Wie Vermieter die Rechte der Mieter attackieren

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Wie Vermieter die Rechte der Mieter attackieren

Insgesamt vier neue Initiativen brachte die Vermieter-Lobby in die Nationalratskommission. Ihr Ziel ist es, die Mieten zu erhöhen und diese Erhöhung zu legitimieren.

Die Nationalratskommission bespricht verschiedene Initiativen, die starke Kritik von Seiten des Schweizerischen Mieterinnen und Mieterverband bekamen. Die Streitfrage dreht sich um die erhöhten Mietzinsen und deren politische Legitimation.

Der SMV beklagt, dass die neuen Vorstösse die Rechte der Mieterinnen und Mieter stark einschränken und Mietzinserhöhungen erleichtern würden. Insbesondere die Bekämpfung von ungerechtfertigten Mieterhöhungen würde durch die Initiativen der Vermieter-Lobby erschwert werden. Folgende vier Initiativen werden derzeit diskutiert:

1. Der Vorschlag zur höheren Rendite
Der FDP Nationalrat Oliver Feller möchte anhand des Referenzzinssatzes den übersetzten Mieten eine neue Definition geben. Momentan gilt, dass eine Miete dann zu hoch ist, wenn Vermieter eine Rendite einstreichen, welche einen halben Prozentpunkt über dem gültigen Referenzzinssatz liegt. Derzeit liegt der Referenzzinssatz bei 1,5 Prozent. Feller möchte diesen Wert von 0,5 auf 2 Prozent ansteigen lassen, damit zukünftig Renditen mit einem Prozentsatz von bis zu 3,5 Prozent erlaubt sind.

Der SMV kritisiert diesen Vorschlag. In einer Stellungnahme schreibt der Verband: «Damit wäre das Prinzip der Kostenmiete beerdigt». Die Entwicklung der Kostenmiete verläuft gemäss der auf einer Liegenschaft anfallenden Kosten. Ein Umbau oder eine Sanierung beispielsweise beeinflussen sie. Damit steht sie im Gegensatz zur Marktmiete, welche sich an den bestehenden Marktverhältnissen orientiert.

2. Die Rechtfertigung hoher Mieten
Die Vermieter-Lobby setzt bei dem bestehenden Marktverhältnissen an. SVP-Nationalrat Hans Egloff möchte es den Vermietern einfacher machen. Die Ermittlung von orts- und quartierüblichen Mieten soll erleichtert werden. Momentan sind Vermieter dazu verpflichtet, fünf Vergleichsobjekte zu benennen, um ihre Mietpreise zu rechtfertigen. Diese Regelung wird von den Gerichten dann angewendet, wenn der Mieter den Mietpreis als überteuert anfechtet und eine Senkung fordert. Egloff möchte erreichen, dass in Zukunft von den Vermietern nur noch drei anstatt fünf Objekte angeführt werden müssen und den Vermietern dadurch Arbeit erspart bleibt, ihre Mietpreise zu rechtfertigen.

Der SMV kritisiert auch diesen Vorschlag stark. In einer Stellungnahme sagte er dazu: «Faktisch hätten die Mietenden kaum mehr Chancen, überhöhte Anfangsmieten anzufechten.» Der Verband warnt, dass wenn die Initiative angenommen werden sollte, könnten in Zukunft Vermieter vereinfachte Statistiken bei Immobilienbüros einkaufen. Es wäre damit ein Leichtes, die Beanstandung des Mieters zunichte zu machen.

3. Nur noch im Notfall ist ein Anfechtung möglich
FDP-Nationalrat Philippe Nantermod schlägt vor, dass Mieter den Mietzins in Zukunft nur dann anfechten können dürfen, wenn in ihrem Wohngebiet Wohnungsnot vorherrscht. Er stellt die These auf, dass nur bei Wohnungsmangel überhöhte Mieten möglich sind.

Der SMV kritisiert seine These. Es gäbe auch noch andere Faktoren, die das Erhöhen der Mietzinsen ermöglichen. Dazu gehören unter anderem hohe Umzugskosten oder soziale Verankerungen, die dazu führen, dass ein Ausweichen vor zu hohen Mieten auch bei nicht vorhandener Wohnungsnot unmöglich ist.

4. Kostenmiete wird unbedeutender
Der CVP-Nationalrat Daniel Fässler möchte, dass die Missbräuchlichkeit in Zukunft anders ermittelt wird. Die Tatsache, dass der Bund die Kostenmiete über die Marktmiete stelle, bemängelt er. Dies bedeutet, dass ein Mieter eine Anfechtung des Mietzinses auch bei quartierüblichen Mieten vornehmen kann, wenn der Verdienst des Vermieters zu hoch ausfällt. Sein Vorschlag ist, dass der quartiersübliche Preis bereits für eine Rechtfertigung einer hohen Miete ausreichen soll.

Der SMV bemängelte, dass dieser Vorschlag Mietern schaden könne, die in einer Wohnung leben, welche durch Sanierung teurer wurde. Allerdings hat sich das Streitthema um diese vierte Initiative bereits erledigt, da Fässler seine Initiative bereits zurückgenommen hat. Er gab an, lediglich eine Diskussion anstossen zu wollen.

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