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Mietkautionsversicherung: was Mieter und Vermieter wissen müssen

Die Mietkautionsversicherung für Mieter in der Schweizer

Wer in der Schweiz eine neue Wohnung oder ein Haus mietet, sollte sich mit dem Thema Mietkaution oder Mietkautionsversicherung gut auskennen. Vermieter verlangen üblicherweise eine finanzielle Sicherheit in Höhe von zwei bis drei Monatsmieten, die bislang meist auf einem Sperrkonto bei einer Bank hinterlegt wurde. Diese Kaution dient als Absicherung gegen Mieterschäden oder ausbleibende Mietzahlungen. Inzwischen gibt es mit der Mietkautionsversicherung jedoch eine flexible Alternative zur klassischen Barkaution. Anstatt die Kautionssumme auf einem Bankkonto zu hinterlegen, zahlt der Mieter eine jährliche Prämie an ein Versicherungsunternehmen. Dieses übergibt dem Vermieter eine Bürgschaftsurkunde, die die Sicherheit einer Barkaution bietet. Bei berechtigten Ansprüchen des Vermieters (z. B. Schäden oder Mietrückstände) zahlt die Versicherung den entsprechenden Betrag an den Vermieter. Dieser stellt die Kosten anschliessend dem Mieter in Rechnung. Diese Lösung schont die Liquidität des Mieters, da die gesamte Kautionssumme nicht auf einmal hinterlegt werden muss. Langfristig ist sie jedoch teurer als ein Mietzinsdepot.

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Wie funktioniert die Mietkautionsversicherung?

Die Mietkautionsversicherung dient der Sicherheit des Vermieters und wird durch den Mieter als "Versicherungsnehmer" abgeschlossen. Im Gegenzug erhält der Vermieter eine "Bürgschaftsurkunde", die als Sicherheit über die vereinbarte Mietkaution dient. Sie basiert auf gesetzlichen Regelungen gemäss Art. 257e OR. Ziel ist es, dem Vermieter Schutz zu bieten, insbesondere bei Mietzinsrückständen oder Schäden am Mietobjekt. Ansprüche aus der Mietkautionsbürgschaft können Vermieter erst nach Beendigung des Mietverhältnisses geltend machen.

  • Antrag und Abschluss: Sie stellen einen Antrag bei einem Versicherungsanbieter. Nach erfolgter Prüfung und Zahlung der ersten Prämie erhalten Sie eine Versicherungsbestätigung.
  • Übergabe an den Vermieter: Der Vermieter wiederum erhält eine Bürgschaftsurkunde als Sicherheit.
  • Jährliche Prämien: Für die Dauer des Mietverhältnisses zahlen Sie eine wiederkehrende Versicherungsprämie.
  • Im Schadensfall: Kommt es zu Mietrückständen oder Schäden an der Wohnung, begleicht die Versicherung die Forderung direkt beim Vermieter.
  • Rückzahlung an die Versicherung: Den von der Versicherung ausgelegten Betrag müssen Sie anschliessend zurückerstatten.
  • Kündigung bei Auszug: Nach Beendigung des Mietverhältnisses geben Sie die Bürgschaftsurkunde zurück, und die Versicherung wird gekündigt.

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Mietkautionsversicherung

Neben dem klassischen Mietzinsdepot von Banken sieht das Schweizer Mietrecht auch weitere Formen der Sicherheitshinterlegung vor – beispielsweise die Bankgarantie. Sie wird von Banken angeboten und wirkt wie eine Mietkautionsversicherung. Die Bank garantiert gegenüber dem Vermieter mit einer Garantieurkunde den Kautionsbetrag. Die Versicherungslösung gestaltet sich aber unkomplizierter und effizienter bei Abschluss sowie im Schadenfall. Zudem ist diese günstiger und flexibler als die Lösung per Bankgarantie.

Insgesamt gibt es drei wesentliche Gründe, bei denen der Vermieter das Kautionskonto bzw. die Mietkautionsversicherung in Anspruch nehmen darf:

  1. Wenn Mietzinse oder Nebenkosten nicht beglichen wurden
  2. Wenn Beschädigungen am Mietobjekt verursacht wurden
  3. Wenn Räumungs-, Entsorgungs- oder Instandsetzungskosten anfallen

Erklärvideo des Anbieters goCaution

Tipp: Für Kautionen bis CHF 2'000.-, beträgt der Jahresbeitrag beim Anbieter goCaution nur 94.50.

Die Versicherung bürgt für die Mieterschaft

Das Prinzip der Mietkautionsversicherung ist simpel: Mieter zahlen eine jährliche Prämie an die Versicherungsgesellschaft und erhalten im Gegenzug eine Bürgschaftsurkunde, die den vereinbarten Kautionsbetrag von maximal drei Monatsmieten (bei Wohnimmobilien) absichert. Damit entfällt die Einzahlung der Mietzinskaution auf ein Mietzinsdepot aus eigenen Mitteln – ein wesentlicher Vorteil gegenüber der herkömmlichen Kautionshinterlegung. Sollte der Mieter beim Auszug beispielsweise Schäden am Mietobjekt verursacht haben oder offene Mieten auf seinem Konto haben, die über die Mietkaution zu verrechnen sind, kann der Vermieter die Freigabe bewirken. Wie beim Mietzinsdepot wird auch hier für die Auszahlung von Geldern das Einverständnis beider Mietparteien benötigt.

Mietkautionsversicherung: Vorteile und Nachteile

Mehr finanzielle Flexibilität beim Umzug und jederzeit kündbar – das sind die grössten Pluspunkte einer Mietkautionsversicherung. Anstatt eine hohe Kaution auf einem Bankkonto zu blockieren, können Mieter ihr Geld für andere Zwecke nutzen, etwa für den Umzug oder neue Möbel. Zwar fällt für die Bürgschaftsdeckung eine jährliche Prämie an, diese liegt jedoch meist nur bei vier bis fünf Prozent des vereinbarten Kautionsbetrags.

Vorteile der Mietkautionsversicherung

  • Überschaubarer Jahresbeitrag und jederzeit kündbar, z. B. durch Hinterlegung einer Barkaution (Banksperrkonto)
  • Keine blockierte Kaution – das Geld bleibt frei verfügbar
  • Keine Doppelbelastung durch alte und neue Mietkaution bei einem Umzug
  • Ersparnisse müssen nicht angegriffen werden
  • Als Zwischenfinanzierung nutzbar, falls später ein Bankdepot gewünscht ist

Nachteile der Mietkautionsversicherung

  • Nicht jeder Mieter erhält eine Deckung, da diese bonitätsabhängig ist. Mindestens eine der im Mietvertrag aufgeführten Personen muss eine positive Bonitätsprüfung bestehen.
  • Im Schadensfall muss der Mieter alle Zahlungen, die die Versicherung an den Vermieter geleistet hat (ggf. zuzüglich Zusatzgebühren von bis zu 100 CHF), an die Versicherung zurückerstatten.
  • Laufende Prämienzahlungen: Bei längerer Mietdauer können die Gesamtkosten die ursprünglich abgesicherte Kautionssumme übersteigen.

Wichtig: Abgesehen von den jährlichen Prämien gibt es grundsätzlich keine gravierenden Nachteile. Allerdings können einzelne Versicherer Zusatzgebühren erheben. Im Vergleich zum klassischen Mietzinsdepot ist die Mietkautionsversicherung oft flexibler und erhöht die Liquidität im Haushalt. Dennoch handelt es sich rechtlich um eine Bürgschaft gemäss Art. 492 Abs. 1 OR und nicht um eine klassische Versicherung, die Schäden vollständig übernimmt. Übernimmt die Versicherung Forderungen des Vermieters, muss der Mieter den ausbezahlten Betrag vollständig an die Versicherung zurückzahlen.

Wie erhält man eine Mietkautionsversicherung?

Eine Mietkautionsversicherung lässt sich bei allen Anbietern schnell und unkompliziert online beantragen. Alternativ kann der Antrag auch per handschriftlichem Formular eingereicht werden. Nach Eingang des Antrags erfolgt eine Bonitätsprüfung der im Mietvertrag aufgeführten Personen. Fällt diese positiv aus und werden die weiteren Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Rechnung für den ersten Jahresbeitrag. Diese kann direkt online im Rahmen des Abschlusses oder nachträglich bezahlt werden. Anschliessend stellt der Anbieter Ihrem Vermieter die Bürgschaftsurkunde zu. Diese garantiert ab sofort die vereinbarte Kautionssumme und sichert den Vermieter in gleicher Weise ab wie ein klassisches Mietzinsdepot bei einer Bank.

Die vier wichtigsten Schritte

  1. Angebote vergleichen: Passenden Anbieter auswählen und Mietkautionsversicherung online abschliessen
  2. Prämie bezahlen: Erste Jahresprämie nach Annahme des Antrags begleichen
  3. Bürgschaftsurkunde: Ausstellung der Bürgschaftsurkunde und direkte Zustellung an den Vermieter
  4. Bestätigung für Mieter: Der Mieter erhält eine Kopie bzw. ein Versicherungsdokument zur eigenen Ablage

Mietkautionsversicherung in der Schweiz

Wirkungsentfaltung der Bürgschaft

Der Vertragsbeginn einer Mietkautionsversicherung bzw. der damit verbundenen Mietkautionsbürgschaft entspricht in der Regel dem im Mietvertrag festgelegten Mietbeginn. Soll durch den Abschluss einer Mietkautionsversicherung ein bereits hinterlegtes Sperrkonto freigeschaltet werden, um Liquditität zu gewinnen, kann der Beginn individuell festgelegt werden. Gleiches gilt, wenn ein bestehender Anbieter der Mietkautionsbürgschaft durch einen Wechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft abgelöst werden soll. Ab dem in der Bürgschaftsurkunde festgehaltenen Zeitpunkt greift die Garantieleistung zugunsten des Vermieters. Der Vertrag kann daher sowohl zu Beginn als auch während eines laufenden Mietverhältnisses abgeschlossen werden – beispielsweise, wenn sich Mieter nachträglich für eine Mietkautionsversicherung entscheiden, um bereits hinterlegtes Kautionsgeld wieder freizugeben.

Kündigung der Mietkautoinsversicherung (und der Bürgschaft)

Hinsichtlich Kündigungsfristen bestehen seitens der Versicherer nur selten feste Vorgaben; einzelne Anbieter sehen jedoch eine Frist von bis zu drei Monaten vor. In der Praxis kann eine Mietkautionsversicherung in der Regel jederzeit beendet werden, sobald der Vermieter die Bürgschaftsurkunde freigibt. Ein allfälliges Guthaben aus der zuletzt bezahlten Versicherungsprämie wird von den meisten Anbietern anteilsmässig zurückerstattet. Während einige Gesellschaften dies automatisch vornehmen, erfolgt die Rückzahlung bei anderen nur auf ausdrückliche Aufforderung hin. Es empfiehlt sich daher, die eigenen Bankdaten (IBAN und BIC) bereits zu Beginn anzugeben.

In der Regel müssen Mieter nichts unternehmen, um die Mietkautionsversicherungspolice zu kündigen, denn nach der Wohnungsabnahme befreit der Vermieter die Versicherung in der Regel von ihren Pflichten. Das Einverständnis des Vermieters ist damit identisch wie bei einem klassischen Mietzinsdepot und der Mieter kann die Versicherung nicht eigenmächtig kündigen. Erfolgt die Kündigung während des laufenden Mietverhältnisses, benötigt der Vermieter eine Ersatzsicherheit, beispielsweise ein Mietzinsdepot bei einer Bank oder eine andere Sicherheit. Zudem berechnen einige Anbieter bei Auflösung der Mietkaution zusätzliche Gebühren oder machen Kosten für Rückvergütungen geltend. Andere Anbieter erstatten die Prämie erst ab dem zweiten bzw. dritten Jahr zurück, erheben dafür aber keine sonstigen Gebühren.

Häufige Gründe, um die Mietkautionsversicherung zu kündigen:

  1. Umzug, Beendigung des Mietverhältnisses (in diesem Fall wird die Versicherung automatisch gekündigt)
  2. Kostengründe, Mieter haben das Geld für die Barkaution zusammen und möchten Prämienkosten sparen.
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Welche Mietkautionsversicherung akzeptiert mein Vermieter?

Die gute Nachricht zuerst: Heute akzeptieren die meisten Vermieter und Verwaltungen alle Anbieter von Mietkautionsversicherungen, solange diese von der FINMA zugelassen sind.

Früher war dies anders. In den Anfangsjahren der bargeldlosen Mietkaution banden sich viele Vermieter exklusiv an einen bestimmten Anbieter. Mieterinnen und Mieter waren dadurch gezwungen, ihre Mietkautionspolice genau dort abzuschliessen.

Mittlerweile hat sich der Markt stark verändert: Zahlreiche Anbieter bieten denselben Service zu unterschiedlichen Tarifen an. Damit hat sich auch der Anspruch auf freie Anbieterwahl etabliert. Diese Wahlfreiheit ist bei der Mietkautionsversicherung noch bedeutsamer als beim klassischen Mietzinsdepot, wo meist nur der Zinssatz im Vordergrund stand. Denn bei der Versicherung geht es um jährlich wiederkehrende Prämien, die sich über die Jahre auf mehrere Hundert Franken summieren können. Darüber hinaus erheben einige Anbieter weitere Gebühren, beispielsweise bei Kündigung oder im Schadenfall.

Da Schweizerinnen und Schweizer ihre Versicherungskosten erfahrungsgemäss regelmässig vergleichen und optimieren, wäre es problematisch, wenn der Vermieter hier die persönlichen finanziellen Interessen der Mieterschaft einschränken würde.

Mietkautionsversicherung abgelehnt, was zu tun ist?

Die Aufnahmekriterien werden von den Mietkautionsversicherungen individuell bestimmt und können daher voneinander abweichen. Ein bestimmtes Kriterium kann bei einem Institut der Grund für eine Ablehnung sein, während dasselbe Kriterium bei einer anderen Mietkautionsversicherungen kein Problem darstellt. Mit anderen Worten: Wenn eine Antragsprüfung zu einer Ablehnung der Mietkautionsversicherung führt, kann eine Kreditprüfung bei einem anderen Unternehmen zu einem positiven Ergebnis führen. Mieter, die eine negative Entscheidung für ihre Mietkautionsversicherung erhalten haben, können eine weitere Auskunft bei einem der anderen Anbieter beantragen.

Was ist der Unterschied zu einem Mietzinsdepot?

Definition Mietkautionsversicherung: Mit dieser Versicherung wird der Vermieter gegen allfällige Mietschulden, Nachzahlungen aus Nebenkosten und Mietschäden des Mieters abgesichert.

Bei einem Mietzinsdepot zahlt der Mieter die geforderte Summe auf ein Bankkonto ein, welches meisten durch den Vermieter eingerichtet wird. Dort bleibt der Geldbetrag über die gesamte Mietlaufzeit blockiert und wird erst freigegeben, wenn der Vermieter keine Ansprüche aus dem Mietverhältnis stellt. Die Zinsen, welche heutzutage kaum nennenswert sind, gehören dem Mieter. Ebenso gehen allfällige Verwaltungs- oder Saldierungsgebühren der Bank zu Lasten des Mieters. Berücksichtigt man die Gebühren für Mietzinsdepots, die die Banken erheben, ist man meistens froh, wenn es noch eine Nullrunde gibt.

Vorteile des Mietzinsdepots

  • Mieter erhält nach dem Auszug das Geld zurück

Nachteile des Mietzinsdepots

  • Doppelbelastung während dem Umzug, da teilweise zwei Kaution (alte und neue Wohnung) hinterlegt sind
  • Schränkt die finanzielle Liquidität des Mieters ein
  • Kaum zu erwartende Zinsen

Bei der Versicherungslösung muss hingegen kein Geld durch den Mieter eingezahlt werden, da sich die Versicherung gegenüber dem Vermieter als Garantin verbürgt. Hierfür muss der Mieter jedoch eine jährliche Versicherungsprämie bezahlen, die unwiderruflich ausgegeben wurde.

Was müssen Mieter im Schadensfall konkret beachten?

Stellt der Vermieter bei Beendigung des Mietvertrages Ansprüche gegen den Mieter geltend machen wollen, so kann er von der Mietkautionsversicherung die Auszahlung der Mietkaution bzw. Schadenssumme verlangen. Die geschieht, indem Mieter und Vermieter das Kautionszertifikat, welches von der Mietkautionsversicherung bei Mietbeginn an den Vermieter übergeben wurde, unterschreiben und an die Versicherung einsenden. Dieser Betrag darf nicht höher als die mietvertraglich festgehaltene Mietkaution sein resp. die auf dem Kautionszertifikat festgehaltene Garantiesumme. Der Vermieter schickt dann die vollständigen Unterlagen, i.d.R. zusammen mit dem Schadensprotokoll, der Mietvertragskopie, der Schlussabrechnung und dem Einzahlungsschein mit seiner Bankverbindung, an die Mietkautionsversicherung. Diese prüft den Schaden und zahlt die Leistung direkt auf das Konto des Vermieters aus.

Danach führt die Versicherungsgesellschaft den Regress gegenüber der Mieter aus. Das heisst, der Mieter muss das von der Versicherung an den Vermieter ausbezahlte Geld vollumfänglich an die Versicherung zurückzahlen. Dies, weil die Mietkautionsversicherung keine Versicherung im klassischen Sinn, sondern eine Bürgschaft ist. Allfällige Mieterschäden sollten daher immer noch zusätzlich bei der eigenen Privathaftpflichtversicherung gemeldet werden, sodass der finanzielle Schaden nicht zu 100% auf den eigenen Schultern getragen werden muss.


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Wir versuchen auf dieser Seite das Thema Mietkautionsversicherung so einfach, anschaulich und umfassend wie nur möglich zu erläutern. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, besuchen Sie die Seiten der Versicherungsanbieter und informieren Sie sich dort konkret zu den Leistungen und Kosten.

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