Mietkaution für Sozialhilfeempfänger
Wenn Sozialhilfeempfänger einen Umzug in eine neue, angemessene Wohnung planen, dann sind die Sozialbehörden verpflichtet ihnen entsprechende Sicherheit resp. die Mietkaution gegenüber dem Vermieter zu leisten. Diese Sicherheit gehört im Rahmen der Wohnkosten zu den Unterstützungsleistungen. Anstelle von Mietkautionen sollen möglichst immer mehr Garantieerklärungen ausgestellt werden, wegen der Minimierung des Zahlungsverkehrs und einer Vereinfachung der administrativen Abläufe. Die Hinterlegung einer Kaution der Sozialhilfeorgane soll beim Bezug einer preiswerten Wohnung vermieden werden.