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HEV St. Gallen programmiert Mietzinsrechner zu Gunsten der Vermieter

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HEV St. Gallen programmiert Mietzinsrechner zu Gunsten der Vermieter

Als der Referenzzinssatz gesenkt wurde hat sich Robert Bachmann aus St. Gallen sehr wundern dürfen. Denn als er nachsehen wollte wie er in Zukunft seine Mieten berechnen muss, hat er eine verwirrende Entdeckung gemacht. Herr Bachman ist nämlich Mieter und Vermieter, also hat er beim Online-Mietzinsenrechner des Mieterverbandes und auch bei dem vom Hauseigentümerverbands (HEV) St. Gallen nachsehen wollen. Allerdings kamen völlig verschiedene Ergebnisse zum Vorschein. Für “allgemeine Kostensteigerung” sagte der Mietverbandsrechner minus 0,17 Prozent, der HEV behauptete aber plus 0,17 Prozent. Das war dann doch etwas verwirrend.

Mit dem Mietzinsrechner stimmt etwas nicht

Als Bachmann beim HEV nachhaken wollte was denn nun richtig sei, sagte dieser, dass das schon stimmt so wie es da steht. Denn sie wollen ja, dass der Rechner auch bei rückläufiger Teuerung immer noch im Plus ist. Das sagte jedenfalls Thomas Oberle vom Rechtsdienst des HEV Schweiz.

Die Pauschale die für Mietsänderungen, ist meistens 0,25 bis 0,5 Prozent des Mietzinses. Also die, die nicht in den Nebenkosten auftaucht. Das ist nicht gerade viel, allerdings merken es die Verwaltungen deutlich, wenn sie mehrere Mieter führen. Da fragt man sich aber, welche Kosten denn überhaupt ansteigen sollen. Sie sind doch momentan im Minus. Und das 1,4 Prozent!

Also ist es deshalb, warum der HEV sich dazu entschieden hatte den Rechner einfach ins Plus gehen zu lassen? Da kommt man ins grübeln. Denn eigentlich ist das rechtens! Experten sagen, dass diese Rechnung nicht richtig sei. Mieter die somit dagegen ankämpfen wollen würden eindeutig Recht bekommen, wenn sie damit vor Gericht gehen würden, sagte Hugo Wehrli vom Mieterverband Ostschweiz. In St. Gallen sagte man allerdings gar nichts dazu.

Nur die Erklärung, dass ja auch andere Kantonen nie von einer negativen Steigerungspauschale ausgehen würden, deshalb hätte man aus der minus Zahl einfach ein Plus gemacht. Der HEV-Jurist Oberle sieht das also ganz logisch. Seltsam, eigentlich arbeitete der HEV immer ganz vorbildlich.

Nachdem der “Beobachter” ein wenig nachgehakt hatte, setzte man den Rechner wieder auf 0. Immer noch kein Minuswert mit der Begründung von Oberle, weil durchaus noch Kosten steigen würden. Wie zum Beispiel die Kosten für Gebühren und Verwaltung. Dies allerdings, sagte Robert Bachmann, ist falsch! Dies sind alles Nebenkosten und gehören nicht zur Kostensteigerungspauschale. Somit kann hier eindeutig etwas nicht stimmen!

Falsch berechnete Mietzinse wirken sich ebenfalls auf die Mietkaution, welche vom Vermieter gefordert wird. Denn bekanntlich wird die Mietkaution mit der Anzahl der geforderten Anzahl Monatsmieten berechnet.


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