Akontozahlungen und zusätzliche Nebenkosten

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Akontozahlungen und zusätzliche Nebenkosten

Beim Mieten einer Behausung werden schon zu Beginn schriftlich zwischen Vermieter und Mieter, Akontozahlungen für die Nebenkosten festgelegt.

In der Regel werden einmal pro Jahr, die vom Vermieter verlangten Nebenkostenabrechnungen eingefordert, welche das Blut von so manchem Mieter zum Kochen bringen.

Stellen zu niedrige Akontozahlungen ein Problem dar?

Kommt es einmal vor, dass Heiz- sowie Nebenkosten anfallen, welche die bereits gezahlten Akontozahlungen überschreiten, kann die Folge sein, dass der Vermieter eine Nachforderung verlangt. Der Disput, der hier besteht, liegt darin ob der Vermieter dazu verpflichtet ist, die Mieter über die nicht kostendeckenden Akontozahlungen, in Kenntnis zu setzen oder nicht. In manchen Fällen werden Mieter sich dazu entschliessen den geforderten Betrag nur zum Teil oder gar nicht zu zahlen, da ihnen wichtige Informationen vorenthalten wurden. Ein weiteres Argument das hier erwähnt werden kann, ist, dass einem Vermieter bei Vertragsabschluss, die bereits zu zahlenden Erfahrungswerte bekannt sind, weshalb diese im Vorhinein in den Preis miteinkalkuliert werden könnten.

Nebenkosten können nicht genau abschätzt werden

Laut Rechtsprechung findet diese Auffassung seit langer Zeit keinen Widerhall. Ein Vermieter sieht sich nicht verpflichtet, den Mieter Im Laufe der Vertragsverhandlungen über die Höhe der Nebenkosten aufzuklären, da nicht immer nach zusätzlichen Kosten verlangt wird.

Nach Auffassung des Bundesgerichts obliegt es dem Vermieter, aufgrund der Vertragsfreiheit, bestimmte Informationen zu erwähnen oder zu enthalten, sofern sie dem Gesetz entsprechen. Einem Mieter sind aufgrund der fehlenden rechtlichen Regelung in diesem Anliegen die Hände gebunden.

Die Höhe der verlangten Nebenkosten richtet sich außerdem nach dem effektiven Verbrauch des Mieters, welches von dem Mietverhalten jedes einzelnen abhängt. Auch so müssen die Kosten für Drittleistungen miteinbezogen werden, welche schwanken können. Hier handelt es sich zum Beispiel um Energieträger, wie Heizöl oder Gas. Bei einer Erstvermietung ist nicht garantiert, dass ein Vermieter mit der Höhe der Nebenkosten vertraut ist.

Überraschungen lauern an jeder Ecke

Ein Mieter kann aufgrund der aktuellen Rechtslage unerwünschte Nebenkosten zu zahlen haben. Dies lässt sich vor allem auf die aktuelle mehrjährige und einheitliche Rechtspraxis zurückführen, welche einen nicht davor bewahrt die Nebenkosten zahlen zu müssen, welche die Akontozahlungen übersteigen.

Es wird oftmals empfohlen, dass ein Mieter sich vor Vertragsabschluss nach der Höhe der Nebenkosten erkundigen sollte, ob dies auch zielführend ist, ist fraglich. Kein Vermieter, der vorsichtig in seinen Aussagen ist, wird bereit sein, einem Mieter genauere Informationen bezüglich Zahlungen zu geben. Vor allem da schlussendlich die Höhe der effektiven Nebenkosten vor allem vom Mieter selbst abhängt.

Dürfen Nebenkosten mit dem Mietkautionskonto verrechnet werden?

Ja, der Vermieter darf das Mietkautionskonto auch für Nebenkosten gebrauchen. Allerdings darf der Vermieter nicht die gesamte Kaution zurückhalten, sondern nur so viel, wie an Nebenkosten zu erwarten sind.


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