Wenn der Vormieter noch einen Schlüssel hat…

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Wenn der Vormieter noch einen Schlüssel hat…

Stellt man sich vor, wie der ehemalige Mieter noch einen Wohnungsschlüssel für die eigenen vier Wände haben könnte, bekommen einige ein sehr mulmiges Gefühl in der Magengegend. Was tun, wenn der Vormieter noch einen Schlüssel besitzt, dies aber abstreitet?

Wenn dann die ganze Schliessanlage ausgetauscht werden müsste? Normalerweise ist der Erhalt der Schlüssel bei Einzug in eine neue Wohnung im Wohnungsübergabeprotokoll festgehalten. Doch was, wenn dieses Protokoll oder der Punkt „Schlüssel“ nie aufgenommen wurde? Niemand möchte mit dem Gedanken leben, jemand fremdes hätte noch einen Schlüssel für die eigene Wohnung. Unvorstellbar, was alles passieren könnte.

Schauen Sie das Wohnungsübernahmeprotokoll an
Bei einer Wohnungsübergabe wird normalerweise ein Wohnungsübernahmeprotokoll erstellt. Dabei handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen Vermieter, bisherigem Mieter und neuem Mieter. Der aktuelle Zustand der Wohnung wird festgehalten. Mängel werden notiert und am Ende erfolgen die Unterschriften. Auch die Schlüsselrückgabe wird schriftlich festgehalten. Der bisherige Mieter ist beim Auszug darauf angewiesen, alle Schüssel zurückzugeben. Tut oder kann er dies nicht, so verletzt er den Vertrag und muss für auftretende Schäden haften. Es ist kein Geheimnis, wenn wir hier sagen, dass jeder Mieter am Ende seiner Mietzeit die Wohnungssschlüssel zurückgeben muss. Die eigentliche Probleme treten immer erst dann auf, wenn plötzlich ein Schloss oder die gesamte Schliessanlage gewechselt werden muss. Das ist extrem kostspielig und kein Mieter möchte dafür freiwillig aufkommen.

Wenn der frisch Eingezogenem das Fehlen eines Schlüssels bemerkt, weil der Vormieter diesen nie abgab, sollte unbedingt der Vermieter kontaktiert werden. Zudem sollten Mieter ihrem Vermieter eine Frist zur Mangelbehebung setzen. Der Vermieter muss dann den Mangel beheben, indem er entweder einen neuen Schlüssel besorgt oder ein neues Schloss einbauen lässt. Beides ist möglich. Natürlich funktioniert das nicht immer so einfach. Manchmal weigert sich ein Vermieter auch, den Mangel zu beheben. In dem Fall geht man am besten zur Schlichtungsbehörde und reicht eine Klage ein. Alternativ kann auch der Mietzins hinterlegt werden. Jedoch sollte bedacht werden, dass bei einer Klage vor der Schlichtungsbehörde vom Mieter bewiesen werden muss, dass der Vormieter noch im Besitz eines Schlüssels ist. Oft wird dieser Nachweis unmöglich sein. Deshalb sind rechtliche Schritte vorher genau abzuwiegen. Das ist auch der Grund dafür, warum man nicht einfach so von seinem Vermieter verlangen kann, ein neues Schloss einzubauen, nur weil jemand befürchtet, der Vormieter könnte noch einen Schlüssel irgendwo haben. Allgemein gesprochen ist die Gefahr, dass der Vormieter einen Schlüssel bewusst vorenthält, sehr gering. Der Mieterverband Zürich rät daher zu rechtlichen Schritten gegen den Vermieter ab. Die Gefahr vor Gericht zu scheitern, sei zu gross.

Sollte der Vermieter Forderungen gegenüber dem Mieter geltend machen wollen, weil ein Schlüssel fehlt, gilt hier das gleiche. Entscheidend ist das Wohnungsübernahmeprotokoll. Wenn auf dem Protokoll die Anzahl der Schlüssel nicht vermerkt ist, kann auch der Vermieter nicht viel machen. Daher kann er dich auch nicht für die Kosten eines Ersatzschlüssels oder dem Austausch der Schliessanlage verantwortlich machen. Er bräuchte konkrete Beweise, um dem Mieter etwas nachzuweisen.


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