Transparente Mietzinse bei Mieterwechseln

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Transparente Mietzinse bei Mieterwechseln

Der Bundesrat hat im Mai 2015 die Teilrevision des Mietrechts zuhanden des Parlaments verabschiedet. Hiermit wird das Ziel verfolgt, Transparenz über den Mietzins bei einem Mieterwechsel zu schaffen. So soll der Usus eingedämmt werden, dass Vermieter bei einem Wechsel der Mieter den Mietpreis obligatorisch anheben. Regulär würden Mieter eine Erhöhung bis zu 10% der Miete akzeptieren, bei jedem 10. Wohnungswechsel würden jedoch Erhöhungen bis zu 30% umgesetzt.

Das Gesetz soll mithilfe eines Formulars ausgeführt werden, welches von Vermietern schweizweit ausgefüllt werden muss. Erhöhungen müssen begründet werden, unangekündigte Mietzinssteigerungen aufgrund von Investitionen sind im ersten Mietjahr nun nicht mehr gestattet. Ein neuer Mieter kann 30 Tage nach Unterschrift des Mietvertrages den Mietzins anfechten. Ausgenommen von der Formularpflicht sind Geschäftsmieten.

Neu ist diese Formularpflicht für die Kantone wie Nidwalden, Zug, Freiburg, der Waadt, Neuenburg, Genf und Zürich nicht. So haben sich im Kanton Zürich - nach knapp einem Jahr nach Einführung der Formularpflicht - die Anfechtungen bei Gericht verfünffacht. Dies zeigt, dass dieses Instrument angenommen wird und es von Seiten der Mieter auch Bedarf hierfür gibt. Dem Bundesrat ist diese Entwicklung bewusst und rechnet mit einer höheren Belastung der gerichtlichen Instanzen.

Die Hauseigentümer missbilligen die Pflicht der Offenlegung des vorherigen Mietzinses bei einem Mieterwechsel. Laut einer Studie des Hauseigentümerverbandes (HEV) der wird seitens der Hauseigentümer befürchtet, dass die Formularpflicht zu einer erhöhten Anfechtungsrate führt, wodurch die Mieten künstlich gedrückt würden. Das Gesetz würde dazu führen, dass weniger Investitionen in Mietwohnungen durchgeführt werden könnten, da diese erst begründet werden müssen und anschliessend angefochten werden könnten. Langfristig resultiert dies dann darin, dass viele Wohnungen für den Markt uninteressant würden, da beispielsweise nicht modernisiert wurde. Dies resultiert dann wiederum in Wohnraumknappheit.

Das Gesetz zur Transparenz des Mietzines basiert auf den Aussagen der Vernehmlassung aus 2014 und auf Befürwortung aus dem wohnungspolitischen Dialogs zwischen dem Bund, Kantonen und Gemeinden.


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