Die Firma SwissCaution AG mit Hauptsitz in Bussigny und Filialen in Zürich, Bern, Lausanne und Bellinzona ist der führende Anbieter der bargeldlosen Mietkaution in Schweiz. 1991 gegründet, zählt SwissCaution mittlerweile über 180‘000 Privat- und Geschäftskunden. Jährlich stossen 40'000 neue Mieterinnen zu SwissCaution dazu, welche von der SwissCaution-Mietkaution profitieren wollen.
Wie funktioniert die Mietkaution von SwissCaution?
Mit SwissCaution sperren Sie kein Geld mehr für Ihre Wohnung: Es ist üblich, dass sich Vermieter bei der Übergabe eines Mietobjektes in Sicherheit wiegen wollen. Deshalb muss die neue Mieterschaft in der Regel ein Mietzinsdepot in der Höhe von bis zu drei Monatsmieten als Sicherheit hinterlegen. Neu können Mieter eine Mietkautionsversicherung bei SwissCaution abschliessen, welche gegen Bezahlung einer Jahresgebühr die Haftung gegenüber dem Vermieter übernimmt. Anstatt eines Bankbeleges erhält der Vermieter von SwissCaution ein Kautionszertifikat, welches Schutz bis zur vereinbarten Mietkaution bietet. Mit der Bürgschaftsurkunde von SwissCaution erhalten Mieter und Vermieter die identische Sicherheit wie beim herkömmlichen Bankdepot.
Häufige Fragen von Mietern zu SwissCaution
Swisscaution bietet eine alternative Form der Mietkaution an. Anstatt eine traditionelle Kautionssumme zu hinterlegen, zahlt der Mieter eine jährliche Gebühr an Swisscaution, die als Garantie für den Vermieter dient. Bei einer traditionellen Kaution zahlt der Mieter einen Betrag, der während der Mietdauer auf einem Sperrkonto hinterlegt wird. Bei Swisscaution hingegen zahlt der Mieter eine jährliche Gebühr, ohne das Kapital direkt zu hinterlegen.
Für die Beantragung bei Swisscaution sind in der Regel ein gültiger Mietvertrag (oder dessen Entwurf) und persönliche Identifikationsdokumente erforderlich.
Die Kosten variieren je nach Höhe der Mietkaution und beinhalten eine einmalige Anmeldegebühr sowie eine jährliche Gebühr, die einen Prozentsatz der Kautionssumme darstellt.
Einmalige Anmeldegebühr: Bei Abschluss des Vertrags mit Swisscaution wird eine einmalige Anmeldegebühr fällig, welche die Deckung bis zum 31.12. des laufendes Jahres deckt. Diese Gebühr ist unabhängig von der Höhe der Mietkaution und beträgt CHF 231.00.
Jährliche Prämie: Diese wird als Prozentsatz der geforderten Kautionssumme berechnet. Der genaue Prozentsatz beträgt 5% der Kautionssumme pro Jahr, zuzüglich eidg. Stempelsteuer. Zur Basisprämie kommt eine Verwaltungsgebühr von CHF 20.00.
Zusätzliche Gebühren: Neben der Anmeldegebühr und der jährlichen Prämie können auch zusätzliche Gebühren für bestimmte Dienstleistungen (z.B. Schadenbearbeitung, Prämienrückvergütung) oder bei Zahlungsverzug anfallen.
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Ja, Swisscaution wird von Vermietern in der ganzen Schweiz als gültige Form der Mietkaution anerkannt.
Im Schadensfall prüft Swisscaution den Anspruch des Vermieters. Wird dieser als berechtigt angesehen, zahlt Swisscaution den Betrag aus und fordert anschließend die Summe vom Mieter zurück.
Im Schadensfall prüft Swisscaution den Anspruch des Vermieters. Wird dieser als berechtigt angesehen, zahlt Swisscaution den Betrag aus und fordert anschließend die Summe vom Mieter zurück.
Swisscaution steht grundsätzlich allen Mietern zur Verfügung, jedoch müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, wie z.B. Bonitätsprüfung, um die Dienste nutzen zu können.
Bei einer Kündigung des Mietverhältnisses bleibt die Kaution bis zur endgültigen Abwicklung aller Ansprüche bestehen. Die jährliche Gebühr wird bis zum Erhalt der Freigabe des Vermieters fällig. Dies ist nicht bei jedem Anbieter so.
Detaillierte Informationen über das Unternehmen finden Sie auf www.swisscaution.ch
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