass sämtliche Kriterien zur Bewertung von missbräuchlichen Mieten gleichrangig werden. Die Konsequenz wäre, dass sich die Mieterschaft in Zukunft vor Gericht nur schwerer gegen übersetzte Mieten zur Wehr setzen können.

Momentane Regelung: Das Kriterium mit der stärksten Bewertung ist die Rendite. Derzeit werden über 2 Prozent Rendite als missbräuchlich betrachtet. Das ermöglicht Mietern, sich auch dann vor Gericht zu Wehr zu setzen, wenn die hohen Mieten quartiersüblich sind. Sie schaffen das mit dem Argument der übersetzten Rendite.

Neue Regelung: Fessler möchte erreichen, dass die Rendite nicht höher bewertet wird, als andere Kriterien. Somit müsste ein Vermieter nur noch etwa 5 vergleichbare Wohnungen ausfindig machen, die beweisen, dass sein hoher Mietzins orts- und quartierüblich ist. Wenn er dies schafft, ist seine überhöhte Rendite zulässig.

Entbrannter Streit zwischen Initianten und Mieterverband

Der Mieterverband befürchtet durch die Vorstösse eine Aushebelung des Mietrechts. Die Initianten fordern, dass die Rendite auf die Mietzinsen steigt. Sie bekräftigen auch, dass die Mieter von dieser Renditesteigerung profitieren würden. Der Mieterverband sieht die Sache anders. Die mieten würden schon seit Jahren steigen und das obwohl seit Jahren auf die Vermieter keine steigenden, sondern sinkende Kosten zukommen.

Damit ist der Streit um die Mietpreise entbrannt, noch bevor die Vorlage überhaupt im Parlament diskutiert werden konnte. Generalsekretär des Mieterverband Michael Töngi und SVP-Nationalrat und Präsident des Hauseigentümerverband Hans Egloff streiten darüber im “Kassensturz”.

Michael Töngi sagt dazu: “Mit diesen Vorstössen nimmt man den jetzt schon schwach gestellten Mietern ein wichtiges Instrument aus der Hand.”

Michael Töngi ist sich sicher: Die Lobbyisten der Immobilienbranche nutzen die politische Situation schamlos aus. «Mit dem Essen kommt der Appetit» sagte er dazu. Weiterhin ergänzt er: «Bereits vorher wurden Vorstösse überwiesen und diese Gelegenheit will die rechtsbürgerliche Mehrheit nun packen.» alle Vorstösse seien laut ihm nur dazu geeignet, den sowieso schon schwach gestellten Mietern ein bedeutendes Mittel aus der Hand zu entreissen und den Vermietern die Möglichkeit zu bieten, die Mietzinsen weiter in die Höhe zu treiben. Er betont, dass sie Hauseigentümer bereits viel verdienen würden: «In den letzten zehn Jahren stiegen die Mietzinsen kontinuierlich an, obschon sich der Referenzzinssatz in dieser Zeit halbiert hat.» die Marge der Vermieter soll jetzt auch noch auf einen vierfaches erhöht werden.

Hans Egloff hält dem entgegen: "Bei dieser Rechnung darf nicht nur der Referenzzinssatz berücksichtigt werden. Die Vermieterschaft gibt Milliarden zu gunsten der Mieter aus."

Hans Egloff entgegnen, dass bei der Berechnung nicht einfach nur der Referenzzinssatz betrachtet werden darf: «Die Vermieterschaft gibt Milliarden zu Gunsten der Mieter aus, für Unterhaltskosten, Investitionen und Sanierungen.» weiterhin betont er, dass die Erhöhung der Rendite nicht nur die Situation der Vermieter, sondern auch die Situation der Mieter verbessern würde. Dazu führt er das Beispiel der geplanten Veränderung zur orts- und quartierüblichkeit an, die verlangt, dass in Zukunft nur noch drei vergleichbare Wohnungen vom Vermieter gefunden werden müssen: «Wenn Sie als Mieter den Anfangsmietzins anfechten wollen und fünf Objekte vorlegen müssen, scheitern Sie genauso wie der Vermieter.» Bisher hätte es vor dem Bundesgericht noch keinen Fall gegeben, indem ein Mieter die orts- und quartierüblichkeit nachweisen konnte.


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