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Darf der Vermieter das Rauchen auf dem Balkon verbieten?

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Darf der Vermieter das Rauchen auf dem Balkon verbieten?

Eine Mieterin raucht auf ihrem Balkon. Am nächsten Tag beschwert sich der Nachbar beim Vermieter. Nun möchte der Vermieter der Frau das Rauchen verbieten. Hat er das Recht dazu?

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Viele Raucher begeben sich zum Rauchen auf ihren Balkon. Einerseits versuchen sie möglichst wenig Qualm in die Wohnung ziehen zu lassen, andererseits raucht es sich draussen bei klarer Luft und Sonnenschein einfach schöner. Doch nicht selten beschweren sich die Nachbarn über den Qualm. Hin und wieder beschwert sich der Nachbar nicht direkt beim Raucher, sondern geht gleich zum Vermieter um sich dort zu beschweren. Ziel ist es, dem Raucher das Rauchen in der Wohnung und auf dem Balkon zu verbieten. Doch darf der Vermieter dem Mieter das rauchen wirklich verbieten?

In der Schweiz ist das Rauchen in der Mietwohnung grundsätzlich jedem Volljährigen erlaubt. Das gilt sogar dann, wenn im Mietvertrag ein Rauchverbot eingetragen ist. Die persönliche Freiheit geht vor. Deshalb dürfen Mieter in der eigenen Wohnung rauchen. Dazu gehört auch der Balkon.

Ein Freifahrtsschein zum rücksichtslosen rauchen ist das jedoch nicht. Gemäss dem Art. 257f Absatz 2 OR sind Mieterinnen und Mieter dazu verpflichtet, auf ihre Nachbarn und Hausbewohner beim Rauchen Rücksicht zu nehmen. Eine übermässige Belästigung durch das Rauchen auf dem Balkon ist untersagt.

Für Cannabis gilt dieses Gesetz nicht. Mit Ausnahme von CBC-Gras, ist das Rauchen von Marihuana in der Schweiz immer noch strafbar und kann eine Ordnungsbusse in Höhe von 100 Fr. nach sich ziehen. Der Vermieter darf verbotene Handlungen in der Liegenschaft untersagen. Hält sich ein Mieter nicht an dieses Verbot, droht ihm erst eine Abmahnung und danach sogar die Kündigung.

Fazit

Das Rauchen von Zigaretten kann in der Wohnung grundsätzlich nicht verboten werden, solange die Nachbarn nicht übermässig belästigt werden. Lediglich beim Rauchen von Cannabis kann der Vermieter einschreiten und dem Mieter bei Nichteinhaltung des Rauchverbotes abmahnen und sogar kündigen. Kommt es zu einem Streit mit den Nachbarn, empfiehlt es sich, zuerst das Gespräch zu suchen und so eine Lösung zu finden, bevor der Vermieter dazu geholt wird.

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