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Formulare mit illegalen Fragen – Wie viel darf Ihr Vermieter über Sie wissen?

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Formulare mit illegalen Fragen – Wie viel darf Ihr Vermieter über Sie wissen?
Wenn Sie zur Miete wohnen, weiss Ihr Vermieter vermutlich mehr über Sie, als es gesetzlich vorgesehen ist. Die Recherche des Online-Magazins BLICK ergab, dass in den meisten Bewerbungsformularen Dinge gefragt werden, die dort keineswegs hineingehören.

Häufig verstossen Vermieter gegen den Datenschutz, indem sie in ihren Bewerbungsformularen Fragen zur Religion, Nationalität und Zivilstand stellen.

Wincasa und Livit fallen durch

Laut der Recherche BLICK's, sind Livit und Wincasa – zwei der grössten Liegenschaftsverwaltungen - im Test durchgefallen. Grund ist, dass in ihren Anmeldebögen für Bewerbungen Fragen gestellt wurden, die gegen das derzeitige Gesetz verstossen. Doch das sind längst nicht die einzigen Fälle. Es gibt zahlreiche Verwaltungen, die in ihren Anmeldebögen Fragen stellen, die eindeutig gesetzeswidrig sind. Mit anderen Worten: Einige Liegenschaftsverwaltungen stellen ihren Bewerbern illegale Fragen.

Wenn man diese Unternehmen auf ihr Vorgehen anspricht, spielen die meisten das Unschuldslamm und behaupten, nichts von der Illegalität gewusst zu haben. Die Geschäftsleiterin des Mieterverbandes Basel Patrizia Bernasconi (50) sagte dazu: «Viele Vermieter foutieren sich darum. Sie erlauben sich das, weil sie in einer Machtposition sind. Sie nützen die Notlage der Mieter aus.»

Livit äusserte sich nach Informationen von BLICK zu den Vorwürfen folgendermassen: «Wir wollen einen optimalen Mietermix in der Liegenschaft. Dank der Informationen auf dem Formular erfüllen wir diese Aufgabe erfolgreich im Interesse aller Parteien.» Livit beteuert, nie Beschwerden erhalten zu haben. Wincasa äusserte sich zu der Anfrage erst gar nicht.

Kein Ausfüllzwang

Die Zürcher Verwaltung Schaeppi fragt in ihren Formularen sogar die Religionszugehörigkeit der Bewerber ab. Auf Anfrage gibt die Verwaltung zu bekennen, dass sie sich dem Verstoss gegen das Datenschutzgesetz bewusst ist: «Wir sind als Vermögensverwalter für den Eigentümer tätig. Deswegen und auch für die Ämter brauchen wir diese Angaben. Zudem besteht kein Zwang für die Mieter, alle Felder auszufüllen.» Besonders der letzte Satz gibt zu bedenken: «Zudem besteht kein Zwang für die Mieter, alle Felder auszufüllen.» Da die Liegenschaftsverwaltung gegenüber dem Mieter einige Vorteile hat, weil sie sich in einer stärken Position befindet, könnte sie Bewerber, die nicht alle Felder ausfüllen, intern gleich von vorne herein ausschliessen.

Die Juristin bei der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus Alma Wiecken (32) sagt dazu: «Die Frage nach der Konfession ist problematisch. Bestimmte Glaubensgruppen könnten diskriminiert werden.»

Anpassung der Formulare

Viele Fragen sich, ob die Verwendung gesetzwidriger Formulare Konsequenzen für die Liegenschaftsverwaltungen haben. Der Sprecher des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten Francis Meier (35) sagte dazu: «Wir haben uns der Sache angenommen. Sollten die Formulare nach unserer Sicht gesetzwidrig sein, weisen wir die grossen Firmen in einem ersten Schritt auf ihr Fehlverhalten hin. Sollten sie die fraglichen Formulare in der Folge nicht anpassen, können wir eine Empfehlung aussprechen.»

Anders ausgedrückt, die Liegenschaftsverwaltungen können von den Datenschützern zu einer Anpassung ihrer Formulare gezwungen werden. Sollten sie das nicht tun, können sie vom Datenschutz vor das Bundesverfassungsgericht gezogen werden.

Was dürfen Vermieter fragen und was nicht?

Die folgenden Frage sind nur in Ausnahmefällen erlaubt:

  • Kontaktperson
  • Musikinstrument
  • Zivilstand
  • Konfession
  • Nationalstaat
  • Heimatort

Auch wenn die meisten Verwaltungen nach diesen Informationen fragen, sind sie in der Regel unzulässig. Es geht darum, den Vermieter nach objektiven Kriterien auszuwählen, die relevant sind. So zumindest äusserte sich die Eidgenössische Datenschutzkommission in ihrem Merkblatt. Allerdings dürfen Vermieter erfragen, ob ein Bewerber Schweizer oder Ausländer ist. Das gleiche gilt für die Lohnkategorie und ob der Bewerber innerhalb der letzten zwei Jahre betrieben wurde.

Lesermeinungen zum Formular mit illegalen Fragen

Im Folgenden finden sich Lesermeinungen sinngemäss wiedergegeben, die wir im Internet zu diesem Thema gefunden haben:
Liegenschaftsverwaltungen suchen Mieterinnen und Mieter, die in das jeweilige Mietgefüge passen. Viele haben die Erfahrung gemacht, dass wenn einmal soziale oder religiöse Randgruppen - die nur schwer integrierbar sind – in das Mietobjekt einziehen, die treuen Mieter in Scharen davonlaufen . Und genau das versuchen viele Liegenschaftsverwaltungen zu vermeiden. Zudem sparen sie sich so teure juristische Auseinandersetzungen die sich über Jahre hinweg ziehen können. Viele Bürgerinnen und Bürger finden die Fragen nach Nationalität und Religionszugehörigkeit nicht falsch. Manche Gruppen lassen sich aus Erfahrung nur schwer zusammenbringen. Jede Bank fragt bei Eröffnung eines Bankkontos nach der Nationalität des Kunden.

Andere bemängeln wiederum die Frage nach dem Betreiberauszug, da in der heutigen Zeit, die Schuldenfalle schneller als jemals zuvor zuschnappen würde. Nur weil jemand betrieben wird, muss er nicht zwangsweise ein Säumiger sein. Schlauer könnte es sein, Mietreferenzen einzuholen, statt auf den Betreiberauszug zu schauen.


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