Aargauer Vermieter melden Umzüge den Gemeinden künftig elektronisch
Aargauer Immobilienverwaltungen und Hauseigentümer müssen den Ein-, Um- und Wegzug von Mietern melden. Das Gesetzt verpflichtet sie nämlich dazu, jede Änderung bei den Einwohnerkontrollen der Gemeinden anzugeben.