Mietkautionsversicherungen nicht für jeden Mieter
Im Normalfall ist eine Mietkaution bei einer Mietkautionsversicherung in wenigen Minuten im Internet erfolgreich beantragt und binnen 48 Stunden sendet die Versicherung die Urkunde an den Vermieter. So sieht zumindest der Idealfall aus. Meistens tritt dieser auch ein.
Doch es gibt immer wieder ein paar Antragsteller, die einen negativen Bescheid erhalten. In diesem Artikel möchten wir die häufigsten Gründe erläutern, die zu einer Ablehnung führen können und wie sie eventuell trotzdem noch eine Zusage erhalten. Für einige Mieter kann die Absage einer Mietkautionsversicherung schlimme Folgen nach sich tragen. Eine Absage kann die sichere Zusage des Vermieters gefährden. Doch auch bei einer Absage kann der Antragsteller Massnahmen einleiten, um eventuell doch noch eine Mietkautionsversicherung zu erhalten.
Gründe für die Ablehnung einer Kautionsversicherung
Bei einer Ablehnung ist es zunächst wichtig, die genauen Gründe der Ablehnung nachzuvollziehen. Was genau hat die Kautionsfirma veranlasst, die Mietkautionsbürgschaft zu verweigern? Oftmals ist es die nicht ausreichende Bonität des Antragstellers. Doch es kommen auch andere Ursachen in Frage. Dazu gehören fehlende Angaben im Antrag, nicht eingereichte Nachweise oder falsche Daten aus dem Betreibungsauszug. Die folgende Auflistung schafft einen Überblick:
- falsche oder unvollständige Angaben des Antragstellers
- harte Negativmerkmale bei der Bonitätsprüfung
- formelle Voraussetzungen werden nicht erfüllt
- der ermittelte Score der Bonitätsprüfung ist zu gering
- geforderte Nachweise wurden nicht eingereicht (Kopie des Mietvertrages, Betreibungsauszuges etc.)
- Datenbasis für die Bonitätsauskunft ist fehlerhaft oder veraltet
Warum kann die Ablehnung auch mit guter Bonität erfolgen?
Sollte der Antrag trotz guter Zahlungsmoral und guter Bonität überraschenderweise abgelehnt werden, empfiehlt es sich, die Bonität etwas genauer zu prüfen. Es empfiehlt sich immer die Beantragung einer Selbstauskunft. So kann leicht festgestellt werden, ob in der Vergangenheit nicht möglicherweise doch vergessen wurde, eine kleine Rechnung, wie z.b. die Handyrechnung, vergessen wurde zu bezahlen.
Ablehnung wegen fehlerhafter oder veralteter Daten
Auch beim Betreibungsamt arbeiten “nur” Menschen. In wenigen Fällen kommt es zu einer Ablehnung, weil auf dem Betreibungsauszug abweichende Daten standen. So ist es in der Vergangenheit vorgekommen, dass Antragstellern die Mietkautionsversicherung verwehrt wurde, weil beim Betreibungsamt noch eine alte Adresse gespeichert war. In verschiedenen Gegenden gibt es gute und schlechte Wohnadressen, die das Betreibungsamt zur Feststellung der Bonität heranzieht. Antragsteller, die in einer schlechten Wohnadressen-Gegend leben, können aufgrund dessen ein negatives Ergebnis erhalten. Auch veraltete Daten können zu einer schlechten Bonitätsprüfung führen. Zahlungsausfälle, die bereits viele Jahre zurückliegen und eigentlich keine Rolle mehr spielen, können die Ursache für eine Antragsablehnung sein.
Wie die Bonität geprüft wird
Die Bonitätsauskunft wird von Wirtschaftsauskunfteien, wie beispielsweise dem Schweizer Betreibungsamt ausgestellt. Bei der Prüfung werden Daten von der Kautionskasse abgerufen. Ein Punktesystem stellt am Ende da, wie gut oder schlecht die Bonität eines Verbrauchers ist. Fällt der Punktestand gering aus, wird die Kreditwürdigkeit als niedrig eingestuft. Das kann zu einem abschlägigen Bescheid führen. Ein anderer häufiger Grund für Ablehnungen sind harte Negativmerkmale. Das sind beispielsweise unbestrittene laufende Mahnbescheide, Privatinsolvenzen oder Zwangsvollstreckungsmassnahmen.
Anspruch auf Korrektur der Bonitätsauskunft
Da die Daten der Bonitätsauskunft stark dazu beitragen, ob der Vertrag einer Mietkautionsversicherung genehmigt wird oder nicht, ist es besonders bedeutsam, dass die Daten im Betreibungsamt richtig hinterlegt sind. Ergibt sich im Laufe des Verfahrens, dass die Daten der Auskunftei falsch oder veraltet sind, darf der Verbraucher eine Korrektur fordern. Für Einträge die älter als drei Jahre sind, kann der Verbraucher eine Löschung beantragen. Mittels der Selbstauskunft kann sich ein Verbraucher zunächst einen Überblick verschaffen und danach, sofern nötig, Aktualisierungen vornehmen lassen.