Garantierte Miete trotz Sozialhilfe
Es ist allgemein bekannt, dass Sozialhilfebezüger bei der Wohnungssuche in vielen Fällen schlecht gestellt sind als andere Mieter. Um diesen Missstand zu beheben, führte der Kanton Freiburg nun ein System ein, welches den Hausbesitzern den Mietzins garantieren soll.
Männlich, 30 Jahre alt und gesundheitlich angeschlagen: Noch ist nicht geklärt, ob er eine IV-Rente vom Staat erhalten oder sie ihm verwehrt wird. Seine gesundheitlichen Probleme hindern ihn daran, eine Arbeit aufzunehmen und ein Recht auf Arbeitslosenentschädigung hat er nicht mehr. Seine einzige Einnahmequelle ist die Sozialhilfe. Die Wohnungssuche gestaltet sich als ein echtes Problem. Der Mann hat schlechte Karten, da er dem Vermieter keine ausreichenden Sicherheiten vorlegen kann.
Der Kanton Freiburg hat sich Menschen in einer solchen Situation nun angenommen. In Zukunft sollen sie bei der Wohnungssuche nicht mehr schlechter gestellt sein. Dazu hat die Direktion für Gesundheit und Soziales kürzlich ein neuartiges Mietzinsgarantie-System öffentlich vorgestellt, das kurz darauf auch gleich in Kraft trat.
Es dauerte über vier Jahre, bis das kantonale Abkommen aufgebaut werden konnte. Aus ihm wurde ein Abkommen mit vier Punkten, das von verschiedenen Partnern getragen wird:
- Regionale Sozialdienste
- die Caritas
- Freiburger Sektion des Verbands Schweizer Immobilien-Fachleute
- Immobilien-Kammer Freiburg
Die vom Abkommen übernommenen Leistungen sind die Garantie für die Übernahme der laufenden Mieten, eine Kautionszahlung für das Mietzinsdepot, eine koordinierte Übernahme der Garantie von einem Sozialdienst zum anderen bei einem Wohnungswechsel sowie die Einführung eines einheitlichen Formulars zur Prüfung von Gesuchen um eine Mietzinsgarantie oder eines Depots.
Freiburg: Erster Westschweizer Kanton mit einem solchen Dispositiv
Laut der Staatsrätin Anne-Claude Demierre (SP) ist Freiburg der erste Kanton in der Westschweiz, der ein solches System zugunsten seiner Sozialhilfeempfänger eingerichtet hat. Für den Vorsteher des Kantonalen Sozialamtes, Jean-Claude Simonet, liegt einer der grössten Vorteile des neuen Systems in der Tatsache, dass nun ein einheitliches Vorgehen für den gesamten Kanton angewendet wird. Bisher hätte es zwar bereits Mietzinsgarantie durch Sozialdienste gegeben, doch all diese hatten ihre eigenen Regeln und Verfahren. Inzwischen ist die Stadt Freiburg in bereits 96 Fällen Garant. Nun kann das einheitliche Dossier einfach von einem Sozialdienst an einen anderen übergeben werden.
Anne-Claude Demierre versichert, dass durch das neue System keine höheren Kosten verursacht werden: «Es kostet nicht mehr, aber es erlaubt, dass das System besser funktioniert.» Bisher zahlten die Sozialdienste knapp 20 Millionen Franken pro Jahr an Sozialhilfebezüger, wenn deren Einkommen nicht ausreichte, um die Miete zu bezahlen. Das sind in der Regel 40% der Ausgaben eines Sozialhilfebezügers. Allein im Kanton Freiburg seien 300 bis 400 Personen potentiell von dieser Massnahme betroffen.
Ausstieg wird erleichtert
Wenn die Sozialhilfebezüger wieder finanziell selbstständig werden, können sich die Sozialdienste nun mittels des neuen Systems und seinen vereinheitlichten Verfahren leichter von der Mietzinsgarantie befreien. Dadurch müssen Sozialdienste Mietverträge nicht mehr direkt unterschreiben. Zudem berücksichtigt die Garantie auch arbeiten für Wiederinstandsetzung und Behebung von Schäden.
Alain Charrière vom Verband der Immobilien-Fachleute betont, dass Vermieter mehr Sicherheit erhalten würden: «Das Ziel dieses Abkommens ist nicht, Blankoschecks für Mieten zu erhalten. Vielmehr sollen Sozialhilfebezüger nach den gleichen Kriterien behandelt werden wie jeder andere Mieter auch.» Der Vermieter hat nun 30 Tage Zeit, sich direkt an den Sozialdienst zu richten, falls eine Miete aussteht und muss somit nicht mehr gleich eine Kündigung aussprechen.
Jedoch sind auch im neuen Abkommen nicht alle Fälle bis ins kleinste Detail geregelt, der Präsident der Immobilien-Fachleute, Andéol Jordan, erwiderte: «Allein schon, dass sich alle Beteiligten zu einem Dialog zusammengefunden haben, hilft beim Finden von Lösungen.»