Achtung bei Mietgeschenken

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Achtung bei Mietgeschenken

Liegenschaftsverwaltungen locken Mieter mit Geschenken in teure Wohnungen in schlecht gelegenen Stadtteilen. Statt iPads und iPhones zu verschenken, raten Experten den Verwaltungen den Mietzins zu senken und auf die Herausgabe von teuren Geschenken zu verzichten.

Das Wichtigste aus dem aktuellen Urteil zusammengefasst

  • Das Zürcher Mietgericht verurteilte einen Mieter, wegen missbräuchlicher Untervermietung seiner Wohnung über die Online-Buchungsplattform Airbnb.
  • Der Mieter muss seinen erwirtschafteten Gewinn an seinen Vermieter abgeben und darf in Zukunft die Wohnung nicht mehr auf Airbnb anbieten.
  • Liegenschaftsverwaltungen reagieren nach dem Urteil scharf und überwachen Stichprobenartig Airbnb.
  • Das Mietrecht weist immer noch Lücken in Bezug auf Airbnb auf.

Der derzeitige Immobilienboom nimmt sonderbare Züge an. In der Schweiz stehen momentan fast 65’000 Wohnungen leer. Das ist ein Rekord. Vermieter suchen verzweifelt neue Mieter. Dabei lassen Immobilienfirmen ihrer kreativen Ader freien Lauf.

Unwissende Mieter werden mit dubiosen Geschenken geködert. Geschenke wie Geld für neues Mobiliar, iPad, iPhone, Zügelgutscheine und sogar kostenloses Wohnen. Die Immobiliendienstleister Privera, Wincasa und Livit sind ganz vorne dabei. Es geht ihnen darum, Wohnungen in schlechter Lage für potentielle Interessenten schmackhaft erscheinen zu lassen.

Was auf dem ersten Blick sehr verlockend aussieht, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als eine Falle, denn die meisten Geschenke sind nicht kostenlos und für die Mieter ein schlechter Deal.

Einem geschenkten Gaul…

Marietta Hersche von der Liegenschaftsverwaltung Livit sagte dazu in einem Interview mit Blick: «Solche Angebote sind immer an eine bestimmte Mietvertragsdauer gebunden.» Diese Aussage bezieht sich nicht nur auf ihr eigenes Unternehmen, sondern auf die gesamte Branche. Sollte der Mieter nur kurzzeitig in der Wohnung bleiben, werden Gratis-Monatsmieten und ähnliches vom Vermieter umgehend zurückgefordert.

Jeder Immobiliendienstleister gestaltet seine Verträge nach seinem eigenen Gutdünken. Nicht selten passiert ist, dass Mieter zuvor erhaltenen Gutscheine für neue Möbel oder das neue iPad zurückgeben müssen.

Auf die Frage warum Vermieter nicht einfach die Miete senken würden, antwortete Immobilienspezialist Donato Scognamiglio: «Sie geben lieber ein einmaliges Geschenk, als über mehrere Jahre weniger Miete zu kassieren.»

Dabei handelt es sich um einen künstlichen Eingriff, um die monatlichen Zinsen hoch zu halten. Der Experte hingegen schlägt eine andere Variante vor: «Als Mieter wäre mir eine stetige Mietzinsreduktion lieber als ein einmaliges Geschenk, insbesondere, wenn ich lange in der Wohnung bleiben will»

...Schaut man ins Maul

Offensichtlich ist, das einmalige Geschenke im Prinzip nur eine andere Form der Mietzinsreduktion sind. Sie werden lediglich nicht im Vertrag aufgeführt. Doch dabei bleibt es nicht: Die Nachmieter trifft es ebenfalls hart.

Scognamiglio sagt dazu: «Zu Beginn profitieren Interessenten von den Goodies. Zieht der Mieter später aber aus, sieht der Nachmieter nicht, dass der Vormieter Geschenke kassiert hat und damit eigentlich die Miete auch tiefer sein könnte.»

Auch der Mieterverband sieht diese Geschenke mit grosser Sorge. So warnt sein Sprecher Angst vor den «Lockvogelangeboten». Gegenüber Blick sagte er: «Wer eine Wohnung mietet, für die man noch ein Geschenk erhält, zahlt einen übersetzten Preis.»

Wenn der Vermieter jeden Monat 100 Franken mehr Mieteinnahmen, weil er anfangs ein Geschenk von 500 Franken an seinen Mieter ausgegeben hat, hat seine Ausgaben schnell amortisiert. Statt Geschenke auszugeben, fordert Angst: «Wenn der Referenzzins steigt, werden teure Wohnungen rasch unbezahlbar. Deshalb sollte man Wuchermieten meiden.»


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