Bauernhöfe als Wohnobjekt erfreuen sich immer mehr Beliebtheit
Wohnen auf Bauernhöfen ist in der Schweiz sehr beliebt. Vermieter die ein Inserat schalten, müssen mit vielen Rückmeldungen rechnen. Am Ende können Sie sich einen Mieter aus der Bewerbermasse auswählen. Dabei müssen Sie genauso professionell vorgehen, wie es Liegenschaftsverwaltungen tun.
Bewerber mit Zahlungsschwierigkeiten bewerben sich mit Vorliebe bei privaten Vermietern, da diese häufig weniger Informationen einholen. Während sie bei einer professionellen Liegenschaftsverwaltung schlechte Karten hätten, haben finanziell schwächer Gestellte bei privaten Vermietern von Bauernhofwohnungen durchaus eine Chance. Daher gilt auch hier: Vermieter sollten unbedingt ein Betreibungsregisterauszug und eine Mietkaution von den Bewerbern fordern. Auch von Bekannten sollte man sich hier nicht hinters Licht führen lassen. Manchmal versuchen Bekannte über drei Ecken auf diese Weise eine Wohnung ohne vorherige Prüfung der wirtschaftlichen Situation zu bekommen.
Um sich die nötigen Informationen zu besorgen, bietet der Hauseigentümerverband für Vermieter sogenannte Mietvertragsdossiers zu einem geringen Preis an. Es gibt im Interne natürlich auch kostenlose Unterlagen. Diese sind jedoch meistens auf die Mieter zugeschnitten.
Vermieter sollten keinen Schlüssel zur Mietwohnung besitzen
Damit das Mietverhältnis möglichst reibungslos abläuft, sollte sich der Mieter in der Wohnung wohlfühlen. Viele Mietratgeber empfehlen daher, dass der Vermieter keinen Schlüssel zur Mietwohnung aufbewahrt. So soll vertrauen geschaffen werden. Aus rechtlicher Sicht darf der Vermieter ohne das Einverständnis des Mieters die Mietwohnung ohnehin nicht betreten. Jedoch sollte der Mieter bei längerer Abwesenheit eine Vertrauensperson stellen, die über einen Wohnungsschlüssel verfügt.
Manche Mieter wünschen jedoch trotzdem, dass der Vermieter einen Schlüssel aufbewahrt. Folgende Vorgehensweise hat sich dabei bewährt:
Der Schlüssel steckt in einem vom Mieter unterschriebenen Couvert. So kann der Vermieter nur mit dem Wissen des Mieters die Wohnungstür öffnen und betreten.