Diese Mieterschäden müssen Sie nicht bezahlen

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Rotwein-Fleck im Teppich, kleine Kratzer am Türrahmen: Wer muss welche Reparatur in einer Mietwohnung zahlen - Mieter oder Vermieter? Quelle: Thinkstock
Rotwein-Fleck im Teppich, kleine Kratzer am Türrahmen: Wer muss welche Reparatur in einer Mietwohnung zahlen - Mieter oder Vermieter? Quelle: Thinkstock

Nicht alle Mieterschäden müssen vom Vermieter bezahlt werden. Comparis.ch schreibt, wann die Reparaturkosten zu Lasten des Vermieters gehen und wie Abhilfe durch die Privathaftpflichtversicherung geschaffen wird.

Wie Vorgehen bei Mieterschäden?

Oftmals wird bei Auszug aus der Wohnung schon der kleinste Schaden zum Dilemma zwischen Mieter und Vermieter. Doch muss die Sanierung des Schadens komplett aus eigener Tasche finanziert werden oder genügt bereits eine Schönheitsreparatur?
Comparis schlägt folgt vor, bei Schäden an der Mietsache zuerst die Privathaftpflicht in Anspruch zu nehmen und die Reparatur nicht mit der Mietkaution zu verrechnen. Dies, weil bei rechtzeitiger Meldung vor der Schlüsselübergabe ein Gutachter von der Versicherung den Schaden bewerten kann. Zur Berechnung der Schadensumme gilt dann der Zeitwert und nicht der Neuwert. So schützen sich Mieter am besten vor überzogenen Forderungen des Vermieters, die nicht selten versuchen die Reparaturkosten und Neuanschaffungen zu Lasten der Mieter abzuwälzen.

Anderes gilt bei Schäden welche grobfahrlässig verursacht wurden. Hier muss der Mieter mit Leistungskürzungen seitens der Versicherung rechnen, wie zum Beispiel Schäden, die durch starkes rauchen entstanden sind.

Beachten Sie diese 3 Punkte für eine Übergabe ohne Streitfälle:



- Augen auf beim Einzug: Vermerken Sie bereits vorhandene Schäden auf dem Wohnungsübergabeprotokoll / Mängelrüge und lassen Sie es von beiden Mietparteien unterschrieben. Somit können Sie zukünftige Forderungen für bereits vorhandene Mieterschäden abwehren und haben handfeste Beweise in der Hand.

- Normale Abnutzung: Niemand muss eine absolut mängelfreie Wohnung abgeben. Beim Wohnen entstehen zwangsläufig gewisse Spuren. Die normale Abnützung ist im Mietpreis bereits inbegriffen. Eine Wohnung muss am Ende der Miete nicht genauso aussehen wie zu Beginn. Schäden wie Bilderschatten, ausgetretene Spannteppiche, fachgerecht verschlossene Nägellöcher, Lampenabdrücke und kleine Bodenkratzer laufen unter normalem Verschleiss durch die alltägliche Benutzung. Diese muss der Mieter nicht ersetzen. Die normale Abnützung ist bereits im Mietpreis inbegriffen.

- Übermässige Abnutzung: Tiefe Kratze im Parkett oder gelbe Wände durch Rauchen im Mietobjekt muss hingegen vom Mieter übernommen werden. Der Schaden wird jedoch nicht zu Neuwert, sonder zum Zeitwert der Sache verrechnet.

So bekommen Sie Ihre Mietkaution schneller zurück

Sollten Sie vor Übergabe der Wohnungsschlüssel die verursachte Schäden behoben oder geklärt haben, welche Schäden zu Lasten des Vermieters gehen, so steht nach Erstellung der Schlussabrechnung zur Freigabe Ihrer Mietkaution nichts mehr im Wege. Sollten Sie eine Mietkautionsversicherung als Sicherheitsleistung abgeschlossen haben, so müssen Sie zusammen mit dem Vermieter die Urkunde an die jeweilige Versicherung unterschrieben zurückschicken, damit die Bürgschaft aufgelöst werden kann.


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