Keine Lügen bei der Wohnungssuche bitte

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Keine Lügen bei der Wohnungssuche bitte

Wer bei seiner Bewerbung für eine Wohnung mit falschen Tatsachen aufwartet, muss mit Konsequenzen rechnen. Lügner können vom Vermieter im Nachhinein sofort aus der Wohnung geschmissen werden.

Lügen ist eine Straftat. Das musste auch eine Wohnungssuchende aus Zürich erfahren. Schon seit Monaten suchte sie für sich und ihren Hund eine schöne neue Bleibe. Irgendwann fand sie auch etwas das ihrem Geschmack entsprach, nur gab es ein Problem: Haustiere waren nicht erwünscht. Das hielt die Zürcherin jedoch nicht davon ab, eine Bewerbung einzureichen. Sie verschwieg ganz einfach, dass sie einen Dackel hat und kreuzte in der Bewerbung «keine Haustiere» an.

Alle Angaben passten genau auf das gesuchte Profil des Vermieters. Gutes Einkommen, keine Musikinstrumente, alleinstehend und keine Haustiere. So dachte der Vermieter die ideale Kandidatin gefunden zu haben. Auch die Zürcherin freute sich ungemein mit ihrem Dackel.

Lügen haben kurze Beine
Meist ist es nur eine Frage der Zeit bis der Betrug auffliegt. Besonders wenn es sich um ein grosses Haustier handelt. Falsche Angaben bei der Wohnungsbewerbung fallen unter den Tatbestand der absichtlichen Täuschung. Fliegen diese auf, kann der Vermieter mit sofortiger Wirkung kündigen und der Mieter muss schleunigst seine Sachen packen und ausziehen.

Weitere Falschangaben die unter den Tatbestand der absichtlichen Täuschung fallen sind:

  • das Verschweigen von Musikinstrumenten
  • weiterer Mitbewohner
  • Angabe eines falschen Einkommens
  • Falsche Angaben über die Bonität

Nicht alle Lügen sind schlimm
Doch nicht alle Falschangaben ziehen eine Strafe nach sich. Hätte die Zürcherin bei ihrem Alter gelogen, wäre sie davon gekommen. Der Vermieter hätte hier keine rechtlichen Schritte gegen sie einleiten können. In solch einem Fall darf sogar eine Notlüge erzählt werden. Besonders dann, wenn der Vermieter unzulässige Auskünfte wie chronische Krankheiten, Religionszugehörigkeit, Geburtsland oder ähnliches wissen will.

Der Zürcherin blieb nichts anderes übrig, als ihren Dackel nachträglich beim Vermieter zu melden und das Gespräch mit ihm zu suchen. Wenn sie Glück hat, wird der Vermieter den Hund akzeptieren, wenn nicht, wird sie entweder den Hund woanders unterbringen oder eine neue Wohnung suchen müssen.

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