SwissCaution ist zwar die Erfinderin der Mietkaution ohne Bankdepot, aber auch gleichzeitig mit dem teuersten Angebot unterwegs. Obschon die Leistung einer Mietkautionsversicherung bei allen Anbietern dieselbe ist, ist es so, dass massive Unterschiede in der Höhe der Versicherungsprämie und insbesondere bei den Verwaltungsgebühren bestehen.
Wir haben für Sie die Produkteigenschaften von SwissCaution analysiert und hier einige entscheidende Nachteile und Eigenschaften zusammengefasst, welchen vor dem Abschluss einer SwissCaution-Police Beachtung geschenkt werden sollte. Alle Angaben können Sie den allgemeinen Geschäftsbedingungen entnehmen.
Weiterführende Artikel zu SwissCaution:
Comparis.ch, 25.03.2021 - Enorme Prämienunterschiede bei Mietkautionsversicherungen
Moneyland.ch, 28.06.2017 - Gebührenfalle bei SwissCaution - Mietkautionsangebote unter der Lupe
Der Bund, 28.06.2017 - Ausgerechnet Post-Partner ist am teuersten
Blick.ch, 28.06.2017 - Gesalzene Rechnung für die gesparte Mietkaution
Berner Zeitung, 15.11.2016 - Die Prämie ist teurer als die Kaution
Ktipp.ch, 26.02.2014 - Swisscaution: Teures Mietdepot
Die wesentlichen Nachteile von SwissCaution zusammengefasst:
Nebst dem Prämiensatz von 5.00% des Kautionsbetrages bezahlen Mieter eine weitere Administrationsgebühr in der Höhe von CHF 20.-. Diese ist jeweils in der Prämie inbegriffen. Hinsichtlich zusätzlichen Verwaltungskosten sind die Anbieter SwissCaution und FirstCaution mit CHF 20.- und die SmartCaution mit CHF 25.- im ersten Jahr, die einzigen Gesellschaften in der Schweiz, welche zusätzlich zur Versicherungsprämie eine Administrationsgebühr erheben.
Nachdem der Vermieter das originale Kautionszertifikat an SwissCaution retourniert und damit die Auflösung in die Wege geleitet hat, erhebt SwissCaution bei Mietern, welche eine anteilsmässige Prämienrückvergütung zu Gute haben, eine "Gebühr" in der Höhe von CHF 20.- (diese Gebühr wird dann vom Betrag der zu rückvergütenden Prämie in Abzug gebracht).
Da die Versicherungsprämie immer für die kommenden 12 Monate im Voraus bezahlt werden muss, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass eine Prämienrückvergütung ansteht. Deshalb sollte diese Gebühr von Beginn an eingeplant werden.
Der Mieter muss selber einen Antrag auf Rückvergütung stellen. SwissCaution unterlässt nämlich die aktive Verfolgung von Prämienrückzahlungen. Beim Anbieter FirstCaution muss man ebenfalls einen Antrag auf Rückvergütung stellen und dies innerhalb von 30 Tagen nach Mietvertragsende, ansonsten erlischt der Anspruch.
Muss SwissCaution Leistungen an den Vermieter bezahlen, so fordert diese den geleisteten Betrag zuzüglich einer Gebühr von CHF 100.- für den Aufwand der Schadensbearbeitung vom Mieter zurück. Die Rückforderung des Betrages vom Mieter ist gängige Praxis im Bereich der Mietkautionsversicherung, denn hierbei handelt es sich um keinen echten Versicherungsschutz, sondern um eine Bürgschaft, wonach der Mieter den geleisteten Betrag an den Versicherer wieder zurückzahlen muss.
Unser Tipp: Vergleichen Sie und wählen Sie von Beginn an den günstigsten Anbieter.