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Darauf müssen junge Erwachsene bei ihrer ersten Mietwohnung achten

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Darauf müssen junge Erwachsene bei ihrer ersten Mietwohnung achten

Die erste Wohnung ist für viele junge Frauen und Männer etwas ganz besonderes. Mit großer Vorfreude sehnt man gespannt den ersten 4 Wänden entgegen. Für manche ist es dann ein Schock, wenn sie feststellen, wie zeitaufwändig und kostspielig der Traum der eigenen Wohnung tatsächlich ist. Im Folgenden sind die wichtigsten Punkt bei Einzug in eine neue Wohnung zusammengefasst.

Darauf müssen junge Erwachsene bei ihrer ersten Mietwohnung achten.

Kostenplanung

Wer auf der Suche nach seiner ersten Mietwohnung ist, sollte unbedingt die anfallenden Kosten ernsthaft berücksichtigen. Der gesamte Mietzins (inklusive Nebenkosten) sollte nicht mehr als ein Viertel des ausgezahlten Lohns betragen. In großen Städten mit hohen Mietzinsen wie Bern oder Zürich kann der Mietzins auch ein Drittel des Nettolohns ausmachen. Die meisten Verwaltungen akzeptieren Mieterinnen und Mieter deren Einkommen den Mietzins um das dreifache übersteigt.

Mietzins und Nebenkosten

Viele junge Mieterinnen und Mieter unterschätzen die Heiz- und Nebenkosten. Im Mietvertrag werden diese oft separat aufgeführt und müssen a conto beglichen werden. Der Vermieter stellt einmal pro Jahr die tatsächlichen Heiz- und Nebenkosten auf und verrechnet diese mit den geleisteten Akontozahlungen. Es können dabei erhebliche Nachzahlungen entstehen. Deshalb empfiehlt es sich, den Vermieter nach der Höhe der durchschnittlichen Nachzahlungen zu fragen. Auch der Strom wird separat abgerechnet. Pro Jahr können für Strom mehrere hundert Franken an Kosten entstehen.

Mietzinsdepot / Mietkaution

Mieter müssen vor Einzug in die neue Wohnung eine Mietkaution hinterlegen. Die Höhe der Kaution darf drei Bruttomieten nicht übersteigen. Diese Kaution muss auf einem Sperrkonto hinterlegt werden und darf nur nach gemeinsamer Absprache zwischen Mieter und Vermieter ausgezahlt werden. Allerdings muss sie spätestens ein Jahr nach Auszug ausgezahlt werden, sofern der Vermieter keine Forderungen gegenüber dem Mieter einklagt. Für alle die nicht genügend Kapital für die Mietkaution aufbringen können, gibt es sogenannte Mietkautionsversicherung. Diese bieten dem Vermieter den gleichen Schutz wie eine Mietkaution auf einem Sperrkonto. Die Mietkautionsversicherung stellt dem Mieter hierbei jährlich eine Prämie in Rechnung. Einen Vergleich der verschiedenen Anbieter finden Sie hier.

Mietvertrag und Mitbewohner

Wer mit mehreren Personen zusammen in eine Wohnung zieht, sollte den Mietvertrag möglichst alleine als Hauptmieter unterschreiben. Dies geht jedoch nur, wenn der Vermieter dies zulässt. Bei einer Einzelunterschrift haftet nur derjenige für auftretende Schäden und den Mietzins, der unterschrieben hat.

Alle weiteren Mitbewohner können per Untermietvertrag mitwohnen. Voraussetzung ist auch hier, dass der Eigentümer zustimmt. Auf diese Weise haftet ausschließlich der Hauptmieter. Der Hauptmieter wird so zum Vermieter für die Untermieter und muss bestimmten Pflichten nachkommen. Er kann so den Untermietern innerhalb von drei Monaten kündigen.

Es gibt auch noch eine sogenannte Solidarmieterschaft. Eine Solidarmieterschaft kann ab zwei Personen geschlossen werden. Jedoch ist diese nur selten empfehlenswert, weil alle Parteien den Mietvertrag unterschreiben und dadurch haftbar gegenüber dem Vermieter sind. Kann ein Mitglied der Gemeinschaft die Miete nicht bezahlen, kann der Vermieter diese von einem anderen Mieter einfordern. Zusätzlich müssen bei einer Kündigung alle Mitbewohner unterschreiben. Verweigert einer die Unterschrift, müssen die anderen gegen ihren Willen weiterzahlen.

Hausratversicherung

Hausratsversicherungen kommen bei vielen Schäden auf. Dazu gehören Schäden durch Hochwasser, Sturm, Hagel und Feuer. Auch Diebstahl gehört dazu und kann mit einer Zusatzversicherung in der Hausratversicherung erweitert werden. Die Versicherungssumme sollte dem realen Wert des Hausrats entsprechen.

Privathaftpflichtversicherung

Junge Leute die aus der Wohnung ihrer Eltern ausziehen, sind in der Regel nicht mehr über die Privathaftpflichtversicherung ihrer Eltern mitversichert. Diese Versicherung ist jedoch wichtig. Wer einer Person einen Schaden zufügt, muss in der Regel erhebliche Summen zahlen. Eine Privathaftpflichtversicherung ist daher sehr zu empfehlen. Einige Vermieter lassen nur Personen mit Privathaftpflichtversicherung einziehen. Der Selbstbehalt bei der Versicherung sollte nicht pro Raum berechnet werden.

Telefon/Internet

Internet- und Telefonanschluss sind heutzutage nicht mehr wegzudenken. Jedoch kann das Aufschalten des Anschluss mehrere Tage oder sogar Wochen dauern. Für die Anmeldung bei einem Provider müssen in der Regel neben der genauen Lage der Wohnung im Haus auch der Name des Vormieters bekannt sein. Zu beachten sind auch die Internet-Leitungen des Hauses. Ein schnelles Internetabo hilft nicht, wenn die Leitungen des Hauses nicht dafür ausgelegt sind.

Fernseher

In der Schweiz gibt es zwei Wege um TV-Signale zu empfangen. Zum einen über das lokale Kabelnetz und zum anderen über den Telefonanschluss. Die Anbindung an das Kabelnetz ist in der Regel im Mietvertrag enthalten. Die entstehenden Kosten sind entweder Teil der Nettomiete oder werden mit den Nebenkosten verrechnet.

Wer seinen Kabelanschluss plombieren lässt und den Mietvertrag dementsprechend anpasst, kann digitales Fernsehen über den Telefonanschluss beziehen. Die Kündigungsfristen der Kabelnetzanbieter sind sehr unterschiedlich. Die entstandenen Kosten für die Plombierung des Kabelanschlusses muss je nach Vertrag der Mieter oder Vermieter übernehmen.


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