Eine Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung, die Mieter beim Einzug in eine Wohnung oder bei der Anmietung von Geschäftsräumen hinterlegen, um den Vermieter abzusichern. In der Schweiz darf sie für Wohnraum maximal drei Bruttomonatsmieten betragen und wird üblicherweise auf ein Banksperrkonto eingezahlt, dessen Zinsen dem Mieter zustehen. Alternativ kann eine Mietkautionsversicherung abgeschlossen werden. Dabei tritt eine Versicherung als Bürge auf und der Mieter muss keine grosse Summe blockieren. Diese Option ermöglicht es Mietern, ihre finanzielle Flexibilität zu bewahren.
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Ein Umzug ist allgemein mit hohen Kosten verbunden, welche durch die Mietkaution zusätzlich belastet werden. Mit der Mietkautionsversicherung entfällt die Kautionszahlung auf ein Mietkautionskonto, was für Mieter finanzielle Liquidität für den bevorstehenden Umzug bedeutet.
Möchten Sie diese hohen Ausgaben für die Barkaution vermeiden und Ihr Geld lieber in die Aktivitäten Ihres Unternehmens stecken? Dann ist eine gewerbliche Mietkautionsversicherung eine Alternative für Sie, um Ihr Kapital nicht unnötig sperren zu müssen.
Die Kaution dient dem Vermieter als Sicherheit für eventuelle Forderungen, wenn der Mieter seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt, zum Beispiel durch:
Zusätzliche Liquidität beim Umzug, eine überschaubare Prämie und eine flexible Kündigungsmöglichkeit sind einige Vorteile der Mietkautionsgarantie für Mieter in der Schweiz. Statt einer Barkaution zahlen Mieter eine günstige Jahresprämie (in der Regel 4-5% des Kautionsbetrages). Vermieter und Immobilienverwaltungen schätzen die einfache Verwaltung der bargeldlosen Mietkaution. Geringe Kosten und einfache Handhabung machen sie zu einer interessanten Alternative zur herkömmlichen Bankbürgschaft.
Statt einer hohen Mietkaution zahlen Sie als Mieter eine kleine jährliche Prämie an die Versicherung. Im Gegenzug erhalten Sie eine Garantieurkunde, die bis zu drei Bruttomonatsmieten abdeckt. Diese Urkunde dient als Sicherheit für Ihren Vermieter. Das Beste daran: Sie müssen kein eigenes Kapital für die Kaution aufbringen und schonen so Ihre Ersparnisse.
Flexibilität bei Vertrag, Laufzeit und Kündigung: Eine Mietbürgschaft können Sie jederzeit abschliessen. Es gibt keine Mindestlaufzeit oder starre Kündigungsfristen. Die Abrechnung erfolgt in der Regel taggenau, und zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet. Beachten Sie jedoch, dass einige Anbieter Gebühren für eine vorzeitige Kündigung erheben.
Ja, eine bereits auf einem Mietkautionskonto hinterlegte Mietkaution kann durch eine Mietkautionsversicherung abgelöst und somit wieder freigegeben werden. Sie können dann wieder frei über Ihr Geld verfügen. Wichtig ist jedoch, dass Sie vorher die Zustimmung Ihres Vermieters oder der Hausverwaltung zur Freigabe des Bankkontos einholen. Sobald Ihr Kautionsantrag von der Versicherung angenommen wurde und der Vermieter die entsprechende Urkunde in Händen hält, kann er mit der Auflösung des Bankkontos beginnen.
Obwohl das Schweizer Mietrecht verschiedene Formen von Mietkautionen zulässt, liegt die Entscheidung über die Art der Sicherheitsleistung häufig beim Vermieter. Zwar nutzen viele Vermieter und Immobilienverwaltungen die Mietkautionsversicherung als praktische Alternative zum traditionellen Bankdepot, unter bestimmten Umständen kann der Vermieter jedoch eine andere Form der Mietkaution bevorzugen. Vermietern ist es hingegen nicht erlaubt, ihren Mietern vorzuschreiben, bei welchem Versicherungsunternehmen sie einen Vertrag abschließen dürfen. Damit würden Vermieter gegen die Wahlfreiheit verstossen. Zudem sind Kopplungsgeschäfte im Allgemeinen rechtlich untersagt.
Die erforderlichen Unterlagen können je nach Anbieter variieren, da unterschiedliche Antragsverfahren verwendet werden. In den meisten Fällen sind jedoch unterschriebene Versicherungsanträge, Ausweiskopien aller Mieter, Kopien des Mietvertrags und andere Dokumente erforderlich. Bei einigen Anbietern ist es jedoch auch möglich, den Antrag vollständig online und somit ohne Papiere zu stellen.
Die Bonität eines Mieters kann sich auf die Höhe der vom Vermieter verlangten Mietkaution auswirken. Vermieter führen häufig Bonitätsprüfungen bei potenziellen Mietern durch. Eine schlechte Bonität kann zu einer höheren Mietkaution führen, um das Risiko des Vermieters abzudecken.
Auf unserem Portal können Sie die wichtigsten traditionellen Kautionsgesellschaften vergleichen, die in der Schweiz Mietzinsgarantien anbieten. Sie haben die Wahl zwischen Anbietern wie goCaution, FirstCaution, SwissCaution und SmartCaution. Beachten Sie, dass die Leistungen der Mietzinsgarantie bei allen Anbietern gleich sind, die Prämien jedoch stark variieren können. Achten Sie auf versteckte Gebühren und Zusatzkosten.
Die gezahlten Versicherungsprämien werden nicht auf die Kautionssumme angerechnet und verfallen unwiderruflich. Die Mietbürgschaft dient dazu, dass Mieter kein eigenes Geld für die Kaution aufbringen müssen. Es handelt sich nicht um einen Kredit, sondern um eine Bürgschaft.
Die Auflösung der Mietkaution erfolgt in der Regel durch den Vermieter, der die Bank oder die Versicherungsgesellschaft mit der Freigabe beauftragt. Der Mieter hat in der Regel nichts weiter zu veranlassen, als ggf. auf vorgegebenen Formularen zu unterschreiben. Im Falle einer Mietkautionsversicherung wird die nicht verbrauchte Prämie in der Regel anteilig zurückerstattet.
Bei offenen Forderungen wie unbezahlten Mieten oder Schäden kann der Vermieter den Betrag gemäss Mietkautionszertifikat bei der Versicherung einfordern. Die Versicherung zahlt, wenn der Mieter zustimmt oder ein Gerichtsurteil vorliegt. Wichtig: Der Mieter muss den Betrag zurückzahlen, da es sich um eine Bürgschaft handelt. Einige Anbieter erheben zusätzliche Gebühren von 100 Franken im Schadensfall. Vergleichen Sie die Angebote!
Die Mietkaution ist freizugeben, sobald sie ihren Zweck erfüllt hat, d.h. wenn nach Beendigung des Mietverhältnisses keine ausstehenden Mieten, Nebenkosten oder Schäden des Mieters mehr bestehen. Verweigert der Vermieter die Freigabe, kann der Mieter die diese gerichtlich erzwingen. Das Gesetz schreibt zudem vor, dass der Vermieter allfällige offene Forderungen innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses rechtskräftig einklagen muss, ansonsten der Mieter die Kaution gemäss OR Art. 257e alleine verrechnen lassen kann.
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