Ist die Überwachung von meinem Grundstück erlaubt?

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Ist die Überwachung von meinem Grundstück erlaubt?

Immer mehr Menschen installieren Videokameras zum Schutz ihres Eigentums. Doch die Nutzung von solchen Systemen ist gesetzlich eingeschränkt, um unter anderem die Rechte von unschuldigen Personen zu wahren. Daher gilt es einige Punkte zu beachten.

Nicht nur Eigentümer von Einfamilienhäusern wollen ihr Grundstück geschützt wissen, auch Vermieter von Mehrfamilienhäusern wollen ihre Immobilie mithilfe von Alarmsystemen und vor allem Videoüberwachung vor Einbrüchen oder Vandalismus schützen. Doch wie weit darf solch eine Überwachung gehen, wenn etwa auch das Nachbargrundstück im Sichtbereich der Kameras liegt? Worauf muss geachtet werden?

Einsatz muss gerechtfertigt sein

Grundsätzlich ist eine Videoüberwachung nach dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit und der Rechtmäßigkeit zulässig, wenn die Aufnahmen absolut notwendig sind. Das bedeutet zum einen, dass eine Überwachung nur erlaubt ist, wenn andere weniger drastische Lösungsmöglichkeiten wie verstärkte Sicherheitsschlösser nicht umsetzbar sind. Zum anderen muss die Überwachung auf einem gerechtfertigten Grund basieren. Bei Privatpersonen kann der Schutz vor Einbrüchen eine Rechtfertigung darstellen. Außerdem dürfen bei Mietshäusern nur kleine Bereiche des eigenen Grundstücks überwacht werden, denn bei allen Aufnahmen müssen die Persönlichkeitsrechte gewahrt werden. Das bedeutet konkret, dass Personen, die gefilmt werden, Anspruch auf die Sichtung des Videomaterials erheben dürfen, insofern diese Aufnahmen gespeichert werden. Sie dürfen außerdem in ihrer Privatsphäre nicht drastisch eingeschränkt werden. Gleichermaßen bedeutet das, dass das Nachbargrundstück unter keinen Umständen auf den Aufnahmen zu sehen sein darf. Auch öffentlicher Raum beispielsweise die gesamte Straße darf auf dem Material nicht erkennbar sein beziehungsweise ist die Überwachung davon grundsätzlich rechtswidrig. Das liegt daran, dass auf den Aufnahmen eine Vielzahl an Personen überwacht wird und dies nicht mit dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit einhergeht. Außerdem besitzt die Polizei das Gewaltmonopol und schützt so den öffentlichen Raum. Jedoch wird eine geringe Erfassung des öffentlichen Raums meistens toleriert.

Bei Aufnahme: Hinweisschilder

Wenn eine Person einen Aufnahmebereich betritt, muss diese über die Kameras deutlich und gut sichtbar informiert werden und darüber, wo sie Informationen über die von ihr erhobenen Daten erhalten kann. Soll ein Mietshaus überwacht werden, empfiehlt es sich, je nach Sichtweite der Kameras, das Einverständnis der betroffenen Mieter einzuholen. So können später eventuelle Konflikte schneller gelöst werden. Gewisse Bereiche wie etwa die Briefkästen oder der Eingangsbereich dürfen ohne die Einverständniserklärungen der Mieter nicht gefilmt werden. Bei einem Einfamilienhaus hingegen darf das gesamte Grundstück überwacht werden, jedoch darf das Nachbargrundstück nicht ohne vorheriges Einverständnis gefilmt werden. Wenn es sich bei der Kamera um eine Attrappe handelt, muss ebenfalls ein Warnhinweis erfolgen. Jedoch muss nicht genannt werden, dass sie eine Attrappe ist. Soll eine Kamera etwa im Innenbereich einer Wohnung montiert werden, müssen alle Dienstleister beispielsweise Handwerker, die die Wohnung betreten, über die Kameras informiert werden.

Datenschutz

Die erhobenen Daten beziehungsweise Aufnahmen müssen unbedingt vor Zugriff und Missbrauch durch Dritte geschützt werden. Daher empfiehlt es sich, die Daten passwortgeschützt auf einer externen Festplatte zu speichern. Nach 24 Stunden müssen die Aufnahmen gelöscht werden, um den Datenschutz zu garantieren. Bei Abwesenheit etwa durch Urlaube oder dergleichen kann diese Frist auch verlängert werden.

Wann von der Überwachung abzuraten ist

<ü>Die Überwachung des eigenen Grundstücks bringt viele Vorteile mit sich, wie etwa ein verbessertes Sicherheitsgefühls sowie die Möglichkeit Verbrechen schneller aufzuklären, da die Aufnahmen die Arbeit der Polizei unterstützen können. Allerdings ist dabei auch nicht zu übersehen, mit wie viel Aufwand die Überwachung einhergeht. Der Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte der einzelnen Personen müssen allzeit gewährleistet sein, sonst droht im schlimmsten Fall eine Zivilklage oder eine Anklage wegen strafbarer Handlung gegen den Geheim- oder Privatbereich. Wem dies zu viel Aufwand bedeutet, kann Alternativen nutzen, wie neue Schlösser oder ein Alarmsystem, das nicht auf Videoüberwachung basiert.

Trotz der vielen Auflagen und Regeln, die bei der Aufnahme vom eigenen Grundstück gelten, stellen Videokameras eine sichere Möglichkeit dar, sich vor Einbruch oder Vandalismus zu schützen. Die Kameras haben eine abschreckende Wirkung, denn mit ihnen kann unter Umständen später der Täter identifiziert werden.


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