Aktualisiert am ·Erstveröffentlichung 2018·Von Ylber Muhaxheri
Was ist eine Mietkautionsversicherung?
Wer in der Schweiz eine neue Wohnung oder ein Haus mietet, kommt meist nicht um das Thema Mietzinsdepot oder Mietkautionsversicherung herum. Vermieter verlangen in der Regel eine finanzielle Sicherheit in Höhe von zwei bis drei Monatsmieten, um sich gegen mögliche Mietausfälle oder Schäden am Mietobjekt abzusichern. Traditionell wird dieser Betrag auf einem Sperrkonto bei einer Bank hinterlegt.
Als moderne Alternative zur klassischen Barkaution bietet die Mietkautionsversicherung eine flexible und liquiditätsschonende Lösung. Anstatt die gesamte Kautionssumme zu blockieren, bezahlt der Mieter lediglich eine jährliche Prämie an eine Versicherungsgesellschaft. Diese stellt dem Vermieter eine Bürgschaftsurkunde aus, die dieselbe Sicherheit wie ein Bankdepot bietet. Im Schadensfall oder bei ausstehenden Mietzahlungen begleicht die Gesellschaft berechtigte Forderungen des Vermieters direkt und fordert den Betrag anschliessend vom Mieter zurück.
Damit handelt es sich rechtlich nicht um eine Versicherung im klassischen Sinn, sondern um eine Solidarbürgschaft nach Art. 492 OR, eingebettet in einen Versicherungsvertrag (VVG) zwischen Mieter und Anbieter. Die gesetzliche Grundlage für die Kaution selbst regelt Art. 257e OR.
Mietkautionsversicherung vs. Mietzinsdepot — der Unterschied
Mietzinsdepot, Mietkautionsversicherung und das oft genannte Sparkonto unterscheiden sich grundlegend in Liquidität, Kosten und Flexibilität. Die folgende Tabelle stellt die drei Optionen direkt gegenüber und macht sichtbar, warum ein klassisches Sparkonto in der Schweiz als Mietkaution gar nicht zulässig ist.
Kriterium
Mietzinsdepot
Mietkautionsversicherung
Sparkonto
Rechtliche Zulässigkeit
Ja (Art. 257e OR)
Ja (Bürgschaft Art. 492 OR)
Nicht zulässig
Kapitalbindung
100 % der Kaution blockiert
0 %
—
Wiederkehrende Kosten
Keine
4–5 % p.a. der Kautionssumme
—
Verzinsung
Minimal (Sparzinsen)
—
—
Bonitätsprüfung
Nein
Ja
—
Schadenfall-Belastung Mieter
Nein (Depot wird angerechnet)
Ja (Regress zu 100 %)
—
Geeignet für
Lange Mietdauer, Liquidität vorhanden
Umzug, Doppelbelastung, kurze Mietdauer
—
Faustregel zur Entscheidung: Wer die Kautionssumme problemlos aus eigenen Mitteln aufbringen kann und plant, lange in derselben Wohnung zu bleiben, fährt mit dem Bankdepot langfristig günstiger. Wer beim Umzug auf Liquidität angewiesen ist oder gleichzeitig zwei Kautionen schultern muss (alte noch nicht zurück, neue schon fällig), profitiert von der Versicherungslösung.
Hinweis zum Sparkonto: Ein gewöhnliches Sparkonto erfüllt die Anforderungen von Art. 257e OR nicht — der Vermieter darf ein offizielles, gemeinsam zu unterzeichnendes Sperrkonto verlangen. Wer „Mietzinsdepot Sparkonto" sucht, meint in der Regel das verzinste Mietzinsdepot bei einer Bank.
Wie funktioniert die Mietkautionsversicherung?
Die Mietkautionsversicherung dient der Sicherheit des Vermieters und wird durch den Mieter als Versicherungsnehmer für den Vermieter als Versicherten abgeschlossen. Hierzu erhält der Vermieter eine Bürgschaftsurkunde, die als Sicherheit über die vereinbarte Mietkaution dient. Sie basiert auf gesetzlichen Regelungen gemäss Art. 257e OR. Damit ist der Vermieter finanzielle abgesichert, insbesondere bei Mietzinsrückständen oder Schäden am Mietobjekt. Ansprüche aus der Mietkautionsversicherung können Vermieter erst nach Beendigung des Mietverhältnisses geltend machen.
Antrag und Abschluss: Sie stellen einen Antrag bei einem Versicherungsanbieter. Nach erfolgter Prüfung und Zahlung der ersten Prämie erhalten Sie eine Versicherungsbestätigung.
Übergabe an den Vermieter: Der Vermieter wiederum erhält eine Bürgschaftsurkunde als Sicherheit.
Jährliche Prämien: Für die Dauer des Mietverhältnisses zahlen Sie eine wiederkehrende Versicherungsprämie.
Im Schadensfall: Kommt es zu Mietrückständen oder Schäden an der Wohnung, begleicht die Versicherung die Forderung direkt beim Vermieter.
Rückzahlung an die Versicherung: Den von der Versicherung ausgelegten Betrag müssen Sie anschliessend zurückerstatten.
Kündigung bei Auszug: Nach Beendigung des Mietverhältnisses geben Sie die Bürgschaftsurkunde zurück, und die Versicherung wird gekündigt.
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Insgesamt gibt es drei wesentliche Gründe, bei denen der Vermieter das Kautionskonto bzw. die Mietkautionsversicherung in Anspruch nehmen darf:
Wenn Mietzinse oder Nebenkosten nicht beglichen wurden
Wenn Beschädigungen am Mietobjekt verursacht wurden
Wenn Räumungs-, Entsorgungs- oder Instandsetzungskosten anfallen
Die Versicherung bürgt für die Mieterschaft
Das Prinzip der Mietkautionsversicherung ist simpel: Mieter zahlen eine jährliche Prämie an die Versicherungsgesellschaft und erhalten im Gegenzug eine Bürgschaftsurkunde, die den vereinbarten Kautionsbetrag von maximal drei Monatsmieten (bei Wohnimmobilien) absichert. Damit entfällt die Einzahlung der Mietzinskaution auf ein Mietzinsdepot aus eigenen Mitteln – ein wesentlicher Vorteil gegenüber der herkömmlichen Kautionshinterlegung. Sollte der Mieter beim Auszug beispielsweise Schäden am Mietobjekt verursacht haben oder offene Mieten auf seinem Konto haben, die über die Mietkaution zu verrechnen sind, kann der Vermieter die Freigabe bewirken. Wie beim Mietzinsdepot wird auch hier für die Auszahlung von Geldern das Einverständnis beider Mietparteien benötigt.
So funktioniert's
Mietkautionsversicherung Schritt für Schritt
Vom Abschluss über die ordentliche Freigabe bis zum seltenen Schadenfall — die drei zentralen Abläufe.
Statt eine Barkaution zu hinterlegen, schliesst der Mieter eine Mietkautionsversicherung ab. Die Versicherung stellt dem Vermieter eine Bürgschaftsurkunde aus – das Mietobjekt kann übergeben werden.
Endet das Mietverhältnis ohne Schäden, bestätigt der Vermieter die Freigabe der Bürgschaft. Der Mieter erhält die zuletzt bezahlte Jahresprämie pro rata zurückerstattet – berechnet ab dem Datum des Versicherungsendes.
Im Schadenfall zahlt die Versicherung den vom Vermieter geltend gemachten Betrag aus – holt sich die Summe aber anschliessend vom Mieter zurück. Die Mietkautionsversicherung ist eine Bürgschaft, keine Vollkaskoversicherung.
Konkretes Beispiel: Schadenfall und Regress
Ein häufiger Irrtum ist die Annahme, die Mietkautionsversicherung übernehme Schäden wie eine Privathaftpflichtversicherung. Tatsächlich funktioniert sie als Bürgschaft: Die Versicherung zahlt berechtigte Forderungen an den Vermieter aus und fordert den Betrag danach beim Mieter zurück.
Position im Beispiel
Betrag
Was passiert?
Parkettschaden nach Auszug
CHF 2'400
Der Vermieter macht die Forderung mit Abnahmeprotokoll und Belegen geltend.
Auszahlung an Vermieter
CHF 2'400
Die Versicherung zahlt bei berechtigtem Anspruch bis maximal zur verbürgten Kaution.
Schadenfall-Pauschale
z. B. CHF 100
Einige Anbieter verrechnen zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr.
Regressforderung an Mieter
CHF 2'500
Der Mieter muss Auszahlung und Gebühren an die Versicherung zurückerstatten.
Praxis-Hinweis: Für Schäden am Mietobjekt bleibt die Privathaftpflichtversicherung wichtig. Die Mietkautionsversicherung ersetzt die Kaution, nicht die Haftpflichtdeckung.
Was kostet eine Mietkautionsversicherung 2026?
Die jährliche Prämie liegt bei allen vier spezialisierten Schweizer Anbietern bei 4–5 % der Kautionssumme. Wer Konditionen wirklich vergleichen will, muss aber auf mehr achten als nur die nominale Prämie — Antragsgebühren, Mindestprämien und Bearbeitungspauschalen im Schadenfall variieren erheblich.
Prämie, Mindestbetrag und versteckte Gebühren
Jahresprämie: 4–5 % der Kautionssumme, plus 5 % Stempelsteuer
Bearbeitungsprämien: einmalig bei Vertragsabschluss für das laufende Jahr, je nach Anbieter CHF 0 – 180
Verwaltungspauschale p. a.: bei FirstCaution, SmartCaution und SwissCaution CHF 20–25 jährlich
Bearbeitungspauschale im Schadenfall: SwissCaution und SmartCaution verrechnen je rund CHF 100 pro Schadenfall, FirstCaution erhebt zudem eine Betreibungsgebühr von CHF 200
Mahn- und Betreibungsgebühren: bei verspäteter Prämienzahlung typischerweise CHF 20–100
Rückerstattung bei vorzeitiger Auflösung: Pro-rata-Erstattung der unverbrauchten Prämie bei manchen Anbietern ab Tag 1, bei anderen erst ab dem zweiten Vertragsjahr
Konkrete Beispielrechnung
So entwickeln sich die reinen Jahresprämien (5 %-Variante, ohne Stempelsteuer und ohne Verwaltungspauschalen) bei verschiedenen Kautionssummen:
Kautionssumme
Jahresprämie (5 %)
Über 3 Jahre
Über 5 Jahre
CHF 2'000
CHF 100
CHF 300
CHF 500
CHF 4'000
CHF 200
CHF 600
CHF 1'000
CHF 6'000
CHF 300
CHF 900
CHF 1'500
CHF 9'000
CHF 450
CHF 1'350
CHF 2'250
CHF 12'000
CHF 600
CHF 1'800
CHF 3'000
Berechnen Sie unten Ihre individuelle Jahresprämie mit allen vier Anbietern direkt — der Rechner zeigt zusätzlich die Antragsgebühren, Verwaltungspauschalen und das Total über die geplante Mietdauer:
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Anbieter-Vergleich Schweiz
Methodik: Wir vergleichen ausschliesslich die vier spezialisierten Schweizer Bürgschaftsgesellschaften (goCaution, SwissCaution, FirstCaution, SmartCaution). Vergleichsdaten basieren auf den öffentlich publizierten Tarifblättern der vier Anbieter, Stand Mai 2026. Wir erhalten von keinem Anbieter eine Bezahlung für die Aufnahme oder Platzierung in dieser Tabelle.
Auf den ersten Blick wirken die vier Tarife ähnlich — alle bewegen sich bei 4,5–5 % Jahresprämie. Die effektiven Gesamtkosten unterscheiden sich aber deutlich, sobald Verwaltungsgebühren und Schadenfall-Pauschalen sowie Kosten für Rückvergütungen und insbesondere die Dauer der effektiven Prämienschuld einbezogen werden. Vier Dimensionen sind in der Praxis entscheidend:
Verwaltungsgebühren (Eintritts-, Jahres- und Adresswechsel-Pauschalen) machen über eine durchschnittliche Mietdauer von 5–8 Jahren mehrere hundert Franken Unterschied aus.
Schadenfall-Pauschalen kommen zwar selten zum Tragen, summieren sich aber im Ernstfall mit Mahn- und Betreibungskosten schnell auf CHF 300–500 zusätzlich zur eigentlichen Forderung.
Rückvergütung bei Kündigung ist relevant für alle, die innerhalb der ersten 1–2 Jahre umziehen — bei manchen Anbietern wird die Jahresprämie pro rata zurückerstattet, bei anderen verfällt sie im ersten Vertragsjahr vollständig.
Dauer der effektiven Prämienschuld ist der grösste versteckte Kostenfaktor: Bei drei der vier Anbieter läuft die Prämienpflicht erst mit der Freigabeerklärung des Vermieters aus — gemäss Art. 257e OR sind bis zu 12 Monate nach Mietende zulässig. goCaution beendet die Prämienpflicht bereits per Mietende.
Den persönlichen Prämienvergleich mit allen Gebühren über die geplante Mietdauer starten Sie hier:
Die Mietkautionsversicherung schafft Liquidität beim Umzug und vermeidet die Blockade hoher Kautionssummen. Sie ist aber keine Schadenversicherung, sondern eine Bürgschaft — was im Schadenfall und bei langer Mietdauer relevante Konsequenzen hat. Die wichtigsten Argumente:
Vorteile
Keine Kapitalbindung — das Geld bleibt frei verfügbar für Möbel, Reserven oder Umzugskosten.
Keine Doppelbelastung beim Umzug, wenn die alte Bankkaution noch nicht freigegeben ist.
Vollständig online abschliessbar — bei führenden Anbietern in wenigen Minuten, Bürgschaftsurkunde innert 24 Stunden beim Vermieter.
Schonung der Ersparnisse — kein Eingriff in Reserven oder Sparkonto.
Auch nachträglich möglich: bestehendes Mietzinsdepot kann durch eine Versicherung abgelöst werden.
Jederzeit kündbar, z. B. durch späteren Wechsel auf das Bankdepot.
Zu beachten
Prämien sind nicht rückforderbar — bei langer Mietdauer (10+ Jahre) wird die Versicherung gesamthaft teurer als das Bankdepot.
Voller Regress im Schadenfall: die Gesellschaft zahlt an den Vermieter, holt sich den Betrag aber zu 100 % beim Mieter zurück. Keine klassische Schadenversicherung.
Bonitätsprüfung erforderlich — bei laufender Betreibung oder schlechter Bonität wird der Antrag oft abgelehnt.
Zusätzliche Privathaftpflicht nötig, weil die Bürgschaft keine Mieterschäden abdeckt.
Zusatzgebühren bei einigen Anbietern: Schadenbearbeitung CHF 100, Betreibungsgebühr CHF 200 (anbieterabhängig).
Wie erhält man eine Mietkautionsversicherung?
Eine Mietkautionsversicherung lässt sich bei bei den meisten Anbietern schnell und unkompliziert online beantragen. Nach Eingang des Antrags erfolgt eine Bonitätsprüfung der im Mietvertrag aufgeführten Personen. Fällt diese positiv aus und werden die weiteren Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Rechnung für den ersten Jahresbeitrag. Anschliessend stellt der Anbieter Ihrem Vermieter die Bürgschaftsurkunde zu. Diese garantiert ab sofort die vereinbarte Kautionssumme und sichert den Vermieter in gleicher Weise ab wie Mietzinsdepot bei einer Bank.
Die vier wichtigsten Schritte
Angebote vergleichen: Passenden Anbieter auswählen und Mietkautionsversicherung online abschliessen
Prämie bezahlen: Erste Jahresprämie nach Annahme des Antrags begleichen
Bürgschaftsurkunde: Ausstellung der Bürgschaftsurkunde und direkte Zustellung an den Vermieter
Bestätigung für Mieter: Der Mieter erhält eine Kopie bzw. ein Versicherungsdokument zur eigenen Ablage
Mietkautionsversicherung aus Sicht des Vermieters
Auch für Vermieter bietet die Mietkautionsversicherung zahlreiche Vorteile. Sie ersetzt die klassische Barkaution, ohne dass auf Sicherheit verzichtet werden muss. Vermieter entlasten damit ihre neuen Mieter finanziell und ermöglichen ihnen einen deutlich einfacheren Einzug. Im Gegenzug profitieren von einer unkomplizierten Abwicklung, klaren Prozessen und einer abgesicherten Forderungsdurchsetzung im Schadenfall.
Vorteile für Vermieter
Die Bürgschaftsurkunde bietet dieselbe Sicherheit wie ein gesperrtes Mietzinsdepot bei der Bank.
Im Schadenfall (z. B. bei Mietrückständen oder Schäden an der Wohnung) erfolgt die Auszahlung durch den Versicherer direkt an den Vermieter.
Mieter können die Mietkautionsversicherung nicht ohne das Einverständnis des Vermieters kündigen.
Die Sicherheitsleistung bleibt auch dann bestehen, wenn der Mieter die Prämien bei der Versicherung nicht bezahlt.
Kein Aufwand für die Verwaltung oder Freigabe einer Bankkaution.
Moderner und mieterfreundlicher Ansatz – steigert die Attraktivität des Mietobjekts.
Erhöhte Liquidität des Mieters kann das Risiko von Zahlungsrückständen senken.
Wichtige Hinweise
Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist eine detaillierte Wohnungsabnahme wichtig, um eventuelle Ansprüche korrekt geltend zu machen.
Bei offenen Forderungen muss die Meldung an den Versicherer fristgerecht erfolgen, damit der Anspruch nicht verfällt.
Empfohlene Vorgehensweise
Bereits bei der Wohnungsinserierung erwähnen, dass eine Mietkautionsversicherung akzeptiert wird.
Die Bürgschaftsurkunde bei Vertragsabschluss aufbewahren.
Nach Mietende eine gemeinsame Wohnungsabnahme durchführen und etwaige Schäden dokumentieren.
Die Mieter aktiv darüber informiert werden, dass bei Inanspruchnahme der Bürgschaft bei einigen Anbietern weitere Kosten entstehen können.
Forderungen gegenüber dem Versicherer mit den entsprechenden Belegen einreichen.
Mit der Akzeptanz einer Mietkautionsversicherung profitieren sowohl Vermieter als auch Mieter.
Wirkungsentfaltung der Bürgschaft
Der Vertragsbeginn einer Mietkautionsversicherung bzw. der damit verbundenen Mietkautionsbürgschaft entspricht in der Regel dem im Mietvertrag festgelegten Mietbeginn. Soll durch den Abschluss eines Mietkautionsvertrages ein bereits hinterlegtes Sperrkonto freigeschaltet werden, um Liquditität zu gewinnen, kann der Beginn individuell festgelegt werden. Gleiches gilt, wenn ein bestehender Anbieter der Mietkautionsbürgschaft durch einen Wechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft abgelöst werden soll.
Der Vertrag kann daher sowohl zu Beginn als auch während eines laufenden Mietverhältnisses abgeschlossen werden – beispielsweise, wenn sich Mieter nachträglich für eine Mietkautionsversicherung entscheiden, um bereits hinterlegtes Kautionsgeld wieder freizugeben. Ab dem in der Bürgschaftsurkunde festgehaltenen Zeitpunkt greift die Bürgschaft zugunsten des Vermieters.
Voraussetzungen: Bonität, Unterlagen und WG
Der Abschluss ist unkompliziert, aber nicht voraussetzungslos. Anbieter prüfen, ob die Mietparteien wirtschaftlich in der Lage sind, Prämien und allfällige Regressforderungen zu tragen. Zudem muss der Vermieter die Bürgschaft als Sicherheitsleistung akzeptieren.
Bonitätsprüfung und Betreibungen
Bei Privatkunden prüfen die Anbieter üblicherweise Betreibungsregisterdaten, Identität und Mietvertragsangaben. Eine laufende Betreibung, offene Verlustscheine oder stark negative Bonitätsmerkmale führen häufig zur Ablehnung. Das bedeutet nicht, dass kein Mietvertrag möglich ist, aber dann bleibt meist das klassische Mietzinsdepot oder ein zusätzlicher Bürge als Alternative.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Mietvertrag oder Angaben zu Mietobjekt, Mietbeginn und Vermieter
Kautionsbetrag gemäss Mietvertrag
Personalien aller im Mietvertrag genannten Mieter
Kontaktadresse des Vermieters oder der Verwaltung für die Bürgschaftsurkunde
Bei mehreren Mietern: Personalien aller im Mietvertrag aufgeführten Hauptmieter
WG, Paare und mehrere Mieter
Stehen mehrere Personen im Mietvertrag, verlangen Anbieter in der Regel die Angaben aller Hauptmieter. Je nach Anbieter haften diese solidarisch. Für Wohngemeinschaften ist deshalb wichtig, vorab zu klären, wer Versicherungsnehmer wird und wie Prämien sowie mögliche Regressforderungen intern aufgeteilt werden.
Gewerbliche Mietkautionsversicherung
Bei Geschäftsräumen gelten andere Rahmenbedingungen als bei Wohnraum. Die gesetzliche Obergrenze von drei Bruttomonatsmieten gilt für Wohnraummiete, nicht automatisch für Gewerberäume. In der Praxis können Vermieter bei Geschäftsmiete deshalb deutlich höhere Sicherheiten verlangen, etwa bei Ladenlokalen, Gastronomieflächen, Büros oder Lagerflächen.
Für KMU ist eine gewerbliche Mietkautionsversicherung vor allem dann interessant, wenn Liquidität im Unternehmen bleiben soll. Statt mehrere zehntausend Franken auf einem Sperrkonto zu blockieren, kann das Kapital für Einrichtung, Warenlager, Personal, Marketing oder laufende Betriebskosten genutzt werden. Dafür fallen jährliche Prämien an, und die Anbieter prüfen das Unternehmen meist individueller als bei Privatkunden.
Punkt
Privatkaution
Gewerbekaution
Typische Höhe
Max. 3 Bruttomonatsmieten bei Wohnraum
Vertraglich frei verhandelbar
Prüfung
Bonität der Mieter
Bonität des Unternehmens, teils Geschäftsunterlagen
Nutzen
Liquidität beim Umzug
Liquidität für Betrieb und Wachstum
Tarifierung
Standardisierte Tarife
Teilweise individuelle Offerten bei höheren Beträgen
Benötigt werden je nach Anbieter Unternehmensdaten, UID, Mietvertragsangaben, Kautionshöhe und teilweise zusätzliche Bonitätsunterlagen. Bei jungen Unternehmen oder sehr hohen Kautionssummen kann der Anbieter zusätzliche Sicherheiten oder eine manuelle Prüfung verlangen.
Bestehendes Mietzinsdepot in eine Versicherung umwandeln
Eine Mietkautionsversicherung kann nicht nur bei Mietbeginn abgeschlossen werden. Auch ein bereits blockiertes Bankdepot lässt sich nachträglich durch eine Bürgschaft ersetzen. Entscheidend ist die Zustimmung des Vermieters, weil er die bisherige Sicherheit freigeben muss.
Anbieter auswählen: Prämien, Zusatzgebühren und Rückerstattungspraxis vergleichen.
Antrag stellen: Kautionsbetrag und bestehendes Mietverhältnis angeben; Bonitätsprüfung abwarten.
Bürgschaftsurkunde zustellen: Der Vermieter erhält die neue Sicherheit durch die Versicherung.
Bankdepot freigeben: Nach Annahme der Bürgschaft unterzeichnen Mieter und Vermieter die Freigabe des Sperrkontos.
Wichtig: Bestehen bereits offene Forderungen oder ist das Mietverhältnis kurz vor der Beendigung, kann der Vermieter die Umwandlung ablehnen. Rechtlich kann der Mieter den Vermieter nicht einseitig zur Freigabe des Bankdepots zwingen.
Kündigung der Mietkautionsversicherung
Die Auflösung einer Mietkautionsversicherung erfolgt in der Regel unkompliziert, sobald der Vermieter die Bürgschaftsurkunde freigibt. Nachfolgend die wichtigsten Punkte im Überblick:
Die Kündigung ist jederzeit möglich, sobald der Vermieter die Bürgschaftsurkunde freigibt und keine offenen Ansprüche bestehen.
Ein verbleibendes Prämienguthaben wird anteilsmässig zurückerstattet – bei manchen Anbietern automatisch, bei anderen nur auf ausdrückliche Anfrage.
Empfohlen: Bankverbindung (IBAN und BIC) bereits zu Beginn angeben, um Rückzahlungen zu erleichtern.
Mieter müssen die Versicherung nicht selbst kündigen – die Entlassung durch den Vermieter genügt.
Eine eigenständige Kündigung durch den Mieter während des laufenden Mietverhältnisses ist nicht zulässig.
Erfolgt eine Kündigung vor Mietende, muss der Vermieter eine Ersatzsicherheit verlangen (z. B. Mietzinsdepot oder neue Bürgschaft).
Je nach Anbieter können bei Vertragsauflösung Gebühren oder Einschränkungen bei Rückvergütungen anfallen.
Die Freigabe der Bürgschaft durch den Vermieter ist somit der zentrale Schritt für die Beendigung der Mietkautionsversicherung.
Steuerliche Behandlung der Prämien
Für Privatpersonen ist die Mietkautionsversicherung steuerlich meist einfach: Es entsteht kein Bankguthaben und damit kein zu deklarierender Vermögenswert. Die bezahlte Jahresprämie ist eine laufende Ausgabe für die Bürgschaft und kann in der Regel nicht wie Schuldzinsen oder gebundene Vorsorge abgezogen werden.
Anders sieht es bei gewerblichen Mietverhältnissen aus. Nutzt ein Unternehmen eine Mietkautionsversicherung für Geschäftsräume, kann die Prämie üblicherweise als Geschäftsaufwand verbucht werden. Beim klassischen Bankdepot bleibt die hinterlegte Kaution dagegen Vermögen des Unternehmens und erscheint entsprechend in der Buchhaltung.
Hinweis: Diese Einordnung ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Bei gemischter privater/gewerblicher Nutzung, kantonalen Besonderheiten oder komplexen Unternehmensstrukturen sollte eine Steuerfachperson beigezogen werden.
Häufig gestellte Fragen zur Mietkautionsversicherung
Die zehn häufigsten Fragen aus der Praxis — von der rechtlichen Einordnung bis zum Schadenfall. Die vollständige Übersicht enthält weitere 17 Fragen.
Was ist eine Mietkaution und wozu dient sie?
Wer in der Schweiz eine Wohnung mietet, muss in der Regel eine Mietkaution leisten. Sie ist kein zusätzlicher Mietzins, sondern ein hinterlegter Sicherheitsbetrag, der dem Vermieter erst ausbezahlt wird, falls am Ende des Mietverhältnisses berechtigte Forderungen offen sind.
Typische Fälle, in denen die Kaution beansprucht wird:
Vom Mieter verursachte Schäden am Mietobjekt (über die normale Abnutzung hinaus)
Offene Mietzinse oder nicht bezahlte Nebenkostenabrechnungen
Klassisch wird die Kaution auf ein Mietzinsdepot bei einer Bank einbezahlt – ein Sperrkonto auf den Namen des Mieters, auf das weder Mieter noch Vermieter allein zugreifen können. Alternativ kann die Kaution heute auch über eine Mietkautionsversicherung in Form einer Bürgschaft gestellt werden, ohne dass eigenes Kapital blockiert wird.
Warum ist die Mietkautionsversicherung eine Bürgschaft – und keine klassische Versicherung?
Der Begriff "Mietkautionsversicherung" ist nur teilweise korrekt – und diese Unklarheit führt zu den meisten Missverständnissen. Tatsächlich entstehen zwei rechtlich getrennte Verhältnisse:
Zwischen Mieter und Anbieter: ein echter Versicherungsvertrag nach VVG. Sie sind Versicherungsnehmer, schliessen eine Police ab und zahlen jährliche Prämien.
Zwischen Anbieter und Vermieter: aus diesem Vertrag entsteht eine Solidarbürgschaft nach Art. 492 OR – ausgestellt als Bürgschaftsurkunde, die dem Vermieter die volle Kautionssumme garantiert.
Die Prämien zahlen Sie also für eine echte VVG-Leistung – nämlich dafür, dass der Anbieter sich gegenüber dem Vermieter verbürgt. Der Schadenfall selbst folgt aber nicht der Versicherungs-, sondern der Bürgschaftslogik: kein endgültiges Übernehmen, sondern Vorstrecken mit anschliessendem Regress.
So läuft der Schadenfall ab:
Die Gesellschaft prüft die Forderung des Vermieters.
Bei berechtigtem Anspruch zahlt sie an den Vermieter (Vorleistung).
Anschliessend fordert sie den ausgelegten Betrag vollumfänglich vom Mieter zurück (Regress nach Art. 492 OR).
Vergleich zur Privathaftpflichtversicherung: Eine klassische Schadenversicherung übernimmt das finanzielle Risiko gegen Prämie – im Schadenfall trägt sie den Schaden definitiv. Bei der Mietkautionsbürgschaft tragen Sie das Risiko, die Gesellschaft streckt das Geld nur vor.
Deshalb der Tipp: Schliessen Sie zusätzlich eine Privathaftpflichtversicherung ab. Diese deckt klassische Mieterschäden ab und springt im Ernstfall tatsächlich für Sie ein.
Wie teuer ist eine Mietkautionsversicherung wirklich?
Die reine Jahresprämie ist nur ein Teil der Wahrheit. Wer Konditionen wirklich vergleichen möchte, muss alle Kostenpunkte betrachten:
Jahresprämie: 4–5 % der Kautionssumme, je nach Anbieter
Antrags- oder Bearbeitungsgebühr: Einmalig bei Vertragsabschluss, oft CHF 50–100
Mindestprämie: Manche Anbieter erheben eine Minimal-Jahresprämie unabhängig von der Kautionshöhe
Rückvergütung bei Kündigung: Einige Anbieter erstatten die unverbrauchte Prämie erst ab dem zweiten Vertragsjahr
Bearbeitungspauschale im Schadenfall: SwissCaution und SmartCaution verrechnen je CHF 100 pro Schadenfall, FirstCaution erhebt zudem eine Betreibungsgebühr von CHF 200. goCaution verzichtet auf Schadenfallgebühren.
Adresswechsel-Gebühr: Bei einigen Anbietern bei Umzug fällig
Im Vergleichsrechner auf MietkautionSchweiz.ch werden alle Gebühren transparent aufgeführt – so sehen Sie die effektiven Gesamtkosten über die geplante Laufzeit.
Bekomme ich die Mietkautionsversicherung auch bei schlechter Bonität?
Mietkautionsgesellschaften vergeben Bürgschaften nur an Mieter mit ausreichender Bonität, da das Schadenrisiko bei ihnen liegt (sie strecken im Schadenfall vor und müssen das Geld vom Mieter zurückholen).
Was geprüft wird:
Betreibungsregisterauszug (aktuelle und vergangene Betreibungen)
Verlustscheine
Bei manchen Anbietern: Lohnausweis und Einkommensverhältnisse
Konkurseinträge
Wenn die Bonitätsprüfung negativ ausfällt:
Bankdepot als Alternative: Das Mietzinsdepot bei einer Bank verlangt keine Bonitätsprüfung – Sie müssen lediglich die Summe einzahlen.
Bürgen stellen: Eine solvente Drittperson (z.B. Familienmitglied) kann sich als Solidarschuldner verpflichten.
Anderer Anbieter: Die Prüfkriterien unterscheiden sich – ein zweiter Antrag bei einem anderen Anbieter kann sich lohnen.
Was kann ich tun, wenn meine Mietkautionsversicherung abgelehnt wird?
Eine Ablehnung kommt typischerweise vor bei laufenden Betreibungen, offenen Verlustscheinen oder unzureichendem Einkommen. Die Anbieter prüfen jedoch nach unterschiedlichen Kriterien – ein zweiter Anlauf bei einem anderen Anbieter ist oft erfolgreich.
Konkrete nächste Schritte:
Anderer Anbieter: Die Bewertungskriterien (z.B. Mindesteinkommen, Toleranz für ältere Betreibungen) variieren stark. Ein Vergleich der Antragsbedingungen lohnt sich.
Bürgen einsetzen: Eine solvente Person (z.B. Eltern) übernimmt die Solidarhaftung – damit steigt die Chance auf Annahme deutlich.
Bankdepot: Wenn das Eigenkapital reicht, ist das klassische Mietzinsdepot ohne Bonitätsprüfung der sicherste Weg.
Betreibungen klären: Bei zu Unrecht eingetragenen Betreibungen kann ein Rechtsvorschlag oder eine Löschung beantragt werden.
Wichtig: Eine Ablehnung wird dem Vermieter nicht mitgeteilt. Sie können auf das Bankdepot ausweichen, ohne dass der Vermieter von der gescheiterten Bürgschaftsanfrage erfährt.
Kann mein Vermieter die Mietkautionsversicherung grundsätzlich ablehnen?
Das Mietrecht kennt verschiedene Möglichkeiten der Sicherheitsleistung – die Bürgschaft ist eine davon. Es gibt aber kein gesetzliches Recht des Mieters, frei zwischen Bankdepot und Bürgschaft zu wählen. Der Vermieter entscheidet, welche Form akzeptiert wird.
In der Praxis nutzen die meisten informierten Vermieter und insbesondere Liegenschaftsverwaltungen die Mietkautionsbürgschaft als Standard-Alternative zum Bankdepot. Trotzdem kommt es vor, dass ein Vermieter ausschliesslich auf dem traditionellen Mietzinsdepot besteht – etwa aus Gewohnheit oder Misstrauen gegenüber Bürgschaften.
In diesem Fall haben Sie zwei Möglichkeiten:
Mietzinsdepot bei einer Bank eröffnen und die Kautionssumme einzahlen
Mit dem Vermieter das Gespräch suchen – oft hilft die Erklärung, dass die Bürgschaft dieselbe Sicherheit bietet
Kann ich meine bereits blockierte Bankkaution nachträglich freischalten?
Die Umwandlung einer bestehenden Bankkaution in eine Versicherungsbürgschaft ist im laufenden Mietverhältnis problemlos möglich – sie wird nur etwas seltener gemacht, weil viele Mieter nicht wissen, dass es geht.
Wichtige Voraussetzungen:
Der Vermieter muss der Umwandlung zustimmen – die Mietkautionsbürgschaft ersetzt das Sperrkonto vollwertig, aber er muss formell einverstanden sein.
Es dürfen keine bereits bestehenden Forderungen aus dem Mietverhältnis vorliegen (z.B. rückständige Mietzinse). Bürgschaftsgesellschaften haften nur ab Versicherungsbeginn.
Die Bonitätsprüfung für die neue Bürgschaft muss erfolgreich sein.
Der Ablauf:
Mit dem Vermieter klären, dass er der Umwandlung zustimmt.
Bürgschaftsantrag stellen und nach Annahme die Erstprämie zahlen.
Die Bürgschaftsurkunde wird dem Vermieter zugestellt.
Der Vermieter beauftragt die Bank mit der Freigabe des Sperrkontos (Freigabeformular, z.B. von UBS, Raiffeisen etc.).
Sie unterzeichnen das Formular und senden es zurück – die Bank löst das Konto auf und zahlt das Guthaben aus.
Der gesamte Vorgang dauert in der Regel 5–10 Arbeitstage.
Wie wird die Mietkautionsversicherung gekündigt bzw. aufgelöst?
Anders als bei klassischen Versicherungsprodukten kündigen Sie als Mieter die Mietkautionsbürgschaft nicht selbst. Die Auflösung erfolgt ausschliesslich über den Vermieter – er ist Inhaber der Bürgschaftsurkunde.
Der typische Auflösungsablauf:
Sie ziehen aus, die Wohnungsübergabe findet statt.
Wenn keine Forderungen offen sind: Der Vermieter sendet die Original-Bürgschaftsurkunde an die Versicherungsgesellschaft zurück.
Mit Eingang der Urkunde löst die Gesellschaft die Police auf.
Die unverbrauchte Prämie wird Ihnen taggenau anteilig zurückerstattet – sofern Ihr Anbieter dies vorsieht.
Achtung – Stolperfallen bei den Konditionen:
Einige Anbieter erstatten unverbrauchte Prämien erst ab dem zweiten Vertragsjahr.
Andere erheben bei Auflösung eine Bearbeitungsgebühr.
Keine Mindestlaufzeit – Sie können die Police auch nach wenigen Monaten beenden lassen.
Es gibt zwei klassische Gründe für die Auflösung:
Sie ziehen aus und benötigen die Bürgschaft nicht mehr.
Sie hinterlegen die Kaution auf einem Bankdepot und ersetzen damit die Bürgschaft (siehe Wechsel zurück aufs Bankdepot).
Was passiert im Schadensfall – und muss ich wirklich alles zurückzahlen?
Wenn bei Auszug offene Forderungen aus dem Mietverhältnis bestehen – z.B. nicht bezahlte Mietzinse oder Schäden am Mietobjekt – kann der Vermieter den entsprechenden Betrag von der Mietkautionsversicherung einfordern.
Der konkrete Ablauf:
Der Vermieter reicht das Schadendossier bei der Bürgschaftsgesellschaft ein. Typischerweise verlangt sind: das vom Mieter unterzeichnete Bürgschaftszertifikat oder ein rechtskräftiger Zahlungsbefehl/Gerichtsurteil, Mietvertrag, Ein- und Abgabeprotokoll (bei Mieterschäden) sowie ein Forderungsnachweis (z.B. Schlussabrechnung).
Die Gesellschaft prüft das Dossier in der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen.
Auszahlung erfolgt nur mit Zustimmung beider Parteien (Unterschrift auf der Rückseite der Urkunde) oder mit rechtsgültigem Gerichtsurteil/Schlichtungsentscheid.
Im Regressverfahren nach Art. 492 OR fordert die Gesellschaft den ausbezahlten Betrag vollumfänglich vom Mieter zurück.
Schadenfall-Zusatzgebühren – Stand der Anbieter:
goCaution: keine Schadenfallgebühren, 6 Monate Rückzahlungsfrist, keine Verzugszinsen.
SwissCaution / SmartCaution: CHF 100 "Schadenfallbearbeitungsgebühr" pro Schadenfall – plus weitere CHF 100, wenn eine Betreibung eingeleitet werden muss.
FirstCaution: CHF 200 "Betreibungsgebühr", wenn die Rückforderung betreibungsrechtlich eingetrieben werden muss.
Wichtig: Sie müssen den vollen Betrag zurückzahlen – die Bürgschaft schützt nicht vor der finanziellen Belastung, sie streckt sie nur vor. Eine Privathaftpflichtversicherung übernimmt klassische Mieterschäden (z.B. Wasserschäden, Bruch) und ist deshalb eine sinnvolle Ergänzung – die Mietkautionsbürgschaft selbst ersetzt diesen Schutz nicht.
Tipp: Bei kleineren Forderungen (etwa CHF 150 für eine Zusatzreinigung oder CHF 300 für einen defekten Backofen) lohnt sich in den meisten Fällen die direkte Begleichung mit dem Vermieter – Sie sparen sich Schadenfallgebühren und ein langwieriges Bürgschaftsverfahren.
Wann muss der Vermieter die Mietkaution freigeben?
Das Schweizer Mietrecht (Art. 257e OR) regelt die Freigabe der Mietkaution klar: Die Kaution ist freizugeben, sobald sie ihren Zweck erfüllt hat – also wenn keine offenen Forderungen aus dem Mietverhältnis mehr bestehen.
Voraussetzungen für die Freigabe:
Alle Mietzinse sind beglichen
Nebenkostenabrechnung ist abgeschlossen und bezahlt
Keine Schäden am Mietobjekt (über normale Abnutzung hinaus)
Endreinigung ist erfolgt (falls vertraglich vereinbart)
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, sollte die Freigabe innert weniger Wochen erfolgen. In der Praxis dauert es oft etwas länger, weil die Nebenkostenabrechnung Zeit braucht.
Die 12-Monats-Regel (Art. 257e OR):
Hat der Vermieter 12 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses keine rechtlichen Schritte zur Geltendmachung von Forderungen unternommen (Betreibung oder Klage), darf der Mieter die Bank anweisen, die Kaution ohne Zustimmung des Vermieters freizugeben.
Bei der Mietkautionsbürgschaft gilt dieselbe Logik: Nach Ablauf der 12 Monate kann der Mieter die Auflösung der Bürgschaftsurkunde beantragen.
Die Inhalte dieser Seite basieren auf den gesetzlichen Grundlagen zur Mietkaution und Bürgschaft sowie auf öffentlich zugänglichen Anbieterinformationen. Die Anbieter-Tabelle berücksichtigt bewusst die vier spezialisierten Schweizer Mietkautionsgesellschaften, weil diese Produkte aktiv als Kernleistung anbieten.
Art. 257e OR — Sicherheit durch den Mieter bei Wohn- und Geschäftsräumen
Öffentlich publizierte Tarifinformationen und AVB von goCaution, FirstCaution, SmartCaution und SwissCaution
Eigene Vergleichsdaten aus dem Prämienvergleich auf MietkautionSchweiz.ch
Redaktionelle Offenlegung: Die Darstellung ist redaktionell kuratiert und wird nicht durch bezahlte Platzierungen in der Anbieter-Tabelle gesteuert. Einzelne Anbieterlinks können zu externen Abschlussseiten führen; die Bewertung der Tarife und Konditionen bleibt davon getrennt.
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