Dreiste Vermieter verlangen eine Absagegebühr

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vermieter absagebühr
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In einigen Städten der Schweiz ist es besonders schwer eine Wohnung zu finden. Zum Besichtigungstermin erscheinen etliche Leute und jeder einzelne versucht eine Zusage zu erhalten. Entscheidend ist hier das „Ja“ der Liegenschaftsverwaltung. Da diese sich aber mit Zusagen zurückhalten und viele Wohnungssuchende mit einer Absage rechnen müssen, bewerben sie sich oftmals auf mehrere Wohnungen gleichzeitig. Dies hat nun für einige unangenehme Konsequenzen gesorgt. Aufgrund sogenannten „Umtriebs“ wurden sie unfreiwillig zur Kasse gebeten.

In der Vergangenheit kam es zu Fällen in denen Wohnungssuchende sich trotz ausgefülltem Bewerbungsformular gegen eine Wohnung entschieden. Für den Normalbürger ist dies völlig normal und selbstverständlich. Nicht aber für manche Liegenschaftsverwaltung. Diese reagieren prompt mit einer Rechnung in Höhe von ca. 100 Franken wegen angeblicher Umtriebsentschädigung. Dies sorgt für gehörig Zündstoff zwischen Wohnungssuchenden und Vermietern.

Die Verwaltungen argumentieren, dass Ihnen erhebliche Kosten durch die Absage eines potentiellen Mieters entstünden und betrachten ein Bewerbungsformular bereits als Zusage. Durch ein späteres Absagen des potentiellen Mieters begehe dieser eine Art Vertragsbruch und dieser müsse finanziell geahndet werden.

Für viele Schweizer ist diese Argumentation völlig unplausibel. Für sie ist es schon schwierig genug überhaupt eine Wohnung zu finden. Und vor allem, was tun, wenn man plötzlich zwei Zusagen hat und nun einer Verwaltung zwangsweise absagen muss? So geschah es vor einiger Zeit in Zürich. Eine junge Familie mit 2 Kindern suchte händeringend eine größere Wohnung. Nach langer verzweifelter Suche bekam der Familienvater dank seines Bemühens plötzlich gleich zwei Zusagen. Er rief eine der beiden Verwaltungen an, um die Wohnung abzusagen. Am anderen Ende des Telefons war man aber gar nicht erfreut. Der Sachbearbeiter reagierte auf die Absage äusserst ungehalten und drohte mit einer Rechnung. Der Familienvater konnte zunächst nicht glauben, was er da am Telefon hörte. Drei Tage später erhielt er per Post einen Brief der Verwaltung mit der Aufforderung 103.- Franken als Umtriebsentschädigung zu zahlen.

Auch eine Berner Studentin musste vor kurzem eine unangenehme Erfahrung machen. Nachdem Sie das Bewerbungsformular abschickte und lange nichts von der Verwaltung hörte, bekam sie plötzlich einen Anruf von der aktuellen Mieterin, die sie zur neuen Wohnung beglückwünschte. Skeptisch rief sie die Verwaltung an. Während des Gesprächs stellte die Studentin noch ein paar Fragen zur Wohnung, die sie vorher nicht stellen konnte. Die Antworten liessen sie wissen, dass die Wohnung doch nicht für sie in Frage käme. Als sie dies dem Sachbearbeiter mitteilte geriet auch dieser in Rage und schickte der Studentin eine Rechnung in Höhe von 100 Franken. Später entschuldigte sich die Verwaltung für das unseriöse Verhalten des Mitarbeiters, begründete die Rechnung jedoch mit den ihr entstandenen Mehrkosten.

Viele Vermieter werten eine mündliche Zusage bereits als verbindlich. Somit rechtfertigen Sie Ihre Absagegebühr. Rechtsexperten sind sich jedoch einig, dass dies unrechtens sei. Sie vergleichen das Zuschicken des Mietvertrages mit einem Angebot. Wer ein Haus kaufen will, bekommt zuvor ein Angebot des Maklers. Dieses kann der potentielle Käufer annehmen oder ablehnen. Im Falle einer Ablehnung würde ein Makler niemals auf die Idee kommen, dem potentiellen Käufer eine Rechnung zu senden. Die Liegenschaftsverwaltungen setzen laut Experten auf die Wohnungsknappheit in einigen Städten und nutzen dies schamlos aus. Die Mieter sitzen in der Zwickmühle. Aus Unwissenheit zahlen viele dann die zugesandte Rechnung. Der schweizerische Mieterverband empfiehlt jedoch diese Gebühr nicht zu zahlen, da sie nicht rechtens sei. Vor bereits 20 Jahren hat ein Gericht per Urteil entschieden, dass Mietern bei Absage des Mietvertrages keine Kosten in Rechnung gestellt werden dürfen.

Jedoch haben laut Recherchen sogar renommierte Immobilien-Verwaltungen eine Klausel für Umtriebsentschädigungen in ihre Mietverträge aufgenommen. Ungefähr die Hälfte aller Verwaltungen in der Schweiz versucht mit dieser Masche zusätzlich Geld zu machen.

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