UPC will die Grundgebühr nicht mehr verstecken
Bisher stand UPC cablecom in der Kritik, dass die Abrechnung der Grundgebühr durch die Hauseigentümer über die Nebenkosten intransparent sei. Dies soll sich nun ändern.
Lange schon beschweren sich Verbraucherschützer über die intransparente Abrechnungsweise der UPC cablecom, was die Grundgebühr für ihre Dienstleistungen betrifft. Diese wird nämlich meist nicht direkt beim Kunden erhoben, sondern wird von den Hauseigentümern komplett für alle Parteien bezahlt und mit der Nebenkostenabrechnung auf die einzelnen Mieter umgelegt. Dieses System wird wird von Konsumentenschützern als veraltet, zu kompliziert und vor allem als zu un-durchsichtig kritisiert. Wasser auf die Mühlen der Kritiker war es auch, als bekannt wurde, dass die UPC jährlich Millionen Franken wieder an die Hausbesitzer zurücküberweist, um sie für ihre Inkassodienstleistungen zu entschädigen. Auch der Mitbewerber Sunrise ist unter den Kritikern. Sunrise ist der Auffassung, diese Art der Abrechnung sei so intransparent, dass sie gegen die Preisbekanntgabeverordnung verstosse. Allerdings wies das Statthalteramt Bülach eine Anzeige diesbezüglich ab. Nichtsdestotrotz rechnen nur ca. 35% der UPC-Kunden direkt mit dem Unternehmen ab, die anderen gut 2/3 herkömmlich über die Nebenkostenabrechnung.
Dies soll nun anders werden. Die UPC möchte mit einem neuen Grundangebot aus TV, Telefonie und Internet mehr Kunden direkt an sich binden. Dafür erweitert sie zuerst einmal die Internet-bandbreite von bisher 2 Mbit/s im alten 3-in-1-Tarif auf 40 Mbit/s. Ein überfälliger Schritt, denn mit der alten Bandbreite kann man die aktuellen Onlineangebote meist nicht nutzen. Der Festnetzan-schluss und die Anzahl der TV-Kanäle, nämlich 80, bleiben unverändert. Was sich allerdings deutlich ändert, ist der Preis. 49 Franken anstatt 33,95 Franken werden bei diesem neuen Angebot fällig.
Konsumentenschützer kritisieren hier, dass die direkte Vertragsbindung mit dem Unternehmen nur mit der Umstellung auf das neue Grundangebot möglich sei. Man wünsche sich, dass auch eine Umstellung des 3-in-1-Angebotes einher ginge. UPC cablecom erwiderte, man habe den 3-in-1-Kabelanschluss nicht transferieren können, da die Art der Abrechnung über die Nebenkosten historisch gewachsen sei.
Ob man sich nun von der Abrechnung über die Nebenkosten, ein Verfahren, dass seit den 1930ern so gehandhabt wird, verabschieden will oder nicht, ist eine freiwillige Entscheidung. UPC wird laut ihrer Aussage jedenfalls keinen Kunden zwangsweise umstellen. Wechseln kann man effektiv zum 1. Dezember 2016, da eine zweimonatige Kündigungsfrist für den Altvertrag eingehalten werden muss. UPC sichert den Interessenten Unterstützung bei den Formalitäten zu. So soll ein Musterkündigungsschreiben verfügbar gemacht werden.
Allerdings müssen sich auch diejenigen Kunden, die bei ihrem 3-in-1-Anschluss verbleiben auf eine Preiserhöhung zum 1. Januar 2017 einstellen. Der Grundpreis wird um 2.95 Franken auf dann 36.90 Franken angehoben.
Im Endeffekt geben zwei Punkte den Ausschlag, ob ein Wechsel in das neue UPC Grundangebot von Vorteil ist. Der erste Punkt ist die Geschwindigkeit des Internetanschlusses. 2 Mbit/s sind digitale Steinzeit, mit denen mehr als Emails lesen und ein wenig im Internet surfen kaum möglich ist. 40 Mbit/s sind für eine normale Nutzung deutlich zeitgemässer. Und der zweite Punkt ist natürlich der Preis. Ab dem 1. Januar 2017 beträgt der nominelle Unterschied zwischen den Angeboten 12.10 Franken. Der wird vermindert um die bisherige Grundgebühr, die in der Nebenkostenabrechnung zu finden ist. Was der tatsächliche Unterschied dann noch ist? Rechnen Sie ihn aus.
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