Ordentliche Kündigung eines Mietvertrages
Die meisten Menschen wissen doch ganz genau, warum Sie sich Ärger mit Ihrem Vermieter vom Hals halten wollen. Nichtsdestotrotz unterschätzen viele Mieter die Wichtigkeit der Formalitäten, wenn es darum geht Verträge einzuhalten und keine Strafgebühr zahlen zu müssen.
Insbesondere bei der Kündigung kann es hier zu vielen Fehlern kommen. Aber nicht nur Mieter sind betroffen. Auch viele Vermieter kennen gegen allen Gründen der Vernunft und Notwendigkeit weder die Mietverträge die sie selber ausgehändigt haben, noch die Formalitäten die es laut Gesetzt einzuhalten gilt. Damit Ihnen bei der Wohnungskündigung kein Malheur passiert, finden Sie auf den folgenden Zeilen Hilfe zur Wohnungskündigung. Zunächst betrachten wir die Kündigung aus der Sicht des Mieters. Danach folgt die Sicht des Vermieters.
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Kündigung seitens des Mieters
Eine der bedeutendsten Formalitäten ist die Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten. Sie müssen Ihrem Vermieter spätestens am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist informieren, dass Sie ausziehen wollen. Dabei ist die Kündigung in jedem Falle schriftlich einzureichen. Auch dann, wenn der Mietvertrag selber nur mündlich vereinbart wurde. Damit es später nicht zu unvorhergesehenen Problemen kommt, sollten Sie die Kündigung per Einschreiben versenden. Selbstverständlich kann die Kündigung auch persönlich übergeben werden. Ist dies der Fall, so empfiehlt es sich, das Schreiben in doppelter Ausführung mitzunehmen. Ihr Vermieter und Sie leisten Unterschrift auf beiden Exemplaren. Eine Kopie behält Ihr Vermieter, die andere nehmen Sie als Beweis wieder mit. Wenn Sie sich in einer Ehe befinden, so muss auch Ihr Ehepartner die Kündigung ebenfalls unterzeichnen. Selbst dann, wenn nur Sie den Mietvertrag unterschrieben haben.
Für den Fall, dass Sie die Kündigungsfrist nicht einhalten können, sollten Sie Ihren Vermieter unbedingt darauf ansprechen. In einigen Fällen lassen sich auf diese Art Kompromisse aushandeln. Falls Ihr Vermieter aber nicht auf Ihre Vorschläge eingeht bzw. selber keine macht, so haben Sie noch die Möglichkeit selber einen Nachmieter zu finden. Dieser kann Ihren Mietvertrag fortsetzen. Zu beachten ist, dass der Nachmieter Ihren Vertrag zu den gleichen Bedingungen weiterführen muss. Nicht einmal der Vermieter darf diesen abändern. Einen Nachmieter zu finden, kann sich als schwierig herausstellen. Erfolg haben Sie mit dieser Methode jedoch in Städten wie Bern oder Zürich, da die Nachfrage nach Wohnungen dort überdurchschnittlich hoch ist. Wenn Sie keinen Nachmieter finden, müssen Sie den Mietzins bis zum Ablauf der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist weiter bezahlen.
In manchen Fällen kann eine Kündigung aus „wichtigen Gründen“ erfolgen. Dies ist dann der Fall, wenn die Fortführung des Mietverhätnisses für Mieter oder Vermieter unzumutbar ist. Hierbei muss die gesetzliche Frist von drei Monaten zwar eingehalten werden, aber es kann zu jedem Zeitpunkt gekündigt werden. Entscheidend ist der „wichtige Grund“. Dieser darf nicht selbstverschuldet sein. Finanzielle Hindernisse, plötzliche Arbeitslosigkeit oder ein Umzug ins Altersheim gelten als selbstverschuldet. Anerkannt werden Gründe wie Invalidität, Tod des Partners oder Arbeitslosigkeit aufgrund einer starken Wirtschaftskrise.
Kündigung seitens des Vermieters
Manche Vermieter haben mit Ihren Mietern einfach nur Pech. Entweder die Miete wird unregelmässig bezahlt oder die Wohnung wird unsachgemäss behandelt und verkommt regelrecht. In diesen Fällen kann es für Vermieter sinnvoll sein, den Mietvertrag zu kündigen. Im Unterschied zu den Mietern, muss der Vermieter ein vom Kanton zur Verfügung gestelltes Formular verwenden. Tut er dies nicht, ist die Kündigung nicht rechtens und somit ungültig. Zudem ist der Vermieter verpflichtet, die Kündigung nachvollziehbar zu begründen. Der Mieter hat gleichzeitig die Möglichkeit die Kündigung in der Schlichtungsstelle anzufechten. Dafür hat er ab Eingang der Kündigung 30 Tage Zeit. Beachten Sie, dass das Datum des Poststempels nicht als Eingang gilt, sondern erst der physische Erhalt durch den Mieter. Ist der Mieter nicht zu Hause und kann auch sonst nicht aufgefunden werden, so gilt die Kündigung am letzten Tag der siebentägigen Abholfrist bei der Post als gesetzlich zugestellt.
Für den Fall, dass der Mieter seine Mietgebühren nicht bezahlt, hat der Vermieter die Möglichkeit schriftlich ein Frist von 30 Tagen zu setzen. In diesen 30 Tagen muss der Mieter alle ausstehenden Zahlungen begleichen. Leistet der Mieter dem nicht Folge, so hat der Vermieter das Recht, dem Mieter mit einer weiteren Frist von 30 Tagen zum Monatsende zu kündigen.
Was passiert mit der Mietkaution
Unabhängig davon, ob Sie die Mietkaution in ein Mietzinsdepot einbezahlt oder einen Mietkautionsversicherung abgeschlossen haben, erfolgt die Auflösung resp. Freigabe der Mietkaution über den Vermieter. Sollten Sie keine offenen Mietzinse und auch keine Schäden am Mietobjekt hinterlassen haben, welche über die Mietkaution zu decken sind, erhalten Sie den vollen Betrag wieder zurück. Erfahren Sie hier mehr über die Kündigung der Mietkaution