Muss ich dem Vermieter mein Einkommen mitteilen?
Eine neue Wohnung zu finden ist heutzutage oftmals gar nicht mehr so einfach. Wer eine neue Wohnung sucht oder dringend umziehen will, muss oftmals längere Bewerbungsverfahren über sich ergehen lassen-
Das liegt vor allem daran, dass die Nachfrage nach Wohnungen höher ist, als das Angebot. Demnach kann sich der Vermieter also aussuchen wen er in seiner Wohnung wohnen lässt. Vermieter und Liegenschaftsverwaltungen versuchen also den bestmöglichen Kandidaten für ein problemloses Mietverhältnis herauszufinden. Dabei stellen sie häufig viele Fragen, um die Kandidaten besser einschätzen zu können. Die häufigste Frage ist die nach dem Einkommen des zukünftigen Mieters und wollen dabei in vielen Fällen auch Lohnabrechnungen einsehen. Doch ist das überhaupt zulässig?
Grundsätzlich muss sich natürlich auch der Vermieter schützen, um unangenehme Überraschungen im späteren Mietverhältnis im Vorfeld auszuschliessen. Dafür darf er den Mietern einige Fragen stellen. Grundsätzlich aber nur solche, die für das spätere Mietverhältnis relevant sind. Die gewonnenen Kenntnisse müssen also dazu dienen, die Zuverlässigkeit des zukünftigen Mieters in Bezug auf das Mietverhältnis einschätzen zu können. Dazu gehört auch, ob der Bewerber auch die Miete zahlen kann.
Die dafür geltenden Richtlinien stammen vom Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten. Diese besagen, dass der Vermieter nur solche Angaben vom Bewerber verlangen kann, die sich auf die Wohnverhältnisse, eventuelle Haustiere, zu möglichen Lärmquellen, also auch Musikinstrumenten und auch zur finanziellen Situation beziehen.
Der Vermieter darf aber auch nach dem Einkommen fragen. Allerdings muss der Bewerber dem Vermieter keine Lohnabrechnungen vorlegen, die sein genaues Gehalt preisgeben. Die Nennung der eigenen Einkommenskategorie reicht dazu aus. Bis zu einem Einkommen von 100‘000 Franken verläuft diese Kategorisierung in 10‘000er Schritten. Wenn der Bewerber also 34‘000 Franken verdient, reicht es aus, dem Vermieter mitzuteilen, dass das eigene Einkommen zwischen 30 und 40.000 Franken liegt. Verlangt der Vermieter trotzdem die Offenlegung einer Lohnabrechnung oder gar eines Arbeitsvertrags, so muss man dieser Bitte nicht nachkommen.