Anfechtung des Anfangsmietzinses kann sich lohnen
Das Bundesgericht fällte ein Urteil über die Anfechtbarkeit des Anfangsmietzinses. Mieter können diesen in einer Notsituation anfechten. Das Urteil hat spürbare Auswirkungen auf die Praxis.
Das Bundesgericht fällte ein Urteil über die Anfechtbarkeit des Anfangsmietzinses. Mieter können diesen in einer Notsituation anfechten. Das Urteil hat spürbare Auswirkungen auf die Praxis.
Vermieter die eine Wohnung an einen Sozialhilfeempfänger vermieten, bekommen in den meisten Fällen den Mietzins direkt vom Sozialamt bezahlt. Zudem kommt das Amt für allfällige Schäden an der Mietsache auf. Und trotzdem haben viele Vermieter Angst, wenn sie das Geld vom Amt überwiesen bekommen sollen. Denn die Bestätigung des Sozialamtes ist kein Zahlungsversprechen.
Gelegentlich passiert es: Der Vermieter kündigt eine Mietzinserhöhung an. Mieter ärgern sich über die gestiegenen Kosten und fragen sich daher, ob eine solche Erhöhung rechtens ist. Besonders dann, wenn der Mietzins um 15 – 20 Prozent angehoben wird.
Was passiert, wenn der Vermieter plötzlich kündigt? Immer wieder trifft es Mieterinnen und Mieter wie ein Schlag. Nichts ahnend schauen sie in den Briefkasten und finden einen Brief des Vermieters. Nachdem öffnen trifft sie der Schock: Kündigung.
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