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Weihnachtsdekoration: Das dürfen Mieter und Eigentümer

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Weihnachtsdekoration: Das dürfen Mieter und Eigentümer

Weihnachten steht vor der Tür und somit kommt die jährlich wieder kommende Frage auf: Was ist beim Dekorieren erlaubt und was nicht?

Grundsätzlich gilt, dass, wie ein Bewohner seine Mietwohnung von innen schmückt und dekoriert, ist seine Sache. Dennoch gibt es auch hier einige Aspekte, die trotzdem zu beachten sind.

Ein Türkranz darf die Wohnungstür zur Flurseite hin zieren, doch darf hierbei mit der Anbringung diese nicht beschädigt werden. Das Gleiche gilt natürlich für die Anbringung von Türdekoration für die Innentüren.

Bei der Dekoration des Hausflurs ist es ratsam zu beachten, dass die Fluchtwege nicht zugestellt werden und auch keine brandgefahrbergende Dekoration aufgebaut wird. Auch für den Fall, dass ein anderer Bewohner des Hauses wegen des Schmuckes stürzt, muss der Verursacher, sprich der weihnachtsvorfreudige Dekorateur, für den entstandenen Schaden haften. Auch sind oftmals andere Bewohner nicht von Weihnachtsduftsprays oder einer überbordenden Weichnachtszierde im Hausflur begeistert. So sollte, bevor das Dekorieren des gesamten Hausflurs losgeht, erstmal der Nachbar um Erlaubnis gebeten werden.

Auch die Aussendekoration sorgt oftmals für Streit: Für Lichtaufbauten oder kletternde Nikoläuse an Balkon oder Hauswand muss für Befestigung an der Aussenfassade gesorgt werden. Das heisst, Löcher müssen in die Aussenwand gebohrt werden. Dies darf nicht ohne die Zustimmung des Wohnungs- oder Hauseigentümers geschehen. Auch Lichtinstallationen oder Weihnachtsbäume im Vorgarten müssen vom Vermieter genehmigt werden und sollten auch in Absprache mit den anderen Bewohnern eines Hauses aufgebaut werden, damit der Haussegen vor Weihnachten nicht schief hängt.

So schön die volle Beleuchtung eines Balkons oder der Terrasse auch ist. Wenn es zu grell und störend für den Nachbarn ist, hat dieser das Recht, auf das Ausschalten der Festbeleuchtung zwischen 22 und 6 Uhr zu bestehen. Ebenso darf auch durch gleissend blinkende Lichtinstallationen im Fenster oder Balkon der Autoverkehr nicht irritiert werden.

Um die Freude auf das Weihnachtsfest nicht durch Unstimmigkeiten mit dem Vermieter oder den anderen Hausbewohnern zu trüben: Dekoration in dem Mass, dass sich die Mitbewohner nicht gestört fühlen und keine Beschädigungen am Eigentum des Anderen entstehen.


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