Die Immobilienverwaltungen beklagen, die Sozialämter liessen sie im Stich
Während es für die Bezieher von Sozialhilfe immer schwieriger wird, eine Wohnung zu finden, beklagen sich die Vermieter, dass ihre Situation durch die strengere Handhabung seitens der Sozialämter zunehmend schlechter wird.
Bei den grossen Immobilienverwaltungen in der Region Bern, so hat eine Umfrage gezeigt, findet derzeit ein Umdenken statt. Die strengere Handhabung im Wohnungsmarkt durch die Sozialämter macht sich auch bei den Vermietern bemerkbar - allerdings nicht zum Vorteil der Sozialhilfebezüger.
Obwohl fast alle der in dieser Umfrage teilnehmenden Unternehmen Wohnungen an Sozialhilfebezügler vermieteten, beklagen doch alle eines: die Unterstützung seitens der Sozialämter sei nicht ausreichend. Roger Niederer, Geschäftsleiter der Niederer AG mit Sitz in Ostermundingen, meinte, dass sich einige Sozialdienste zwar Mühe geben, bis der Mieter eine Wohnung gefunden habe, dann allerdings begänne die Vernachlässigung. Auch die Unterstützung der Eigentümer dieser Liegenschaften durch die Sozialämter schwinde. Abhängig vom jeweiligen Sozialdienst und der Persönlichkeit des einzelnen Mieters hat Roger Niederer sehr unterschiedliche Erfahrungen mit Mietern, die Bezüge vom Sozialamt erhalten, gemacht.
Andreas Schlecht, Inhaber und Geschäftsleiter der AS Immobilien AG, hat ganz ähnliche Erfahrungen wie Roger Niederer gemacht. Er wirft ein, dass es deutlich einfacher sein, wenn das Sozialamt selbst als Vertragspartner in den Mietverträgen auftritt. Bei positiven wie negativen Erfahrungen kommt Schlecht zu dem Schluss, dass Verträge und daraus folgende Mietverhältnisse mit Beziehern von Sozialhilfe im Vergleich zu anderen Mietverhältnissen immer etwas aufwendiger sind.
Beschädigungen am Mietobjekt und fehlende Mietzinszahlungen
Die Herangehensweise der grossen Objektverwaltungen Livit AG und Privera AG hingegen ist unterschiedlich. Während man bei der Livit AG, einem Tochterunternehmen der Swiss Life, nicht mehr direkt an Sozialhilfebezüger vermietet, so ist es bei der Privera AG jeweils eine individuelle Einzelfallentscheidung. Die Eigentümer der jeweiligen Liegenschaften hätten hier klare Vorgaben aufgestellt. Eine Vermietung durch die Livit AG ist aber dennoch möglich, wenn der Vertragspartner eine soziale Institution sei, so die Aussage.
Andere Unternehmen wollten sich nur im Schutz der Anonymität zu diesen Fragen äussern. So gab eine Vermieterin an, die Vermietung an Personen mit Sozialhilfebezug finde nicht mehr statt. Zu dieser Entscheidung haben nicht bezahlte Mietzinszahlungen, die sich zu hohen Ausständen addierten, schwere Beschädigungen im jeweiligen Mietobjekt durch die Mieter und Exmissionen, also die polizeiliche Ausweisung des Mieters aus der Wohnung geführt. Hieran tragen laut der Verwalterin die Sozialämter eine Mitschuld.
Viele Verwaltungen empfinden die derzeitige Situation als nicht mehr tragbar, denn das Verhältnis und die Zusammenarbeit mit den Sozialämtern sei stark verbesserungswürdig. Allerdings gäbe es zwischen den einzelnen Gemeinden und Ämtern deutliche Unterschiede, was die Unterstützung der Objektverwaltungen anbelangt.
Dies bestätigt auch eine andere grosse Immobilienverwaltung aus der Region, die mit Sozialämtern vorwiegend schlechte Erfahrungen gemacht hat. Auch sie gibt an, es bestünden Unterschiede zwischen den einzelnen Gemeinden und, noch extremer, zwischen den einzelnen Kontaktpersonen. So gäbe es Sozialarbeiter, die bei den Verwaltungen nicht nur die Rechte ihrer Klienten durchsetzen wollten, sondern auch diese an ihren Pflichten ermahnen. Auch die einzelnen Sozialhilfebezüger seien natürlich sehr unterschiedlich. Dieser Vermieter habe innerhalb des in Frage kommenden Personenkreises eindeutige Präferenzen: Alleinerziehende. Diese wollten in Frieden leben und nicht ihre knappe Zeit damit verbringen, die Verwaltung wegen Kleinigkeiten zu nerven.