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Mietkautionsbürgschaft statt Mietkautionskonto

Mietkautionsbürgschaft

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Die Mietkautionsbürgschaft ist eine relativ neue Möglichkeit in der Schweiz, das übliche Verfahren eines Mietkautionskonto bei der Bank abzuwickeln. Zwar gibt es Bürgschaftsversicherungen, die diese Möglichkeit schon länger anbieten, in der Schweiz ist die Mietkautionsbürgschaft jedoch erst seit einigen Jahren offiziell bei den MieterInnen angekommen. Seitdem wird sie von Mietern und Vermietern auch in der Deutschschweiz gern genutzt und erfreut sich steigender Beliebtheit. Denn die Mietkautionsbürgschaft ist mit weniger bürokratischem Verwaltungsaufwand verbunden und lässt sich zügig bei verschiedenen Bürgschaftsgesellschaften abwickeln.

Weshalb ist eine Mietkaution zu leisten?

Unter einer Mietkaution ist eine finanzielle Sicherheit zu verstehen, welche die meisten Vermieter gegen Vergabe der Wohnung fordern. Diese ist zwar nicht rechtlich vorgeschrieben, wird aber gern in den Mietvertrag aufgenommen. Hierbei wird eine Kautionszahlung festgelegt, auf die der Vermieter im Ernstfall zurückgreifen kann, wenn der Mieter beispielsweise Schäden am Mietobjekt oder offenen Mietzinszahlungen hinterlässt.

Der Kautionsbetrag beträgt in der Regel zwei bis drei Mietzinse und darf mietrechtlich gesehen bei private Mietverträge die Summe von drei Mietzinsen nicht übersteigen. Bei gewerblich genutzten Mietobjekten gibt es keine gesetzliche Obergrenze. Die Mietkaution wurde bisweilen durch den Vermieter auf ein Mietzinsdepot (Mietkautionskonto) überwiesen oder aber der Mieter legte selbständig bei einer Bank ein Kautionskonto an. Dieses wird in Kombination mit dem Mietvertrag errichtet und ist für alle Beteiligten gesperrt. Erst nach Ende des Mietvertrags und dem Einverständnis beider Parteien kann dieses Bankkonto aufgelöst werden.

Das Prinzip der Mietkautionsbürgschaft

Bei der Mietkautionsbürgschaft fällt die Einzahlung der Mietkaution auf Mietzinsdepot bei einer Bank weg, da eine Mietkautionsbürgschaft die Sicherheit für den Vermieter übernimmt. Das Versicherungsunternehmen übernimmt die Haftung für allfällige aus dem Mietvertrag resultierenden Forderungen gegenüber der Mieterschaft. Anstatt also Bargeld auf ein Mietkautionskonto einzuzahlen, können Mieter eine Mietkautionsbürgschaft abschliessen und die Bürgschaftsurkunde dem Vermieter vorlegen. Diese Urkunde dient dem Vermieter als Absicherung, denn die Mietkautionsbürgschaft garantiert dem Vermieter im Schadensfall an seine Kautionsforderung zu gelangen.

Sind nach Ende des Mietverhältnisses Schadenansprüche offen und muss die Bürgschaftsgesellschaft Leistungen an den Vermieter leisten, so fordert das Bürgschaftsunternehmen den geleisteten Betrag beim Mieter ein.

Vorteile und Nachteile der Mietkautionsbürgschaft

Während der Vermieter mit der Bürgschaftsurkunde abgesichert ist, hat der Vermieter den Vorteil, dass die Absicherung der Mietkaution über eine Mietkautionsversicherung deutlich weniger Verwaltungsaufwand beinhaltet als das Mietzinsdepot bei einer Bank. Denn dieser Bürgschaftsvertrag ist schnell abgeschlossen und die Bürgschaftsurkunde zügig erhältlich.

Hinzu kommt, dass der Mieter keine hohe Kautionssumme einmalig vorstrecken muss und finanziell entlastet wird. So können Mieter ihr Erspartes stattdessen in den Umzug oder in die Einrichtung der neuen vier Wände stecken. Diese Art der Mietzinsdepot Versicherung erfreut sich über eine stetig wachsende Nachfrage und ist bei Vermietern in der Schweiz durchaus willkommen.

Vorteile für Mieter: Der Mieter bindet nicht unnötig viel Geld (zu schlechten Zinsen), bleibt so liquide und kann das Geld z.B. für die Einrichtung der neuen Wohnung oder für den Umzug einsetzen. Die Kautionsversicherung ist der Bürge.

Vorteile für Vermieter: Der Vermieter ist gegen Mietausfälle oder z.B. gegen Schäden in der Wohnung abgesichert wie bei einem normalen Mietzinsdepotkonto. Die Wohnung lässt sich ggf. leichter vermieten, da die hohe finanzielle Belastung für den Mieter entfällt. Der Vermieter ist der Begünstigte.

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