Wie Sie trotz Betreibungen eine Wohnung finden — Tipps

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Es ist allgemein bekannt, dass die Wohnungssuche für Personen mit Betreibungen und mit einem Eintrag im Betreibungsregisterauszug ungemein schwer ist. Wer einen oder sogar mehrere Einträge hat, fragt sich schnell, ob er überhaupt noch mal eine Wohnung finden kann.

Liegenschaftsverwaltungen und Vermieter haben in erster Linie ein finanzielles Interesse bei der Vermietung eines Wohnobjekts. Daher spielt bei der Auswahl des passenden Mieters die Zahlungsfähigkeit eine entscheidende Rolle. Kein Vermieter möchte freiwillig erleben, wie seine Mieterschaft die Mieten nicht überweisen kann. Um ein Gefühl für die Zahlungsfähigkeit des potentiellen Mieters zu bekommen, lassen sich Vermieter in der Regel den Betreibungsregisterauszug zeigen. Ist dieser nicht blütenweiss, wird es eng für den Mietinteressenten. Doch noch sind Hopfen und Malz für den Mietinteressenten nicht verloren. Für einen solchen Fall bieten sich einige Vorgehensweisen an.

Immer Klartext sprechen

Eine der besten Möglichkeiten besteht darin, dem Vermieter ganz genau zu erklären, wie es zu den Einträgen kommen ist und was Sie in Zukunft deshalb alles besser machen werden bzw. schon gemacht haben. Wenn Sie die Sachverhalte objektiv darstellen und dem Vermieter das Gefühl geben, zahlungsfähig zu sein, drückt er eventuell ein Auge zu und gibt Ihnen den ersehnten Mietvertrag. Je weniger Betreibungen im Betreibungsregisterauszug desto besser.

Gute Referenzen vorlegen

Eine andere sehr gute Vorgehensweise besteht darin, sich von seinem vorherigen Vermieter ein Referenzschreiben geben zu lassen. Solch ein Schreiben kann den Vermieter sofort überzeugen, dass Sie der richtige Kandidat sind. Lassen Sie sich dazu von Ihrem alten Vermieter bestätigen, dass Sie die Mieten der aktuellen oder letzten Wohnung immer pünktlich gezahlt haben. Neben eines Referenzschreibens Ihres alten Vermieters können Sie zusätzlich noch eine Kopie Ihres Arbeitsvertrages hinzufügen und sogar ein Referenzschreiben Ihres Chefs.

Mietkautionsanbieter als Bürgen

Es ist ratsam, sich über Mietkautionsversicherungen zu informieren und herauszufinden, ob Sie für eine solche Versicherung in Frage kommen. Viele Mietkautionsanbieter bieten die Möglichkeit einer "Vorabbestätigung der Mietkaution" an, die künftigen Vermietern zur Verfügung gestellt werden kann. Ein Beispiel für eine solche Versicherung finden Sie bei → GoCaution. Dieses Dokument kann als Teil Ihrer Bewerbungsunterlagen dem Vermieter im Voraus übergeben werden und bestätigt, dass eine Mietkaution in Höhe von bis zu drei Monatsmieten durch einen Bürgen, in diesem Fall die Versicherungsgesellschaft, garantiert werden kann.

Die Vorabbestätigung der Mietkaution ist ein hilfreiches Instrument, um Vermietern Sicherheit zu bieten und Ihr Bewerbungsdossier zu stärken. Es kann dazu beitragen, dass Sie als Mieter besser akzeptiert werden, da der Vermieter bereits im Voraus weiss, dass die Kaution durch eine zuverlässige Versicherungsgesellschaft abgedeckt ist. Dies erleichtert den Vermietungsprozess und schafft Vertrauen zwischen Mieter und Vermieter.

Privatperson als Bürgen

Eine andere Option zur Sicherung Ihres Mietverhältnisses ist die Bereitstellung einer Bürgschaftserklärung durch eine Drittperson, die sich solidarisch mit Ihnen verpflichtet. Ein Garant mit einer guten Bonitätsauskunft kann dem Vermieter die Gewissheit geben, dass die Miete und alle anderen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag stets abgedeckt sind. Diese Form der Absicherung gewährleistet, dass selbst im Falle einer Zahlungsunfähigkeit Ihrerseits der Bürge einspringt, um sämtliche aufgelaufenen Mietschulden zu begleichen. Mit einem soliden und vertrauenswürdigen Bürgen erhöhen sich Ihre Chancen, den gewünschten Mietvertrag abzuschliessen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der potenzielle Garant sorgfältig geprüft werden sollte, da er finanziell für Sie eintritt. Der Vermieter wird in der Regel eine Bonitätsprüfung des Bürgen durchführen, um sicherzustellen, dass dieser die finanziellen Verpflichtungen erfüllen kann. Es ist ratsam, frühzeitig mit dem potenziellen Garanten zu kommunizieren und sicherzustellen, dass er sich der Verantwortung bewusst ist, die mit der Bürgschaft einhergeht.

Die Bürgschaftserklärung sollte alle relevanten Details des Mietverhältnisses abdecken, einschliesslich der Mietdauer, der Mietkosten und aller zusätzlichen Verpflichtungen. Dies stellt sicher, dass sowohl Sie als auch der Garant wissen, was von ihnen erwartet wird. In vielen Fällen wird die Bürgschaft für die Dauer des Mietvertrags geschlossen und endet automatisch mit dessen Beendigung. Es ist jedoch ratsam, die spezifischen Bedingungen in der Vereinbarung genau festzulegen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Schulden bezahlen und Betreibungen löschen

Bitte analysieren Sie Ihre aktuelle finanzielle Situation sorgfältig und überlegen Sie, wie Sie sie verbessern können. Es ist von grosser Bedeutung zu beachten, dass Schulden letzten Endes beglichen werden müssen, um eine positive Bonität zu erhalten. Um dieses Ziel zu erreichen, sollten Sie Massnahmen ergreifen und auf Ihre Gläubiger zugehen, um Ihre ausstehenden Verbindlichkeiten schrittweise zu reduzieren.

Es besteht die Möglichkeit, individuelle Vereinbarungen mit Ihren jeweiligen Gläubigern zu treffen, und in vielen Fällen kann der Gesamtbetrag durch die Vorlage eines Rückzahlungsangebots reduziert werden, dem Sie sich dann gemäss der vereinbarten Ratenzahlungsvereinbarung verpflichten. Insbesondere bei grösseren Schulden, die naturgemäss mehr Zeit zur vollständigen Tilgung benötigen, können Sie möglicherweise erreichen, dass der Gläubiger die laufende Betreibung einstellt und Ihren Eintrag im Betreibungsregister löscht. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Gläubiger das Recht behält, eine erneute Betreibung einzuleiten, wenn Sie die vereinbarten Ratenzahlungen nicht einhalten.

Sobald Sie Ihre Schulden beglichen haben, wird Ihr Eintrag nicht automatisch gelöscht. Um die Löschung der Betreibung zu beantragen, müssen Sie eine Erklärung vom Gläubiger erhalten, in der er die Betreibung zurückzieht. Diese Erklärung wird dann entweder von Ihnen oder vom Gläubiger an das Betreibungsamt weitergeleitet. Sollte der Gläubiger die Betreibung nicht zurückziehen, wird die Schuld erst nach fünf Jahren automatisch getilgt. Erst zu diesem Zeitpunkt können Sie beim Betreibungsamt die Löschung des Eintrags beantragen. Falls Sie zu Unrecht betrieben wurden, müssen Sie sich an ein Gericht wenden. In diesem Fall müssen Sie nachweisen, dass Sie nicht der Schuldner in der Angelegenheit sind.


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