Kann die Mietzinsdepot Versicherung als Überbrückung genutzt werden?
In der Schweiz ist es üblich, dass der Vermieter das einbezahlte Mietzinsdepot bis zu 12 Monate nach Auszug einbehalten kann. Hier gibt das Gesetzt dem Vermieter vor, allfällige Forderungen an die Mieterschaft rechtzeitig geltend zu machen resp. innert einer gewissen Zeit das Mietdossier abzuschliessen.